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Ärger mit Betreuer wegen Demenz

Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Betreuer wegen Demenz innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 04.04.2010, 18:21
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Ärger mit Betreuer wegen Demenz

Wie verhält es sich eigentlich wenn in einem ärztlichen Gutachten von einer beginnenden Demenz die Rede ist und das jemand eine dauerhafte Betreuung benötigt. Darf ein Vormundschaftsgericht dann einen alten Menschen in allen Punkten, auf der Stelle entmündigen? Wie gesagt in dem ärztlichen ist nur von einer dauerhaften Betreuung die Rede aber nicht das die Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Meiner Meinung nach liegen da doch gewisse Unterscheide.
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Alt 04.04.2010, 19:22
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AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz

Das Gericht entscheidet anhand der vorliegenden Befunde und anhand eines eigenen Eindrucks darüber, in welchen Bereichen der Patient einen Betreuer benötigt. Das ärztliche Gutachten ist dabei nur ein Hinweis, aber keine verbindliche Aussage für den Richter.

Abgesehen davon ist es auch nicht Aufgabe eines Arztes, zu entscheiden, welcher Bereich betreut werden muss. Das macht der Richter.
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Albert Einstein

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Alt 04.04.2010, 19:37
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AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz

Erst mal danke für deine Antwort dann ist es wirklich so das ein Vormundschaftsgericht darüber entscheidet in welchem Umfang eine Person entmündigt wird auch wenn es nur eine beginnende Demenz sein sollte. Das heißt das die Person mit etwas Hilfestellung sehr wohl noch jahrelang alleine Leben kann. Es kommt also alleine auf den Richter an in welchen Umfang ein Mensch entmündigt wird?

Ab wann gilt dann der Zeitpunkt in dem die Geschäftsfähigkeit der Person angezweifelt werden kann. Ist es 4 Wochen oder ein halbes Jahr vor der Diagnose? Dann kann ein Gericht oder ein Betreuer den Zeitpunkt fest legen wie es für ihn am besten ist noch irgend welche Geldforderungen oder Geschäfte an zu zweifeln
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  #4 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 19:47
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AW: Ärger mit Betreuer wegen Demenz

Normalerweise wird ein Antrag zur Stellung eines Betreuers gestellt. Üblicherweise von Familienangehörigen, Behörden, einem Pflegeheim. Der Amtsrichter sieht sich den Patienten an, sichtet die Befunde und prüft, ob beispielsweise ein bestimmter Betreuer vom Patienten bevorzugt wird.

Und kommt der Richter zu dem Ergebnis, dass eine Betreuung notwendig ist, wird er so bestimmen. Dem Patienten steht es frei, dagegen Beschwerde einzulegen. Man lese auch hier: http://www.juraforum.de/forum/archiv...-und-betreuung

Die Einschätzung, ob ein Patient mit Demenz tatsächlich betreut werden muss, ist nicht immer leicht, insbesondere für Laien. Möglich, dass die Demenz im Alltag gar nicht zutage tritt, sondern nur in nicht alltäglichen Situationen oder in Krisen.
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