Dies ist eine Diskussion zu Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Nehmen wir mal an Person A bekommt einen Termin für eine Vernehmung bei der Polizei. Grund dafür ist, dass Person B die Cannabis verkauft hochgenommen wurde und den Polizisten gesagt hat, dass Person A 5-10 mal bei ihm Zuhause war um Cannabis zu komsumieren, wofür er, da er "ja kein Grasspender ist" auch etwas Geld verlangte ( ca 10 Euro/Tag). Person A hat keinen Brief bekommen sondern hat von dem Polizisten eine Einladung in Form einer Visitenkarte mit Termin erhalten. Was sollte Person A nun tun? Person A ist außerdem minderjährig, wohnt in Bayern und geht noch zur Schule. Vielen Dank im Vorraus, mit freundlichen Grüßen, regest |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Es stellt sich vorallem die Frage ob hingehen oder nicht.? Vermutlich wird die Anklage sowieso fallengelassen oder? |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Das muss jeder für sich entscheiden. Im Allgemeinen läuft man aber Gefahr, bei so einer Anhörung Dinge zu sagen, die man später bereut. Zitat:
Wir reden von Bayern! |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Erstmal danke für die Antwort. Welche Vor- und Nachteile hat es denn wenn Person A hingeht bzw nicht hingeht? Einsicht zu zeigen ist bestimmt gut, außerdem möchte der Polizist Person A Unterlagen für ein Präventionsseminar geben welches strafmildernd wirkt oder sogar dafür sorgt, dass die Anklage fallen gelassen wird. Wenn Person A jetzt nicht hingeht, weiß sie nicht ob sie dann auch noch die Möglichkeit darauf hat. Nachteil ist natürlich, dass Person A sich noch zusätzlich belasten könnte. Also zu was würdet ihr raten? mfg, regest |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG ich würde da nicht hingehen. wer weiß denn schon, was der dealer wirklich gesagt hat? vielleicht hat er gar nichts gesagt und die polizei hat lediglich ein notizbuch gefunden mit dem namen von a. und dann geht a da hin und gesteht alles mögliche, was niemals sonst ans licht gekommen wäre. das risiko würde ich nicht eingehen. die polizisten wollen a nicht "helfen", die wollen a überführen und dabei bluffen sie schon mal ein bisschen. |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG danke erstmal, aber.. Person A weiß sicher, was der "Dealer" erzählt hat. Wenn Person A hingeht hat sie aber wesentlich bessere Chancen straffrei davon zu kommen, ist das richtig? |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Insofern sie sich nicht noch Dinge aus der Nase ziehen läßt, von denen die Polizei bisher nichts weiß, ja.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Zitat:
Mit dem berät man sich dann, ob man etwas zur Sache aussagen will oder nicht. Müssen tut man ja nicht, als Beschuldigter. Alle mir bekannten Strafverteidiger haben dazu nur einen Standardsatz auf Lager: "Als Beschuldigter sollte man gar nichts aussagen, ohne sich vorher mit seinem Anwalt beraten zu haben." Das ist zweifellos richtig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Zitat:
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| AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG Zitat:
Ein Strafverfahren ohne Rechtsanwalt abzuwickeln überlässt man dann doch besser erfahrenen Berufskriminellen. Ach nee - die kämen ja nie auf so eine dusselige Idee. Sogar Rechtsanwälte verteidigen sich üblicherweise nicht selbst. "Wer sich selbst verteidigt, hat einen Idioten zum Mandanten", heißt es so schön.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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