Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? Angenommen, ein Student ohne Einkommen, der von 650€ Kfw-Studiendarlehen monatlich lebt, wird wegen Verstoß gegen das BtmG durch Mitführen diverser Substanzen zu einer Geldstrafe von 20 TS zu je 20€ verurteilt. Jegliche Aussage, außer dass er Student ist, wurde verweigert und der TS vom Amtsgericht abgeschätzt. Ein Studiendarlehen ist ja kein Einkommen in dem Sinne, sondern ein Kredit. Mich würde interessieren, ob es in diesem Fall Sinn machen würde, zu versuchen, die Abschätzung des Tagessatzes anzufechten und auf evtl. 10€ herunter zu handeln. Ich habe einmal gehört, dass jemand seine Strafe in 5€-Raten abstottert, weiß aber nicht genau ob das so richtig war was mir erzählt wurde. Würde evtl mitberücksichtigt werden, dass von 650€ noch Miete zu bezahlen ist? Was wäre denn die kleinste, noch realistische Rate, die er anstreben sollte oder sollte er seine einfach seine finanzielle Situation schildern/belegen und möglichst kleine Raten erbitten? Vielen Dank und liebe Grüße, A. |
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| AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? Mit Verwunderung stelle ich wieder fest, dass finanzielle Mittel für die Beschaffung von Btm immer vorhanden sind. Bei einer Geldstrafe wird dann lamentiert. Zum anstehenden Problem empfehle ich hier nachzulesen Geldstrafe in Strafstunden umwandeln
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? Zitat:
Zitat:
650/30= 21,666 € Macht also keinen Sinn. Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? Es wird durchaus diskutiert, dass bei Ausbildungshilfen auf Kredit das erzielte Einkommen nicht die Darlehenssumme, sondern nur der Zinsvorteil gegenüber einem Darlehen zu Marktkonditionen ist, weil dem Vermögenszufluss eine ebenso hohe Vermögensminderung gegenüber steht. |
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| AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? Zitat:
Fischer StPO, 56., 332, Rn. 10: Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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