Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen Folgender fiktiver Fall: Bei Person A wären in Hessen 2g Marihuana sichergestellt worden, die Sicherstellung hätte nicht im Straßenverkehr stattgefunden. Person A hätte bei der Befragung angegeben, in den letzten 3 Jahren gelegenlich Marihuana konsumiert zu haben, es wären jedoch keine Drogentest bzw. Blutentnahme vorgenommen worden. Bis zu diesem Vorfall wäre Person A noch nicht mit dem BtmG in Konflikt geraten. Folgende Annahmen über den weiteren Verlauf: - Das Strafverfahren wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. - Die Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert. Was mich an diesem Fall interessiert, sind die Konsequenzen für Person A im Straßenverkehr: - Kann Person A von der Führerscheinstelle zu einem Drogenscreening vorgeladen werden? - Welche Maßnahmen hat Person A bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle als Fahrer von nun an zu erwarten? - Welche Maßnahmen hat Person A als Beifahrer (bzw. die weiteren Fahrzeuginsassen) von nun an bei routinemäßigen Verkehrskontrollen bzw. bei Grenzkontrollen zu erwarten? Vielen Dank für Eure Antworten, mit freundlichen Grüßen, monospace |
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| AW: Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen Zitat:
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| AW: Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen Zunächst vielen Dank für die Antwort! Zitat:
Zitat:
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Danke und Gruß, monospace |
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| AW: Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen "Gelegentlich" reicht hier völlig aus. Richtet sich aber auch sehr nach Bundesland und Sachbearbeiter, ob hier ein MPU angeordnet wird. Kommt aber vor. Deshalb solltet man niemals Konsumangaben bei der Polizei machen.. als Beifahrer wie auch als Fahrer ist auf jeden Fall mit Aufforderung zu freilwilligen Urintests bei Verkehrskontrollen zu rechnen. Bei Weigerung wird wahrscheinlich ein Bluttest richterlich angeordnet (zumindest als Fahrer) |
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| AW: Verstoß gegen BtmG / zukünfige Verkehrskontrollen Eine MPU wird es nicht gleich werden. Aber ein FÄG (incl. scrennings) mit der Fragestellung, ob Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr besteht, ist durchaus möglich. Die Entscheidung, ob die FSST informiert wird, trifft zunächst die Polizei. Ansonsten ist X halt in der Polizeidatenbank von nun an als "BTM-Konsument" geführt. Was ein Beamter bei einer VK daraus macht, kann man nicht vorhersagen. Dem einen reicht es vielleicht, wenn X keine typischen Anzeigen aktuellen Konsums zeigt um ihn unbehelligt weiter fahren zu lassen. Dem anderen macht es vielleicht Spaß ihm das Auto von einem Hund durchschnüffeln zu lassen. Irgendwelche Verdachtsmomente, die mit dem Eintrag "korrespondieren" findet man immer - wenn man will.
__________________ cheers, JHS |
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