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Urkundenfälschung

Dies ist eine Diskussion zu Urkundenfälschung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 21.03.2010, 12:14
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Urkundenfälschung

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich bin neu in diesem Forum und habe da eine Frage.

Mal angenommen jemand geht in eine Apotheke und kauft sich mit einem Gefälschten Privatrezept zwei packungen Ketamin (je 10 Ampullen mit je 10ml/500mg)

Beim Abholen eines weiteren bestellten Benzodiazepin Präparates wird er festgenommen und verhaftet.

Eine erfolgte hausdurchsuchung ergibt 18 der 20 Ampullen Ketamin und ca.150 Blankoprivatrezepte...

Des weiteren wird der Pc beschlagnahmt und nun zur auswertung zum BKA geschickt.

Der Beschuldigte ist vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten und macht keinerlei Angaben zur Beschuldigung.

Mit welchen Konsequenzen hätte der Betroffene in etwa zu rechnen?


Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:35
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AW: Urkundenfälschung

Zitat:
Zitat von thrust
Ketamin (je 10 Ampullen mit je 10ml/500mg)
Also 5 g reinstes Ketamin.

Zitat:
Beim Abholen eines weiteren bestellten Benzodiazepin Präparates wird er festgenommen und verhaftet.
Das ist schon reichlich dämlich.

Zitat:
Eine erfolgte hausdurchsuchung ergibt 18 der 20 Ampullen Ketamin und ca.150 Blankoprivatrezepte...
Jetzt schon 10 g reinstes Ketamin.

Der Betroffene hätte richtig Spaß. Soviel gibt der Sachverhalt aber nicht her. Woher stammen denn zB die Blanko-Rezepte? Schätze aus dem Internet. Auch noch einen Stempel vom Arzt geklaut? Naja, hier mal ein paar Ideen, was auf den Betroffenen zukommen könnte:
Zitat:
§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Zitat:
§ 29 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
möglicherweise auch:
Zitat:
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
Keine Ahnung, ob es sich hier schon um eine nicht geringe Menge handelt, ich gehe aber fast davon aus:
Zitat:
§ 30a Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Den PC kriegt er sicherlich auch nicht wieder, aber den braucht er die nächste Zeit wohl auch nicht.

Es fehlen natürlich wichtige Angaben, z.B. zum Alter des Betroffenen zur Tatzeit, zum Motiv (Drogensucht? Geldgier/Handel?) usw.

Aber auch so kann man schon sagen, dass der Betroffene sich schleunigst um einen wirklich guten Anwalt kümmern sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:56
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AW: Urkundenfälschung

Oha, das das so krass ist hätte ich nicht gedacht.

Angenommen der betroffene ist zur Tatzeit 22 Jahre alt, Schwer drogenabhängig, Psychisch erkrankt(Psychose) und hat die ganze Geschichte eigentlich nur gemacht um an die ihm wegen seiner Krankheit gut helfenden Benzodiazepine zu kommen,da er sie von keinem Arzt verschrieben bekommt.

Stempel und Rezepte sind nicht vom Arzt geklaut, Rezepte aus dem Inet,alles per Drucker gedruckt....
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 13:17
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AW: Urkundenfälschung

Zitat:
Zitat von thrust
Angenommen der betroffene ist zur Tatzeit 22 Jahre alt,
Also kommt Jugendstrafrecht wohl nicht mehr zur Anwendung.

Zitat:
Schwer drogenabhängig, Psychisch erkrankt(Psychose) und hat die ganze Geschichte eigentlich nur gemacht um an die ihm wegen seiner Krankheit gut helfenden Benzodiazepine zu kommen,da er sie von keinem Arzt verschrieben bekommt.
Möglicherweise kann sich das strafmildernd auswirken, allerdings würden vom Gericht sicherlich Auflagen zur Bedingung gemacht. Das könnte zum Beispiel Therapie bedeuten.

Ein guter Fachanwalt würde hier sicherlich gute Dienste leisten.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:34
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AW: Urkundenfälschung

Ok, vielen Dank für deine Antworten @ 2much
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  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 17:46
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AW: Urkundenfälschung

Zitat:
Zitat von thrust
...hat die ganze Geschichte eigentlich nur gemacht um an die ihm wegen seiner Krankheit gut helfenden Benzodiazepine zu kommen,da er sie von keinem Arzt verschrieben bekommt.
Ist doch klar, dass das kein Arzt verschreibt. Eine Dauer-Therapie von Psychosen mit Benzodiazepinen ist ein Kunstfehler! Abgesehen davon kursiert das Gerücht durchs Internet, dass besonders Ketamin geeignet sei. Ketamin kann aber derartige Nebenwirkungen haben, dass Psychosen verstärkt werden.

Leute, lasst den Sch...!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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