Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von BTM-Verstößen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Verjährung von BTM-Verstößen folgendes Szenario: Max raucht einen Joint und ist THC-Positiv. Max steigt am nächsten Tag ins Auto ein und fährt. Die Polizei hält Max an und kontrolliert den Urin von Max. Max gibt gestrigen THC-Konsum zu, unterschreibt dies. Somit hat er eine Blutentnahme verhindert. 6 Wochen später kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt: ANKLAGE FALLENGELASSEN. Nun bekommt Max mit das noch ein Schreiben von der Führerscheinstelle kommen wird oder kann. Ab wann ist das Schreiben von der Führerscheinstelle verjährt???? |
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| AW: Verjährung von BTM-Verstößen Zitat:
Die Sache ist also aller Voraussicht nur als Straftat eingestellt, aber nicht als Ordnungswiderigkeit. Was das Schreiben der FSST angeht (ein "Schreiben" kann nicht "verjähren", nur eine Tat kann verjähren) kann das jederzeit kommen. Die FSST kann die Fahreignung jederzeit überprüfen, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die auf die Nichteignung zum Führen von KFZ schliessen lassen. Feste Fristen, wie schnell die FSST nach Bekanntwerden tätig werden muß, gibt es nicht.
__________________ cheers, JHS |
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