Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG wegen Räuchermischung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG wegen Räuchermischung folgendes Problem: mal angenommen Person A bestellt für Person B in einem Onlineshop eine Kräutermischung (Bonzai Winterboost), da die Eltern von Person B seine Post kontrollieren. Person A probiert auch etwas von dieser Mischung, verträgt diese aber überhaupt nicht. Das ganze wäre so schlimm, dass Person A das Bewusstsein verliert und deswegen der Notarzt gerufen wird. Nun lässt sich Person A nicht von den Sanitätern helfen (ohne handgreiflich zu werden etc.) und die Sanitäter verständigen deswegen die Polizei. Diese kommt im Haus von Person A an und findet eine kleine, abgepackte Menge der Kräutermischung und konfisziert diese. Nicht viel, höchstens 0,1g. Zwei Monate später bekommt Person A Post von dem örtlichen Polizeirevier mit folgenden Wortlaut: "Vorladung Im Ermittlungsverfahren wegen Versoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Sehr geehrte Person A, im o.g. Verfahren ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu hören. Sie werden gebeten, sich am .... um ... Uhr bei dem Bezirksdienst unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung." Hat Person A etwas Verbotenes getan, weil sie die Räuchermischung im Internet bestellt hat? Wie reagiert Person A am besten auf den Brief? Viele Grüße Thorsten Geändert von Thorsten85 (21.12.2011 um 06:08 Uhr). |
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