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Verstoß BtmG

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß BtmG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 23:55
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Question Verstoß BtmG

Guten Abend!

Angenommen Person X wird von einer Polizeistreife in Bayern mit 0,2 Gramm Marihuana aufgegriffen. X gibt den Besitz sowie die Absicht des Eigenkonsumes zu und gibt an er wisse nichtmehr woher er diese Menge bekam (was so auch stimmt da X es in der Stadt von einer Discobekanntschaft bekam). Gehen wir nun davon aus das es der erste Verstoß von X war (abgesehen von einer fallengelassenen ein paar Jahre alten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis).

Gehen wir nun auch davon aus das X gerade die Volljährigkeit erreicht hat und dabei ist seinen Führerschein zu machen. Wäre nun von einer MPU bzw. Führerscheinsperre auszugehen oder ist dies eher unwarscheinlich?


Und ja,gehen wir davon aus das Person X weiß das man sich nicht selbst belasten müsste,aber im Eifer des Gefechtes hat er das natürlich aus Nervosität vergessen..)
Mit freundlichen Grüßen

Geändert von Cousin of Death (21.07.2011 um 02:13 Uhr).
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Alt 21.07.2011, 14:38
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AW: Verstoß BtmG

Zitat:
Zitat von Cousin of Death Beitrag anzeigen
...eher unwarscheinlich?
Solange der Konsument nicht über seine Konsumgewohnheiten ausgesagt hat, insbesondere nicht, dass er "ab und zu mal einen durchzieht", sollte die Fahrerlaubnis nicht in Frage stehen.

Ich rate dem Neu-Autofahrer, vor dem Losfahren immer schön die Blase voll zu haben. Es ist möglich, dass er in den nächsten Jahren öfters mal pinkeln muss, wenn ihn eine Streife zufällig sieht! Die kennen nämlich ihre Pappenheimer. Und: sauber bleiben!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 21.07.2011, 17:46
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AW: Verstoß BtmG

Gut,dann danke erstmal für diese schnelle und durchaus hilfreiche Antwort!

Bleibt noch eine Frage bestehen: Wenn X nun bezüglich Konsumgewohnheit ausgesagt hat er würde seit ca. einem halbem Jahr nichtmehr konsumieren,mit einer Ausnahme ebenfalls vor ein paar Monaten und dieses mal sei lediglich ein Ausrutscher gewesen,wirkt sich das negativ aus? Bzw. muss bei solch einer Aussage im allgemeinen direkt von einer MPU bzw. Führerscheinsperre ausgegangen werden,oder ist ein Drogenscreening warscheinlicher?


Mit freundlichen Grüßen
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 18:11
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AW: Verstoß BtmG

Zitat:
Zitat von Cousin of Death Beitrag anzeigen
Wenn X nun bezüglich Konsumgewohnheit ausgesagt hat er würde seit ca. einem halbem Jahr nichtmehr konsumieren,mit einer Ausnahme ebenfalls vor ein paar Monaten und dieses mal sei lediglich ein Ausrutscher gewesen...
Nicht gerade glücklich...bei gelegentlichem Konsum kann eine MPU winken, allerdings nur, wenn "weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" (§14 FEV).

Man wird abwarten müssen, ob da ein überscharfer Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle sitzt. Abstinenz ist erstmal dringend empfohlen.
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Alt 21.07.2011, 18:14
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AW: Verstoß BtmG

Gut dann danke erstmal für die Auskunft!
In der Theorie hat der Polizeibeamte ebenfalls gemeint das er davon ausgeht das zumindest keine Führerscheinsperre auf X zukommen würde,wohl nur ein Drogenscreening.
Könnte man sich notfalls mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen und hätte dort Chancen falls MPU droht dieses Thema anderweitig zu lösen oder lässt diese kaum mit sich verhandeln?

MfG
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