Dies ist eine Diskussion zu Vorldung und Tests innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Vorldung und Tests Person A hat bis zum Vorladungstermin (4 Tage) nicht mehr geraucht. Wenn Person A nun zum Vorladungstermin erscheint, kann dann die Dienststelle bei jeglichem Verdacht irgendeinen Test (Schweiß, Urin, Bluttest) verlangen? oder sich die richtliche genemigung dafür holen? Und kann Person A auf Fragen antworten die sicher beantwortet können, und fragen die Person A nicht mehr ganz so klar sind einfach schweigen/die aussage verweigern? Und warum könnte Person A wegen Cannabis - Zubereitung vorgeladen werden, und dann auch ohne Besitz /Handel oder irgendwelche weiteren Paragraphen das müsste doch wenn dann auch auf der Vorladung stehen, oder etwa nicht? Wenn die Polizei einen test - welcher art auch immer durchführen kann (unterwelchen umständen auch immer - nicht freiwllig zugestimmt vorausgesetzt) ist doch eigentlich dringend davon abzuraten dahin zu gehen? Eine Ermttlung auf grund "Allgemeiner Verstoß - Cannabis Zubereitung" kann doch eigentlich nur zum scheiter verurteilt sein, oder existieren Gründe warum eine solche Ermttlung von erfolg gekrönt sein könnte? Geändert von beginner23 (21.04.2009 um 19:28 Uhr). |
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| AW: Vorldung und Tests Zitat:
eine blutprobe darf unter den vorausetzungen einer vorladung, wie hier schon richtig geschildert, nur auf grund einer richterlichen anordnung genommen werden. viel eher stellt sich jedoch die frage, was mit der bp bewiesen werden soll. das vorhandensein von btm im blut beweist lediglich, das btm im blut vorhanden ist. § 81 a stpo fordert jedoch als ziel die feststellung von tatsachen, die für das konkrete strafverfahren von belang sind. der konsum von btm ist zum einen dafür verantwortlich, dass btm im blut ist und ist zum anderen nicht strafbar. mithin fehlt das wesentlichste merkmal des rechtfertigungstatbestandes. Zitat:
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| AW: Vorldung und Tests Zitat:
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