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Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?! innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 13:15
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Question Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen ein Betreuungskandidat will sich in eigener Sache selbst vertreten in
einem Betreuungsprüfverfahren. Frage: geht das und wenn ja kann er dann auch Akten-
einsicht beim zuständigen, örtlichen Amtsgericht verlangen ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 19:26
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AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Zitat:
Zitat von Helmut S
Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen ein Betreuungskandidat will sich in eigener Sache selbst vertreten in
einem Betreuungsprüfverfahren. Frage: geht das und wenn ja kann er dann auch Akten-
einsicht beim zuständigen, örtlichen Amtsgericht verlangen ?!
Was glaubt denn der "Betreuungskandidat" in den Akten zu finden?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 09:51
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Question AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Vielleicht Anhaltspunkte weshalb das Gericht das angestrengte Verfahren überhaupt
für erforderlich hält ?!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 18:30
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AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Glaube nicht, denn meistens wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt! Akteneinsicht kann der Betreute allerdings beantragen, wenn die Psychiater das Gutachten für den zu Betreuenden frei geben. Aber leider sieht es ind er Realität sehr bescheiden aus, denn die Prüfung ob und in wie weit ein Betreuter das Gutachten sehen darf, wird meist nicht genügend überprüft oder grob fahrlässig ignoriert und somit die Akteneinsicht nicht gewährt.

Des weiteren sieht es sogar so aus, dass Gutachter einfach nur aus Fachbüchern zitieren und keine konkreten Beispiele von bereits vorhandenen Symptome nennen können. Wie z.B: fehlendes Verständins für die jeweiligen Belange die zur Betreuung stehen (Schnittverletzungen an der Pulzader und gewaltätige Auseinandersetzungen bei Eigen.- und Fremdgefährdung ; bei Amts und Behördengänge, sowie Vermögensführsorge: die fehlende Geschäftsfähigkeit etc.)! Es gab mehrere Fälle in NRW, wo Psychiater Anhand einer Schnittverletzung am großen Zeh ein sehr ausgeprägtes suizidales verhalten prognostizierten und die Menschen mehrere Tage in eine Anstalt eingewiesen wurden. Es ist mir auch zu Ohren gekommen, dass ein Richter eine ANhörung bei einem Schlafenden Betreuten durchgeführt hat, ob dies stimmt, kann ich nicht bezeugen, aber in NRW scheint ja alles möglich zu sein!
Wichtig !!!!

Wenn der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt wird,sollte man sofort Beschwerde einlegen damit der Betreute sich auch zu den Anschuldigungen äußern kann! Sollte der Richter dies nicht berücksichtigen und meinen, dass man ja am Anhörungstag genau beziehungsweise sporadisch Auskunft erhält, so sollte man dem lieben Richter mitteilen, dass es nicht reicht, dass man am Verhandlungstag über die Gründe einer Betreuung/Einweisung etc. informiert wird. Denn jeder hat das Recht auf eine faire Anhörung und die kann man nur sicherstellen, wenn sich alle Parteien auf die jeweiligen Anschuldigungen vorbereiten können!
Besser wäre noch, wenn man d as Geld für einen Anwalt parat hat oder einen Beratungschein beantragt!

mfg

Geändert von Lalilu (07.03.2009 um 14:41 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 12:59
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Exclamation AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Jetzt weiss ich immer noch nicht auf welcher Rechtsgrundlage die AKteneinsicht beantragt werden kann, denn das ist sicher nicht unwichtig !!!
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  #6 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 13:09
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AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Jetzt weiss ich immer noch nicht auf welcher Rechtsgrundlage die AKteneinsicht beantragt werden kann, denn das ist sicher nicht unwichtig !!!
in der praxis ist es tatsächlich unwichtig, weil du problemlos einsicht kriegst...

außerdem hat tom27 dir doch schon geschrieben: siehe beitrag #3 hier!

dieser thread is offenbar schon paar jahre alt.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 14:05
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Question AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Es geht hier um die Akteneinsicht eines Betreuungskandidaten der nicht mit der Betreuungsprüfung einverstanden ist. Nur so macht das wirklich Sinn. Es geht hier nicht um einen Misstrauensakt durch einen rechtskräftig verurteilten Betreuungskandidaten.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 14:19
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AW: Akteneinsicht bei Selbstvertretung, geht das ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Es geht hier um die Akteneinsicht eines Betreuungskandidaten der nicht mit der Betreuungsprüfung einverstanden ist.
und...? auch der hat einsichtsrecht...:
Zitat:
Zitat von Tom27
Akteneinsicht hat der Betroffene nach §§ 7,8, 13 FamFG.
Zitat:
...durch einen rechtskräftig verurteilten Betreuungskandidaten.
es mag manchen anders erscheinen aber im betreuungsrecht gibt es keine verurteilungen. man nennt es betreuungsbeschlüsse.
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