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USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Dies ist eine Diskussion zu USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 20:36
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USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Mal angenommen ein Bekannter X möchte gerne dieses Jahr mit Person A
in die USA in Urlaub für 2 Wochen . Person A ist sauber und hatte noch nie
eine Straftat gemacht darf also mit Sicherheit einreisen in die USA .
Der Bekannte X hat aber im Jahr 2008 eine Rechtskräftige Verurteilung wegen BTMG
Konsum bekommen und dafür 60 Tagessätze GeldStrafe bezahlt .
Der Bekannte X ist seit 2008 aber voll clean und dies war seine einzige
Straftat was er je im Leben gemacht hatte , seidem ist er im Bundes Zentral Register eingetragen und nun hat Person A Angst das dieser Bekannte nicht mit in die
USA fliegen darf wegen diesem Eintrag . Muss Person A alleine reisen deshalb ?
Wird bei der ESTA Prüfung dieser Eintrag geprüft ? Und kann er evtl dadurch
nicht mitfliegen ? Oder sollte man bei der ESTA Prüfung immer die Wahrheit angeben ?
Dumm ist nur das man den Urlaub nun verbindlich bucht die Flugnummer
und das Hotel angibt und dann evtl von den USA ein Einreise Verbot erhält .
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 08:11
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Merkwürdig...Konsum alleine ist nicht strafbar.
Und bei 60 Tagessätzen erfolgt auch kein Eintrag ins Bundeszentralregister...

Irgendetwas stimmt hier nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 10:10
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Zitat:
Zitat von Kohlhaas
Merkwürdig...Konsum alleine ist nicht strafbar.
Sei etwas großzügiger und geh von Besitz aus.
Zitat:
Zitat von Kohlhaas
Und bei 60 Tagessätzen erfolgt auch kein Eintrag ins Bundeszentralregister...
Doch. Nur das polizeiliche Führungszeugnis bleibt leer, wenn es vorher sauber war.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 06:51
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Person X wurde damals wegen Erwerb zu 60 Tgessätze verurteilt
da Ihm die Person verpfiffen hatte wo er es erworben hatte .
Aber wie ist das nun mit der Einreise in die USA ? Im Führungszeugnisss
steht nichts aber im BZR .
Kann er trotzdem den ESTA stellen oder soll Person x das gleich vergessen ?
Bitte um konkrete Beantwortung der Frage mit der Einreise .
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 19:30
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Kann den wirklich keiner eine konkrete Antwort geben auf die Frage
mit der Einreise in die USA als Urlaub .

Wie gesagt Person x hat keine Vorstrafen
Kein Eintrag im Führungszeugnis

Nur der Eintrag im Bundeszentralregister wegen dem Vorfall 2008
mehr nicht und ist seidem ein braver Bürger .
Darf dieser Bürger nun einreisen oder nicht in die USA für Urlaub ?

Geändert von mausi03 (26.03.2010 um 19:31 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #6 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 19:35
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Wie siehts aus, wenn sich X einfach mal ein Führungszeugnis besorgt.. da kann man doch sehen, ob was drin ist.
Und auf alles haben die Amis auch nicht Zugriff...
Sofern ich mir sicher wäre, daß*die Botschaft das nicht rausbekommen kann, würde ich denen gegenüber diese Verurteilung doch gar nicht erwähnen...

Cheers

Bang Olafson
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  #7 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 05:37
JHS JHS ist gerade online
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Zitat:
Kann den wirklich keiner eine konkrete Antwort geben auf die Frage
mit der Einreise in die USA als Urlaub .
Doch, der Beamte bei der Einreisekontrolle in den USA. Alleine der entscheidet näml. ob man reinkommt oder nicht.

d.h. eine 100%ige Garantie wird X nicht bekommen. Wenn X aber 100% möchte, muß er/sie zuhause bleiben.

Was ich tun würde:

Ich würde die Verurteilung nicht angeben, zu 99% meine ESTA-Genehmigung bekommen, und zu 99% problemlos in die USA einreisen.

Wenn mich das 1% f*ckt, drehe ich am Flughafen um, und fliege nach Hause (oder nach Mexico ;-) ) Sh*t happens.



Zitat:
Wie siehts aus, wenn sich X einfach mal ein Führungszeugnis besorgt.. da kann man doch sehen, ob was drin ist.
Im Führungszeugnis steht die Sache nicht, aber im BZR. Das haben wir ja mittlerweile verifiziert. ;-)
__________________
cheers, JHS
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  #8 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 12:12
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

Zitat:
Zitat von ?Justmarried? Beitrag anzeigen
ich hab seit einer woche kaum geschlafen und heul mind. einmal am tag weil ich nun echt schon die hoffnung verloren hab das mein traum wahrwird!
Entweder bist Du schwanger oder Du brauchst dringend einen Entspannungslehrgang, bei der Überreaktion.

Und nun trockne Deine Augen und Deine Nase, lies in Ruhe dir Forenregeln und überlege, was Du falsch gemacht hast. Und dann stell einen neuen Thread ein mit korrekter Fragestellung. Übrigens: angemessene Großschreibung erhöht die Leserlichkeit und damit die Bereitschaft, zu antworten.

PS: man kann auch unverheiratet glücklich werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 23:02
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

hallo,

zustimmung zur groß-kleinschreibung :-)

obwohl ich sie verstehe, schätze ich sie nicht :-))

hier hätte deutschland die einmalige chance gehabt, den nicht deutsch-sprachigen mitbürgern einen leichteren einstieg in die schriftsprache zu gewähren. chance vertan :-(

die forenregeln sind doch nicht so schwer, wenn man wirklich so leidet, könnte man doch schnell den beitrag ändern und auf kompetente hilfe hoffen.

lg
fistator
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  #10 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 06:15
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AW: USA Urlaub trotz BTMG Eintrag in das BZR

1980 - also lange vor der Verschärfung der Einreisebestimmungen wg 9/11 - wollte ich mit meinem besten Freund in die USA und stolperte dabei (heftig) über die Frage im Visa-Fragebogen, ob ich vorbestraft sei.

Ich habe letztendlich "nein" angekreuzt, obwohl es gelogen war.
Schließlich wollte ich in die Staaten.

Es wurde eine unkomplizierte Ein- und Ausreise.

Nach 9/11 gilt auch weiterhin: no risk - no fun. Es steht kaum zu erwarten, dass der US-Einreisebeamte aufs BZR zurückgreift, wenn Ihr nicht wie deutsch-arabische Terroristen oder deutsch-kolumbianische Kokshändler auf ihn wirkt.

Im Übrigen: Wieder mal ein krasses Beispiel dafür wie sehr man sich von Folge-Ängsten der Cannabisprohibitionspolitik auffressen lässt und dabei an Lebensqualität einbüßt.
Anders formuliert: Wer geht beim Einsteigen ins Auto für eine kurze Wochenendfahrt schon davon aus, dass ihm auf dem Weg dorthin ein schrecklicher Unfall passiert?

Also frisch ans Werk. Umso erleichterter kann man Hochzeit(snacht) feiern.
__________________
"Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen." Albert Einstein

CANNABIS denn Sünde sein? Ist es ein Verbrechen? Dürfen Kranke Hanf (geb)rauchen? Gibt das Recht her Recht zu brechen?
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