Dies ist eine Diskussion zu Verjährung nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Verjährung nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis? Ich würde mich über eine sachliche Einschätzung folgender fiktiver Situation freuen: Mal angenommen, Person A wäre im Jahr 1998 beim Schmuggel einer geringen Menge Cannabis erwischt worden und hätte daraufhin eine Blutuntersuchung auf Cannabinoide durchführen lassen, die eine Konzentration von THC (2,8 ng/g) und THC-COOH (22,9 ng/g) ergeben hätte. A hätte die daraufhin geforderte MPU aus verschiedenen Gründen verweigert und den freiwilligen Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt - dies wäre A am 26.06.1998 von der Führerscheinstelle ihres damaligen Wohnortes bestätigt worden. In den darauffolgenden Jahren hätte A sehr gut ohne Führerschein gelebt und sich nicht mehr um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gekümmert. Mittlerweile würde sich A allerdings in einer Situation (neue berufliche Perspektiven, Kinderwunsch, etc.) befinden, in der ein Führerschein doch nützlich wäre - welche Voraussetzungen müsste A erfüllen, um eine erneute Führerscheinprüfung ablegen zu dürfen? Besteht die reelle Möglichkeit, dass A's "Kraftfahreignungsverfahren gemäß § 15 b StVZO" von 1998 mittlerweile nicht mehr aktenkundig ist oder zumindest verjährt ist? Falls ja: Wie könnte A dies herausfinden? 1998 wohnte A in NRW, nun in Hamburg, an welche Behörde müsste die Person sich wenden? Wäre es sinnvoll (z.B. aufgrund formaler Anforderungen), einen Anwalt hinzuzuziehen? Ich danke schonmal im voraus für etwaige Antworten, Tim |
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| AW: Verjährung nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis? Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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