Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Betreuer wegen Demenz innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Ärger mit Betreuer wegen Demenz |
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| AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz Das Gericht entscheidet anhand der vorliegenden Befunde und anhand eines eigenen Eindrucks darüber, in welchen Bereichen der Patient einen Betreuer benötigt. Das ärztliche Gutachten ist dabei nur ein Hinweis, aber keine verbindliche Aussage für den Richter. Abgesehen davon ist es auch nicht Aufgabe eines Arztes, zu entscheiden, welcher Bereich betreut werden muss. Das macht der Richter.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz Erst mal danke für deine Antwort dann ist es wirklich so das ein Vormundschaftsgericht darüber entscheidet in welchem Umfang eine Person entmündigt wird auch wenn es nur eine beginnende Demenz sein sollte. Das heißt das die Person mit etwas Hilfestellung sehr wohl noch jahrelang alleine Leben kann. Es kommt also alleine auf den Richter an in welchen Umfang ein Mensch entmündigt wird? Ab wann gilt dann der Zeitpunkt in dem die Geschäftsfähigkeit der Person angezweifelt werden kann. Ist es 4 Wochen oder ein halbes Jahr vor der Diagnose? Dann kann ein Gericht oder ein Betreuer den Zeitpunkt fest legen wie es für ihn am besten ist noch irgend welche Geldforderungen oder Geschäfte an zu zweifeln |
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| AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz Normalerweise wird ein Antrag zur Stellung eines Betreuers gestellt. Üblicherweise von Familienangehörigen, Behörden, einem Pflegeheim. Der Amtsrichter sieht sich den Patienten an, sichtet die Befunde und prüft, ob beispielsweise ein bestimmter Betreuer vom Patienten bevorzugt wird. Und kommt der Richter zu dem Ergebnis, dass eine Betreuung notwendig ist, wird er so bestimmen. Dem Patienten steht es frei, dagegen Beschwerde einzulegen. Man lese auch hier: http://www.juraforum.de/forum/archiv...-und-betreuung Die Einschätzung, ob ein Patient mit Demenz tatsächlich betreut werden muss, ist nicht immer leicht, insbesondere für Laien. Möglich, dass die Demenz im Alltag gar nicht zutage tritt, sondern nur in nicht alltäglichen Situationen oder in Krisen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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