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Verjährung von BTM-Verstößen

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von BTM-Verstößen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 13:04
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Verjährung von BTM-Verstößen

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Max raucht einen Joint und ist THC-Positiv.
Max steigt am nächsten Tag ins Auto ein und fährt.

Die Polizei hält Max an und kontrolliert den Urin von Max.
Max gibt gestrigen THC-Konsum zu, unterschreibt dies.
Somit hat er eine Blutentnahme verhindert.

6 Wochen später kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt: ANKLAGE FALLENGELASSEN.

Nun bekommt Max mit das noch ein Schreiben von der Führerscheinstelle kommen wird oder kann.

Ab wann ist das Schreiben von der Führerscheinstelle verjährt????
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 23:12
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AW: Verjährung von BTM-Verstößen

Zitat:
6 Wochen später kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt: ANKLAGE FALLENGELASSEN.
Vorsicht ! Das betrifft in dieser Konstellation in aller Regel nur das Verfahren wg. Besitz/Erwerb von BTM, dass in solchen Fällen meist mit eingeleitet wird und/oder einen Straftatvorwurf nach § 316 StGB hinsichtlich der Drogenfahrt aber nicht die Fahrt unter Drogen als Ordnungswiderigkeitentatbestandnach § 24a(2) StVG. Diesbezüglich wird die Staatsanwaltschaft die Sache an die Verwaltungsbehörde abgeben, welche die Sache als Owi weiterverfolgt und einen Bußgeldbescheid erläßt (250,00 €, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte).

Die Sache ist also aller Voraussicht nur als Straftat eingestellt, aber nicht als Ordnungswiderigkeit.


Was das Schreiben der FSST angeht (ein "Schreiben" kann nicht "verjähren", nur eine Tat kann verjähren) kann das jederzeit kommen. Die FSST kann die Fahreignung jederzeit überprüfen, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die auf die Nichteignung zum Führen von KFZ schliessen lassen. Feste Fristen, wie schnell die FSST nach Bekanntwerden tätig werden muß, gibt es nicht.
__________________
cheers, JHS
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