Dies ist eine Diskussion zu Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) direkt mal eine Frage: Wie lange nach einer Auffäligkeit mit harten Drogen hat die Fsst Zeit, ein ÄG anzuorden? Kurzfassung theoretischer Fall: Angenommen im Oktober 2009 wurde Mr. X in Frankfurt mit Btm erwischt - zu Fuss. Im Gepäck zwei Ecstasy Pillen. Danach mit Handschellen auf die Wache. Und angenommen er hätte weder eine Aussage, noch einen Test machen müssen. Man sagte ihm nur: "Wir müssen der Fsst bescheid geben, denn Ecstasy ist eine harte Droge!" Dann haben sie ihn vor die Tür gesetzt und er ging nach Hause. Seitdem hat er nur legale Drogen konsumiert (Alkohol, Nikotin und Koffein). Nach zwei Monaten kam der Schrieb der Staatsanwaltschaft: "Erwischt mit 1,43 gramm Amphetamin - Ermittlungsvefahren eingstellt" Zwei konkrete Fragen: 1. Haltet ihr es für sinnvoll bei der Fsst eine Akteneinsicht anzufordern (oder macht man sich dadurch verdächtig)? 2. Wie lange hat die Fsst Zeit das fällige ÄG anzuordnen? (Hierzu gibt es viele Aussagen, z.B. einjährige Frist bis hin zu 10 Jahren) 3. Angenommen er wurde vor ein paar Wochen geblitzt (1 Punkt), müsste er damit rechnen das dadurch schlafende Hunde geweckt wurden? Über konkrete Infos wäre Mr. X sehr dankbar Geändert von Robert Kramp (30.11.2011 um 20:34 Uhr). |
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| AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) bitte ändern. ![]() |
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| AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) Gesagt, getan |
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| AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) Hi, Zitat:
Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens sollte m.E. möglich sein. Nachdem bei § 153 I StPO der Staat von einer Verfolgung einfach absieht, obwohl ein Straftatbestand erfüllt ist, kann man sich eigentlich gar nicht mehr verdächtig machen. Zitat:
Insoweit es nun bei der Fragestellung eher darum gehen soll wie lange Herr x in Bezug auf gewisse Substanzen abstinent bleiben muss, bis er mit der Einholung eines Gutachtens nicht mehr zu rechnen braucht, so will ich die Frage nicht beantworten. Herr x sollte besser von diesem gefährlichen Zeugs die Finger lassen. Zitat:
Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) Hi Siobhan, vielen Dank für Deine ausfürliche Erläuterung ![]() Mr. X hat die Sache so verstanden das es in der FS-Akte jetzt eine Vermerk oder eine Notiz gibt die besagt:"Mr. X ist mit harten Drogen erwischt worden. Bitte ÄG zur Eignung der Fahrtüchtigkeit anfordern!" Bei seinem fikitven Freund (mit dem er zusammen erwischt wurde + identische Sachlage) kam die Aufforderung zum ÄG (Haarprobe) nach ca. 6 Monaten. Daher die Sorge das die Sache noch nicht vom Tisch ist. Nebenbei bemerkt ist dieser theoretische Fall jetzt über 2 Jahre her. Kann es nicht sein das es diesen Vermerk wirklich in seiner FS-Akte gibt und dieser bei der nächsten Auffälligkeit in die Tat umgesetzt wird? Liebe Grüße zurück Robert |
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