Dies ist eine Diskussion zu vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Generelle Verhaltensregeln gibts da nicht. Im Einzelfall sollte man den Strafverteidiger seines Vertrauens konsultieren - der im Regelfall (aber nicht immer) die Aussageverweigerung empfehlen wird. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Angenommen es könnte eine ausage gegen person x vorliegen von einer oder mehreren personen wäre es nicht ratsam überhaupt zur polizei zu gehen. bevor sich person x einen strick daraus dreht?? |
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! ... es ist ein Fehler anzunehmen, dass man im Fall einer Aussage seine Angaben unkommentiert stehen lassen kann. Die vernehmenden Beamten werden immer darauf achten, den gesamten Sachverhalt weiter zu eruieren. Und wofür welche Frage wichtig ist, kann man nicht beurteilen, bevor man weiß, was die Beamten schon wissen. Und das wiederrum erfährt man erst im Rahmen einer Akteneinsicht, die nur dem Verteidiger gewährt wird. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Verhalten. Da gibts nur zwei Möglichkeiten. Entweder gar nicht hingehen od. hingehen, Personalien angeben u. jegliche Aussage verweigern. Das ist dein gutes Recht. Also, man sollte sich auf gar keinen Fall dazu äußern, da eine Äußerung jeglicher Art unter Umständen sehr verzerrt u. falsch ausgelegt werden kann. |
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Zitat:
Aber der Thread ist schon über einen Monat alt, der Drops dürfte gelutscht sein
__________________ Zitat:
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Zitat:
Es ist das Recht jedes Beschuldigten, bei der Polizei nicht ausfzulaufen und sich vorführen zu lassen, sondern die ermittlungsbehörden zu zwingen, zunächst Akteneinsicht zu gewähren. Dass das nur der Staatsanwalt darf, ist richtig. Und? Die Polizei hat eh keine Entscheidungskompetenz, aber leder nur zu oft vorauseilenden Gehorsam im Sinne einseitiger Befragung. Verhaltensregel immer: Keine Aussage vor gewährter Akteneinsicht. Ob man dann schwiegt oder sich einlässt, kann man dann wenigstens vom Risiko her abwägen. Vorher ist das wie blind im dunklen Schwimmbad schwimmen. Und das, obschon der Laie juristischer Nichtschwimmer ist...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: vorladung bei der polizei wegen verdacht auf drogen! Zitat:
Komisch, hab ich so noch nie erlebt, da ging die Akte nach Ende der Ermittlungen an den StA und dann gab es die Akteneinsicht, nicht mittendrin
__________________ Zitat:
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