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vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Dies ist eine Diskussion zu vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 17:50
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Exclamation vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

angenommen die person x bekam einen anruf von der polizei ,mit der ausage es läge ein ermitlungverfahren wegen drogen gegen ihm vor".
person x wird eine woche später zur polizei eingeladen!wie soll sich x verhalten!ausage! oder nicht?

thx für antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 18:03
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Generelle Verhaltensregeln gibts da nicht. Im Einzelfall sollte man den Strafverteidiger seines Vertrauens konsultieren - der im Regelfall (aber nicht immer) die Aussageverweigerung empfehlen wird.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 18:25
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Angenommen es könnte eine ausage gegen person x vorliegen von einer oder mehreren personen wäre es nicht ratsam überhaupt zur polizei zu gehen. bevor sich person x einen strick daraus dreht??
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 13:28
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

... es ist ein Fehler anzunehmen, dass man im Fall einer Aussage seine Angaben unkommentiert stehen lassen kann. Die vernehmenden Beamten werden immer darauf achten, den gesamten Sachverhalt weiter zu eruieren. Und wofür welche Frage wichtig ist, kann man nicht beurteilen, bevor man weiß, was die Beamten schon wissen. Und das wiederrum erfährt man erst im Rahmen einer Akteneinsicht, die nur dem Verteidiger gewährt wird.
Gruß
Marcus
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 21:57
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Verhalten.

Da gibts nur zwei Möglichkeiten. Entweder gar nicht hingehen od. hingehen, Personalien angeben u. jegliche Aussage verweigern. Das ist dein gutes Recht.

Also, man sollte sich auf gar keinen Fall dazu äußern, da eine Äußerung jeglicher Art unter Umständen sehr verzerrt u. falsch ausgelegt werden kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 22:54
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Zitat:
Zitat von marcus.summer Beitrag anzeigen
Und das wiederrum erfährt man erst im Rahmen einer Akteneinsicht, die nur dem Verteidiger gewährt wird.
Gruß
Marcus
Und das auch erst, wenn die Akte beim Staatsanwalt ist. Also Anwalt anrufen, Akte holen lassen, reingucken und dann ne entsprechend angepasst Aussage machen geht nicht.

Aber der Thread ist schon über einen Monat alt, der Drops dürfte gelutscht sein
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 23:14
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Und das auch erst, wenn die Akte beim Staatsanwalt ist. Also Anwalt anrufen, Akte holen lassen, reingucken und dann ne entsprechend angepasst Aussage machen geht nicht.
Doch. Genau das ist der Sinn einer Akteneinsicht, dass man zu den vorliegenden Ermittlunsgergebnisses substanziiert Stellung nehmen kann. Die Akte ist von der Polizei auf den Akteneinsichtsantrag hin direkt dem Sta vorzulegen.

Es ist das Recht jedes Beschuldigten, bei der Polizei nicht ausfzulaufen und sich vorführen zu lassen, sondern die ermittlungsbehörden zu zwingen, zunächst Akteneinsicht zu gewähren. Dass das nur der Staatsanwalt darf, ist richtig. Und? Die Polizei hat eh keine Entscheidungskompetenz, aber leder nur zu oft vorauseilenden Gehorsam im Sinne einseitiger Befragung.

Verhaltensregel immer: Keine Aussage vor gewährter Akteneinsicht. Ob man dann schwiegt oder sich einlässt, kann man dann wenigstens vom Risiko her abwägen. Vorher ist das wie blind im dunklen Schwimmbad schwimmen. Und das, obschon der Laie juristischer Nichtschwimmer ist...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 06.09.2011, 23:23
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AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen!

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
Doch. Genau das ist der Sinn einer Akteneinsicht, dass man zu den vorliegenden Ermittlunsgergebnisses substanziiert Stellung nehmen kann. Die Akte ist von der Polizei auf den Akteneinsichtsantrag hin direkt dem Sta vorzulegen.
Die Polizisten müssen also mittendrin den Stift fallen lassen, mit dem Ermitteln aufhören, die Akte sofort zum StA schicken und der git sie dann erstmal an den Beschuldigten, damit der dann schön alles lesen kann und die Ermittlungen entsprechend beeinflussen?
Komisch, hab ich so noch nie erlebt, da ging die Akte nach Ende der Ermittlungen an den StA und dann gab es die Akteneinsicht, nicht mittendrin
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