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Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 22:43
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Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Hallo,

Angenommen, ein Student ohne Einkommen, der von 650€ Kfw-Studiendarlehen monatlich lebt, wird wegen Verstoß gegen das BtmG durch Mitführen diverser Substanzen zu einer Geldstrafe von 20 TS zu je 20€ verurteilt. Jegliche Aussage, außer dass er Student ist, wurde verweigert und der TS vom Amtsgericht abgeschätzt. Ein Studiendarlehen ist ja kein Einkommen in dem Sinne, sondern ein Kredit. Mich würde interessieren, ob es in diesem Fall Sinn machen würde, zu versuchen, die Abschätzung des Tagessatzes anzufechten und auf evtl. 10€ herunter zu handeln. Ich habe einmal gehört, dass jemand seine Strafe in 5€-Raten abstottert, weiß aber nicht genau ob das so richtig war was mir erzählt wurde. Würde evtl mitberücksichtigt werden, dass von 650€ noch Miete zu bezahlen ist? Was wäre denn die kleinste, noch realistische Rate, die er anstreben sollte oder sollte er seine einfach seine finanzielle Situation schildern/belegen und möglichst kleine Raten erbitten?

Vielen Dank und liebe Grüße,

A.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 23:21
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AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Mit Verwunderung stelle ich wieder fest, dass finanzielle Mittel für die Beschaffung von Btm immer vorhanden sind. Bei einer Geldstrafe wird dann lamentiert.

Zum anstehenden Problem empfehle ich hier nachzulesen
Geldstrafe in Strafstunden umwandeln
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 20:41
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AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Zitat:
Ein Studiendarlehen ist ja kein Einkommen in dem Sinne,
Doch, gerade "in dem Sinne" ist es Einkommen.

Zitat:
Mich würde interessieren, ob es in diesem Fall Sinn machen würde, zu versuchen, die Abschätzung des Tagessatzes anzufechten und auf evtl. 10€ herunter zu handeln
Abgesehen davon, dass wir uns nicht auf einem orientalischen Basar befinden, wurde das Einkommen doch richtig geschätzt?!

650/30= 21,666 €

Macht also keinen Sinn.

Zitat:
Was wäre denn die kleinste, noch realistische Rate,
15-20 €

Zitat:
oder sollte er seine einfach seine finanzielle Situation schildern/belegen und möglichst kleine Raten erbitten?
Das wäre das schlauste
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 20:05
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AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Doch, gerade "in dem Sinne" ist es Einkommen.
Es wird durchaus diskutiert, dass bei Ausbildungshilfen auf Kredit das erzielte Einkommen nicht die Darlehenssumme, sondern nur der Zinsvorteil gegenüber einem Darlehen zu Marktkonditionen ist, weil dem Vermögenszufluss eine ebenso hohe Vermögensminderung gegenüber steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 13:50
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AW: Verstoß gegen BtmG, Geldstrafe, kleinstmögliche Rate? Tagessatz herunterhandeln?

Zitat:
Es wird durchaus diskutiert...
Ja, Praxis und hM sehen das jedoch anders

Fischer StPO, 56., 332, Rn. 10:

Zitat:
...überzeugt nicht, da da es auf das regelmäßige Einkommen zurzeit der Aburteilung ankommt und der gegenwärtige Lebenszuschnitt nicht mit Abflüssen in ferner Zukunft -unter ganz anderen Einkommens und Vermögensbedingungen- gegengerechnet werden kann.
__________________
cheers, JHS
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