Dies ist eine Diskussion zu ware nie bekommen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| ware nie bekommen mal angenommen, ich hätte zugesagt vierteljährlich die neuesten hits (cd) zu bestellen und die post würde mir die ware einfach nur in den briefkasten schmeißen, ohne eine unterschrift erhalten zu haben, weder von mir noch vom nachbarn, in wie fern würde man für die nie angekommene ware haften müßen??? lg meus |
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| AW: ware nie bekommen Manchmal ist die Einteilung in Rechtsgebiete nicht ganz einfach. Aber sagen Sie mir bitte mal, was Sie damit bezewecken wollen, diese Frage ins Betäubungsmittelrecht zu stellen... |
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| ähm oh, das war keine absicht.... hatte eigl neues thema machen wollen, bitte um nachsicht bin noch neu hier! |
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| AW: ware nie bekommen Auch Ihr anderer Beitrag "Gerichtsvollzieher" war im falschen Unterforum. Zudem sind hier die Forenregeln nicht eingehalten: Zitat:
Bitte Ihren Beitrag entsprechend ändern. Stichwort: Ich-Bezug (fett markiert). Vorher darf aufgrund der Forenregeln nicht geantwortet werden, sorry. Im Übrigen ist in Ihrem anderen Thread ("Gerichtsvollzieher") ebenfalls ein Änderungshinweis, dem Sie bitte entsprechen mögen. Danke. |
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| AW: ware nie bekommen Zitat:
Vielleicht müsste man erst einmal hinterfragen um welche Art von Musik es geht. Es gibt ja Musikstile die als Betäubungsmittel geeignet sind. Ansonsten kann ich nur sagen dass mich die Überschrift "Ware nie bekommen" im Betäubungsmittelrecht magisch angezogen hat.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: ware nie bekommen Zitat:
In diese Richtung habe ich schon gedacht.... |
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