Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht nach der Betreuung innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Akteneinsicht nach der Betreuung nehmen wir mal an, ein Vormundschaftsgericht in einer hiesigen Kurstadt hat eine Betreuung zu Unrecht angeordnet! Nachdem der Betreute Vergewaltigt und gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit gezogen wurde, wurde am gleichen Tag als man die Person vergewaltigte eine Betreuung angeregt! Beweise wurden bei der Polizei nicht entgegengenommen und die Staatsanwaltschaft hat die Straftat nach einigen Wochen zu den Akten gelegt, nachdem der Betreute die Beweise nicht vorzeigen durfte. Als einziger Grund für die angebliche Wahnvorstellung hat man die Vergewaltigung genommen, die nicht zu Beweisen war, weil die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Beweise zu den Ermittlungen zugelassen hat. Nun sieht es so aus, dass man keine weiteren Gründe finden konnte! Nachher hieß es denn, dass die Person unter Angstzuständen litt und nicht mehr das Haus verlassen würde und der Betreute deshalb auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie untergebracht werden müsse- erst einmal für 6 Monate mit der "Aussicht" auf Verlängerung! Der Betreute ist sofort in Berufung gegangen und hat enorme Kosten auf sich genommen! Und als der Betreute in den Urlaub gefahren ist und das Oberlandesgericht davon Wind bekommen hat, hat es das Urteil zur erneuten Überprüfung zurück zum Vormundschaftsgericht verwiesen, mit dem Statement: " Herr Richter... hätte wohl besser die sofortige Einweisung vornehmen sollen, da.... Jedenfalls hat man beim Vormundschaftsgericht nicht nur die Einweisung zurückgewiesen, sondern gleichzeitig die Betreuung beendet. Und jetzt zu meiner Frage: Was ist mit Kosten die der Betreute durch die ganzen Gerichtsverhandlungen hatte? Nehmen wir mal an, dass der zuständige Rechtspfleger ihm mitgeteilt hat, dass er nur ein sehr kleinen Teil der kosten zurückerstattet bekommt, weil dieses so üblich sei! Stimmt das oder kann der Betreute auf die gesamten Auslagen bestehen? Und noch eine Frage: Der ehemalige Betreute kennt bis Heute nicht die Akten und man weigert sich diese herauszugeben beziehungsweise man hält den Betreuten schon mehr als 4 Wochen hin! Was könnte der Betreute in diesem Fall machen? |
| |||
| AW: Akteneinsicht nach der Betreuung DIe Frage hat sich erübrigt |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Akteneinsicht nach §25 SGb X mit Polizeieinsatz | Datenschutzrecht | 09.10.2007 15:23 |
| Akteneinsicht nach §25 SGb X mit Polizeieinsatz | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 01.10.2007 15:36 |
| Akteneinsicht nach Einstellung Ermittlungsverfahren | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.01.2007 12:10 |
| Akteneinsicht nach Hd. | Polizeirecht | 06.12.2005 19:34 |
| Einlassung nach Akteneinsicht ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.07.2005 19:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios