Dies ist eine Diskussion zu Zu unrech beschuldigt! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| und zwar geht es um folgendes: Mr.X wurde 2009 vorgeladen da mr.x anscheinend drogen vermitteln würde. da mr.x dies aber nicht tat wurde aufgrund mangels an beweisen das ermittlungsverfahren eingestellt. Mr.x kam im september 2010 in eine allgemeine verkehrskontrolle und musste aufgrund eines eintrages im polizei computer einen drogenschnelltest machen der natürlich negativ ausfiel. die frage von mr.x ist ob er den eintrag aus dem pc der polizei löschen lassen kann da es erstens einen schlechten eindruck hinterlässt und sehr nervig ist jedes mal einen test machen zu müssen. mfg |
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| AW: Zu unrech beschuldigt! Meiner persönlichen Erfahrung ist es fast unmöglich, diese Eintragungen löschen zu lassen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Zu unrech beschuldigt! Hallo Mr. X, du kannst den Eintag nach 10 Jahren ohne weitere Aufälligkeiten bei der Polizei durch einen schriftlichen Antrag auf Löschung verlangen. Vorher wird es keine Möglichkeit geben dies aus der Akte zu entfernen. Mfg |
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| AW: Zu unrech beschuldigt! Aber eine reine Beschuldigung oder Anklage, bei der man freigesprochen wird erscheint doch nicht auch noch im Führungszeugnis, oder ? |
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| AW: Zu unrech beschuldigt! Hallo Mr.X, bitte unterscheiden Sie einen Eintrag im Führungszeugnis mit eienem Eintrag im System der Polizei. Sie sind bei der Polizei unter BTMG aufällig geworden dies wurde gespeichert und wird nun wohl oder übel jedes mal zu Verhängniss sobald die Polizei über Funk ihre Daten bei der Zentral abfragt. Sie können schriftlich bei Ihrem zuständigen Polizeiamt einsichtnahme in Ihre Polizeilichen Akten beantragen. Einfach einen 3 Zeiler aufsetzen und mit dem Ausweis zum Revier, dann kommt ca. 2 Wochen Post und Sie wissen was in ihrer Akte bei der Polizei steht. |
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| drogentest, eintrag, unschuldig, verkehrskontrolle |
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