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Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

Dies ist eine Diskussion zu Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 22:31
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Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

Guten Abend liebe JuraForum Community,

direkt mal eine Frage: Wie lange nach einer Auffäligkeit mit harten Drogen hat die Fsst Zeit, ein ÄG anzuorden?

Kurzfassung theoretischer Fall: Angenommen im Oktober 2009 wurde Mr. X in Frankfurt mit Btm erwischt - zu Fuss. Im Gepäck zwei Ecstasy Pillen. Danach mit Handschellen auf die Wache. Und angenommen er hätte weder eine Aussage, noch einen Test machen müssen. Man sagte ihm nur: "Wir müssen der Fsst bescheid geben, denn Ecstasy ist eine harte Droge!" Dann haben sie ihn vor die Tür gesetzt und er ging nach Hause. Seitdem hat er nur legale Drogen konsumiert (Alkohol, Nikotin und Koffein). Nach zwei Monaten kam der Schrieb der Staatsanwaltschaft: "Erwischt mit 1,43 gramm Amphetamin - Ermittlungsvefahren eingstellt"

Zwei konkrete Fragen:
1. Haltet ihr es für sinnvoll bei der Fsst eine Akteneinsicht anzufordern (oder macht man sich dadurch verdächtig)?
2. Wie lange hat die Fsst Zeit das fällige ÄG anzuordnen? (Hierzu gibt es viele Aussagen, z.B. einjährige Frist bis hin zu 10 Jahren)
3. Angenommen er wurde vor ein paar Wochen geblitzt (1 Punkt), müsste er damit rechnen das dadurch schlafende Hunde geweckt wurden?

Über konkrete Infos wäre Mr. X sehr dankbar

Geändert von Robert Kramp (30.11.2011 um 20:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 23:16
V.I.P.
 
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AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

bitte ändern.

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Alt 28.11.2011, 23:27
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AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

Gesagt, getan
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:13
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AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

Hi,

Zitat:
1. Haltet ihr es für sinnvoll bei der Fsst eine Akteneinsicht anzufordern (oder macht man sich dadurch verdächtig)?
hmm... nach dem geschilderten Sachverhalt vermute ich, dass die Angelegenheit im Sinne von § 153 I StPO wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt wurde. Nachdem hiergegen kein Rechtsmittel (auch keine Beschwerde) möglich ist, da ein Beschuldigter durch eine etwaige Einstellung nicht beschwert (d.h. im rechtlichen Sinne nicht belastet) ist, würde ich spontan sagen, dass eine Akteneinsicht hier keinen großartigen Sinn mehr macht.
Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens sollte m.E. möglich sein.
Nachdem bei § 153 I StPO der Staat von einer Verfolgung einfach absieht, obwohl ein Straftatbestand erfüllt ist, kann man sich eigentlich gar nicht mehr verdächtig machen.

Zitat:
2. Wie lange hat die Fsst Zeit das fällige ÄG anzuordnen? (Hierzu gibt es viele Aussagen, z.B. einjährige Frist bis hin zu 10 Jahren)
Nachdem nun Herr x nicht zugegeben hat diese Drogen konsumiert zu haben und etwaige Tests nicht durchgeführt wurden, geht der Führerschein zumindest nicht automatisch flöten. Nachdem Ecstasy im Blut und im Urin auch nur wenige Tage (o.k. bei langem Harr u.U. einige Monate) nachweisbar ist, sollte auch ein Gutachten zur Überprüfung dieses Ereignisses wohl kaum noch einen Sinn machen.
Insoweit es nun bei der Fragestellung eher darum gehen soll wie lange Herr x in Bezug auf gewisse Substanzen abstinent bleiben muss, bis er mit der Einholung eines Gutachtens nicht mehr zu rechnen braucht, so will ich die Frage nicht beantworten. Herr x sollte besser von diesem gefährlichen Zeugs die Finger lassen.

Zitat:
3. Angenommen er wurde vor ein paar Wochen geblitzt (1 Punkt), müsste er damit rechnen das dadurch schlafende Hunde geweckt wurden?
Ich würde sagen nein.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 15:13
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AW: Warten auf ÄG (gibts eine Verjährung?)

Hi Siobhan,

vielen Dank für Deine ausfürliche Erläuterung

Mr. X hat die Sache so verstanden das es in der FS-Akte jetzt eine Vermerk oder eine Notiz gibt die besagt:"Mr. X ist mit harten Drogen erwischt worden. Bitte ÄG zur Eignung der Fahrtüchtigkeit anfordern!"

Bei seinem fikitven Freund (mit dem er zusammen erwischt wurde + identische Sachlage) kam die Aufforderung zum ÄG (Haarprobe) nach ca. 6 Monaten. Daher die Sorge das die Sache noch nicht vom Tisch ist. Nebenbei bemerkt ist dieser theoretische Fall jetzt über 2 Jahre her.

Kann es nicht sein das es diesen Vermerk wirklich in seiner FS-Akte gibt und dieser bei der nächsten Auffälligkeit in die Tat umgesetzt wird?

Liebe Grüße zurück
Robert
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