Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Medizin innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| ich hab da mal eine Frage, zu Medikamenten und hoffe auf klärung. Wenn Person A ein Azubi zum Krankenpleger und Fahrer eines Krakenwagen ist und zugang zu medikamenten hat darf er diese Medikamente einen dritten beschaffen wie zb. Antidepressiva, die B von ihm verlangt? B ist in disem Fall Privatperson danke und hoffe auf Antwort lg VICUS ![]() ![]() ![]() |
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| AW: Weitergabe Medizin Zitat:
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| AW: Weitergabe Medizin gegen welche Gesetze verstöhst er genau? |
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| AW: Weitergabe Medizin §§ 242 Abs. 1 oder 246 StGB je nach Fallgestaltung. Dazu kommt dann noch mindestens § 96 Nr. 13 AMG. Aber was soll die Frage? Dass man als Krankenwagenfahrer nicht Medikamente klauen und damit dealen darf, ist doch klar, oderß |
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| AW: Weitergabe Medizin ich weiß es genau das dies nicht erlaubt ist doch kann ich dem jenigen nix nachweisen da er das wohl geschickt macht. |
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| AW: Weitergabe Medizin Bei einer korrekten Medikamentenverwaltung wird die Menge der bestellten Medikamente mit der der ausgegebenen regelmäßig verglichen. Fällt eine Differenz auf, insbesondere bei "exotischen" Präparaten, sollte Anzeige gegen unbekannt erstattet werden. Das behebt das Problem meist schnell, weil sich der Beschaffer nicht mehr traut.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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