Dies ist eine Diskussion zu USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR in die USA in Urlaub für 2 Wochen . Person A ist sauber und hatte noch nie eine Straftat gemacht darf also mit Sicherheit einreisen in die USA . Der Bekannte X hat aber im Jahr 2008 eine Rechtskräftige Verurteilung wegen BTMG Konsum bekommen und dafür 60 Tagessätze GeldStrafe bezahlt . Der Bekannte X ist seit 2008 aber voll clean und dies war seine einzige Straftat was er je im Leben gemacht hatte , seidem ist er im Bundes Zentral Register eingetragen und nun hat Person A Angst das dieser Bekannte nicht mit in die USA fliegen darf wegen diesem Eintrag . Muss Person A alleine reisen deshalb ? Wird bei der ESTA Prüfung dieser Eintrag geprüft ? Und kann er evtl dadurch nicht mitfliegen ? Oder sollte man bei der ESTA Prüfung immer die Wahrheit angeben ? Dumm ist nur das man den Urlaub nun verbindlich bucht die Flugnummer und das Hotel angibt und dann evtl von den USA ein Einreise Verbot erhält . |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Merkwürdig...Konsum alleine ist nicht strafbar. Und bei 60 Tagessätzen erfolgt auch kein Eintrag ins Bundeszentralregister... Irgendetwas stimmt hier nicht! |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Person X wurde damals wegen Erwerb zu 60 Tgessätze verurteilt da Ihm die Person verpfiffen hatte wo er es erworben hatte . Aber wie ist das nun mit der Einreise in die USA ? Im Führungszeugnisss steht nichts aber im BZR . Kann er trotzdem den ESTA stellen oder soll Person x das gleich vergessen ? Bitte um konkrete Beantwortung der Frage mit der Einreise . |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Kann den wirklich keiner eine konkrete Antwort geben auf die Frage mit der Einreise in die USA als Urlaub . Wie gesagt Person x hat keine Vorstrafen Kein Eintrag im Führungszeugnis Nur der Eintrag im Bundeszentralregister wegen dem Vorfall 2008 mehr nicht und ist seidem ein braver Bürger . Darf dieser Bürger nun einreisen oder nicht in die USA für Urlaub ? Geändert von mausi03 (26.03.2010 um 19:31 Uhr). Grund: Schreibfehler |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Wie siehts aus, wenn sich X einfach mal ein Führungszeugnis besorgt.. da kann man doch sehen, ob was drin ist. Und auf alles haben die Amis auch nicht Zugriff... Sofern ich mir sicher wäre, daß*die Botschaft das nicht rausbekommen kann, würde ich denen gegenüber diese Verurteilung doch gar nicht erwähnen... Cheers Bang Olafson |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Zitat:
d.h. eine 100%ige Garantie wird X nicht bekommen. Wenn X aber 100% möchte, muß er/sie zuhause bleiben. Was ich tun würde: Ich würde die Verurteilung nicht angeben, zu 99% meine ESTA-Genehmigung bekommen, und zu 99% problemlos in die USA einreisen. Wenn mich das 1% f*ckt, drehe ich am Flughafen um, und fliege nach Hause (oder nach Mexico ;-) ) Sh*t happens. Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR Zitat:
Und nun trockne Deine Augen und Deine Nase, lies in Ruhe dir Forenregeln und überlege, was Du falsch gemacht hast. Und dann stell einen neuen Thread ein mit korrekter Fragestellung. Übrigens: angemessene Großschreibung erhöht die Leserlichkeit und damit die Bereitschaft, zu antworten. PS: man kann auch unverheiratet glücklich werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR hallo, zustimmung zur groß-kleinschreibung :-) obwohl ich sie verstehe, schätze ich sie nicht :-)) hier hätte deutschland die einmalige chance gehabt, den nicht deutsch-sprachigen mitbürgern einen leichteren einstieg in die schriftsprache zu gewähren. chance vertan :-( die forenregeln sind doch nicht so schwer, wenn man wirklich so leidet, könnte man doch schnell den beitrag ändern und auf kompetente hilfe hoffen. lg fistator |
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| AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR 1980 - also lange vor der Verschärfung der Einreisebestimmungen wg 9/11 - wollte ich mit meinem besten Freund in die USA und stolperte dabei (heftig) über die Frage im Visa-Fragebogen, ob ich vorbestraft sei. Ich habe letztendlich "nein" angekreuzt, obwohl es gelogen war. Schließlich wollte ich in die Staaten. Es wurde eine unkomplizierte Ein- und Ausreise. Nach 9/11 gilt auch weiterhin: no risk - no fun. Es steht kaum zu erwarten, dass der US-Einreisebeamte aufs BZR zurückgreift, wenn Ihr nicht wie deutsch-arabische Terroristen oder deutsch-kolumbianische Kokshändler auf ihn wirkt. Im Übrigen: Wieder mal ein krasses Beispiel dafür wie sehr man sich von Folge-Ängsten der Cannabisprohibitionspolitik auffressen lässt und dabei an Lebensqualität einbüßt. Anders formuliert: Wer geht beim Einsteigen ins Auto für eine kurze Wochenendfahrt schon davon aus, dass ihm auf dem Weg dorthin ein schrecklicher Unfall passiert? Also frisch ans Werk. Umso erleichterter kann man Hochzeit(snacht) feiern.
__________________ "Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen." Albert Einstein CANNABIS denn Sünde sein? Ist es ein Verbrechen? Dürfen Kranke Hanf (geb)rauchen? Gibt das Recht her Recht zu brechen? |
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