Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen verstoß gegen BTM innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Vorladung wegen verstoß gegen BTM Person A hat Cannabis verkauft und wurde mit einer größeren Menge (150g) erwischt und hat der Polizei alles aufgedeckt.(unbekannt wen und was er da genannt hat) Person B ist ein Kollege von Person A hat aber nur selbst konsumiert (war Kunde bei Person A). Person B hatte noch nie Kontakt zur Polizei oder wurde mit BTM erwischt. Nun bekommt Person B einen Brief von der Kreispolizei. Sehr geehrte Person B, in der Ermittlungsache wegen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen vom (zeitraum 5 monate)in "Beispielstadt" ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. sie werde daher gebeten am XX.XX.XX bei der oben genannten Dienstestelle vorzusprechen. Wie soll sich Person B nun verhalten ? |
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| AW: Vorladung wegen verstoß gegen BTM Zitat:
B braucht nicht zu der polizeilichen Vernehmung gehen. Wenn er mag kann er anrufen und sagen, dass er sich zu der Sache nicht äußern möchte. Nur wenn die Staatsanwaltschaft eine Vorladung schickt, muss B dieser Folge leisten. Es ist auch nicht unbedingt ratsam bei der Polizei auszusagen. Die Polizei wird womöglich weiteres Beweismaterial in der Hinterhand haben, wie z.B. abgehörte Telefongespräche etc. Wie oft und wieviel hat B denn jeweils bei A über welchen Zeitraum gekauft?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Vorladung wegen verstoß gegen BTM |
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