Dies ist eine Diskussion zu Zum 2ten Mal erwischt - womit ist zu rechnen? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Mal angenommen Person X ist Marihuanakonsument. Im Dezember 09 hielt ihn der Zoll unweit der niederländischen Grenze bei Venlo (A40 / NRW) in einem PKW an und beschlagnahmte 5g Marihuana. Es wurde Anzeige erstattet, das Verfahren wurde jedoch fallen gelassen. Morgen fährt er wieder mit einem PKW über die Grenze, wird auf dem Rückweg wieder angehalten und hat diesmal max. 2,5g Marihuana dabei und dementsprechend wird erneut Anzeige erstattet. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss Person X rechnen? Macht es einen Unterschied, ob Person X als Fahrer oder Beifahrer identifiziert wird? Und wenn ja, inwiefern fällt dieser "kleine" Unterschied juristisch ins Gewicht? Ich finde dieses Forum übrigens ziemlich spannend. |
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