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Weitergabe Medizin

Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Medizin innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 22:30
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Question Weitergabe Medizin

liebe Leser,
ich hab da mal eine Frage, zu Medikamenten und hoffe auf klärung.
Wenn Person A ein Azubi zum Krankenpleger und Fahrer eines Krakenwagen ist und zugang zu medikamenten hat darf er diese Medikamente einen dritten beschaffen wie zb. Antidepressiva, die B von ihm verlangt? B ist in disem Fall Privatperson

danke und hoffe auf Antwort

lg

VICUS
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 00:20
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AW: Weitergabe Medizin

Zitat:
Zitat von VICUS Beitrag anzeigen
liebe Leser,
ich hab da mal eine Frage, zu Medikamenten und hoffe auf klärung.
Wenn Person A ein Azubi zum Krankenpleger und Fahrer eines Krakenwagen ist und zugang zu medikamenten hat darf er diese Medikamente einen dritten beschaffen wie zb. Antidepressiva, die B von ihm verlangt? B ist in disem Fall Privatperson

danke und hoffe auf Antwort

lg

VICUS
Nein, natürlich nicht. Er würde sich mindestens wegen Unterschlagung/Diebstahl strafbar machen, dazu könnte noch eine Betäubungsmittel- oder Arzneimittelstraftat kommen. Gekündigt wird man natürlich auch. Weiß man das als Krankenwagenfahrer nicht?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 00:25
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AW: Weitergabe Medizin

gegen welche Gesetze verstöhst er genau?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 00:37
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AW: Weitergabe Medizin

Zitat:
Zitat von VICUS Beitrag anzeigen
gegen welche Gesetze verstöhst er genau?
§§ 242 Abs. 1 oder 246 StGB je nach Fallgestaltung. Dazu kommt dann noch mindestens § 96 Nr. 13 AMG. Aber was soll die Frage? Dass man als Krankenwagenfahrer nicht Medikamente klauen und damit dealen darf, ist doch klar, oderß
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 00:45
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AW: Weitergabe Medizin

ich weiß es genau das dies nicht erlaubt ist doch kann ich dem jenigen nix nachweisen da er das wohl geschickt macht.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 08:05
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AW: Weitergabe Medizin

Bei einer korrekten Medikamentenverwaltung wird die Menge der bestellten Medikamente mit der der ausgegebenen regelmäßig verglichen. Fällt eine Differenz auf, insbesondere bei "exotischen" Präparaten, sollte Anzeige gegen unbekannt erstattet werden. Das behebt das Problem meist schnell, weil sich der Beschaffer nicht mehr traut.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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