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Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Dies ist eine Diskussion zu Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 15:29
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Unhappy Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Servus,

Aus Interesse ! Was ist wenn...

Bei mehreren Leuten eine Hausdurchsung war. (Zwecks Cannabis).
Bei einem haben finden Sie (6g) bei dem Rest nicht.
dann kommt zu einem dieser Schrieb!? (sihe unten) Der wo diesen Schrieb bekommt, hatte keine Hausdurchsung!

Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Sehr geehrter Herr...,

zur Vernehmung als BESCHULDIGTER bitte ich Sie , sich am !!.!!.!!!! beim Polizeirevier vorbeizukommen!

Dann steht nur noch der Termin im Brief und das man den Personalausweiß mitbringen sollte!

Die Durchsuchungen bei den Jungs war vor ca 14 Tagen.
Frage: Wie sollte dieser sich verhalten. Zwecks Führerschein. Bitte um Tipps! Müsste man dahin. Müsste diesr aussagen machen? Abpinkeln oder Blut abgeben?

Was wollen die überhaupt?

Danke !!!

Geändert von langusten (25.04.2007 um 16:13 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 15:45
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Ein Haar genügt

Trotzdessen gelten auch hier Regeln, also ändere Deinen Beitrag in fiktiv, bzw. auch ohne Ich-Form, wie es Oliver71 schon andeutete


Sinniere trotzdem vor mich mal so hin, wer hat da eigentlich wen rein geritten,....?????
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 16:51
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

in Baden Württemberg!!!

polizei besitzt scheinbar Fotos von dem jenigen der Regelmäßig bei diesm Bekannten war!!

Genügt das also wenn der jenige bei der polizei anruft und am telefon mitteilt das er keine Aussage machen möchte?

Wenn der jenige dahin geht, muss er Drogentest mit sich durchführen lassen?

Benötigt der einen Anwalt!

THX !!!
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 17:05
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Anwalt ist nie verkehrt, die wollen ja auch schließlich leben

Studieren ja schließlich, nebst Auszeiten und Babypausen ewig darafhin. Sorry, nicht alle! Manche sind wirklich gut, wie in jedem Beruf!


Im Übrigen haben die eine Bibel Namens BRAGO, spätestens dann bekommt eine Strafe ein Gesicht!

Der "Alte Fritz" (Preußenkönig) zwang diese angeblich Röcke zu tragen, damit man den Beutelschneider auf offenes Weges erkennt?? , so wie ich hörte

Im Prinzip, weißt nur Du selbst die Wahrheit und was man vorhalten könnte. Meist genügt genügt das Bekennen und die Wahrheit, sodann Reue und Buße. Der Kopf wird herzulanden niemand abgerissen!

Sodann ist das Thema durch, jede Herausforderung des Staatsanwaltes, des Gerichts sind letztlich Bonuspunkte ins Negative.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 17:12
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Die hatten mal eine BRAGO, das läuft jetzt aber über das RVG.

Im obigen Fall sollte man jedenfalls ohne Verteidiger keine Aussagen machen, da deren juristische Tragweite von Laien nicht erkannt wird.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 17:23
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Ja, so gesehen gebe ich Defendant recht !
Also besser klappe zu, stumm und still vor sich hinlächeln


Ps.
Ob BRAGO oder RVO, die Rechnungshöhen dürfen sich sehr ähnlich sein?
Berufe, welche sich nicht selbst über Qualität den Markt erkämpfen können, sind für mich Bezirksschornsteinfeger oder Apotheker
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  #7 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 17:59
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Also:

Die person X soll dort hin. Das anhören was die zusagen haben und aufjedenfall keine Angaben machen!?

Wichtig: Wollen die das die Person X einen Drogentest durchführt? Es geht um den Führerschein der Peron X. Wichtig zwecks arbeit!

Wäre für eine genaue Aussage sehr sehr dankbar !!!

mfg
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Alt 25.04.2007, 18:12
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

Ok. Oliver71,

bin Gott sei dank aus diesem Gefährdungsalter, deshalb habe ich dieses nicht bedacht. Somit gebe ich Dir recht, auch wenn es mir widerstrebt!

Also, Langusten, gehe hin und sage nichts,außer Namen, Vorname...., auch keine Tests! Es wird Dich niemand zwingen können, dürfen!

Denke mal, ein RA wird Dein Budget überschreiten???- Wär so gesehen nicht schlecht!

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 18:35
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AW: Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg

es hat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun!!!

ich danke auf alle Fälle für euren hilfreichen Infos !!!

Person X hält einfach die Fresse !!! ;-) Solange Person X auch keine Angst um den Führerschein haben muss ist alles okay !!!!

mfg !!!
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  #10 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 18:37
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Wenn Du es so ausdrücken magst ?
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Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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