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Verstoß gegen Btmg

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen Btmg innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 20.07.2011, 16:25
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Verstoß gegen Btmg

Hallo zusammen,

folgende Frage:

angenommen Person X von Zivilbeamten mit ca. 1.5-2 g Cannabis in der Innenstadt erwischt.
Angenommen, die BTM wurden erst bei Person X gefunden, nachdem die Personalien durchgegeben wurden (angenommen gegen Person X lagen keine polizeilichen Einträge vor, allerdings gegen seinen Kollegen, sodass beide auf Verdacht durchsucht wurden).
Die Beamten beschlagnahmten die BTM und gaben zu Protokoll, Person X würde in der nächsten Zeit Post erhalten. Angenommen weiteres zu der Sache haben sie nicht gesagt; Person X wurde auch nicht vernommen oder sonstiges. Neben den Personalien wurde auch die Handynummer von Person X notiert.
Person X hegt Bedenken dahingehend, dass er vor ca. 4 Jahren schon einmal auffällig geworden ist. Damals wurde Person X beim Konsum eines Joints erwischt und bekam ca. 4 Wochen später Post von der Staatsanwaltschaft, mit der Meldung das Verfahren sei eingestellt worden.

Womit muss Person X rechnen?
Die Beamten haben selbst gesagt, das Verfahren würde in der Regel eingestellt werden, da es die erste Auffälligkeit gewesen sei, und auf Grund der geringen Menge.
Ist damit zu rechnen?
Schließlich war nichts über Person X im Polizeiregister eingetragen.

Zu der Person X:
24 Jahre alt, Student, wohnhaft in NRW.

Bitte um eure Hilfe!!
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