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Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Dies ist eine Diskussion zu Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 26.02.2009, 14:03
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Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Hallo,

nachdem ich google bemueht habe aber keine zufriedenstellende antwort auf meine frage gefunden habe, dachte ich mir ich probiere es hier einmal. ist es moeglich einen urin test auf thc zu verweigern wenn die polizei einem dazu auffordert? wenn einer eine antwort auf die frage hat, dann bitte ich diesen mir auch die rechtliche grundlage zu zeigen. antworten mit halbwissen habe ich selbst schon genug via gogle gefunden. vielen dank im vorraus.
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Alt 26.02.2009, 14:34
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AW: Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Wenn die Polizei einen Anfangsversacht hat z.b bei einer Routine Kontrolle bei Autofahrer und Sie verlangen
einen THC test diesen kann man Rechtlich schon verweigern , aber wenn die Polizei dann weiterhin auf einen Test besteht z.b wegen Ausfallerscheinungen dann muss man eben mitkommen zur einer Blutabnahme die man nicht mehr verweigern kann . Der Konsum selbst ist ja nicht strafbar solange man nichts besitzt oder erworben hat man macht sich nur dann Strafbar wenn man sich dann hinter das Steuer setzt und die Abbauprodukte von THC sind oft
sehr lange nachweisbar kommt natürlich darauf an wieviel jemand konsumiert und wie oft .
Ich hoffe Ich konnte damit Ihre Frage beantworten da dies keine Rechtsberatung darstellen soll .
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 16:07
Boardneuling
 
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AW: Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Hallo yellowman,

kann man dies auch im Gesetz nachlesen?

LG, tC
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 18:35
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AW: Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Ob man das so im Gesetzbuch so nachlesen kann kann ich nicht sagen denke aber schon wenn ein Anfangsverdacht
auf Drogen Konsum besteht aber in der Realität schaut es mit Sicherheit so aus das bei Verweigerung vom Urintest eine Blutabnhame erfolgt und diesen muss man machen und so würde auch jeder Polizist reagieren .
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 18:46
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AW: Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

Über die Abbauprodukte lassen sich Rückschlüsse auf das Sucht- und Konsumverhalten ziehen, die für die Strafbarkeit und die Schuldfähigkeit immer relevant ist. Damit ist die Feststellung der Abbauprodukte aus § 81a StPO gedeckt, weil sie für das (Straf)Verfahren von Bedeutung sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 21:54
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AW: Urintest auf THC = Kann man diesen verweigern

hallo,

ein solcher urintest ist, ebenso wie ein "pustetest" beim alkohol nicht gesetzlich definiert. es handelt sich bei beiden tests um beweiserhebungsmöglichkeiten, die für die kontrollierte person absolut freiwillig sind.

stellen polizeibeamte bei einem verkehrsteilnehmer anhaltspunkte (glasige augen, alkoholgeruch, lallen usw.) fest, die auf eine rauschmittelbeeinflussung hindeuten, dann können sie eine blutprobenentnahme anordnen. der urintest ist ein angebot an die kontrollierte person, auf reiner freiwilligenbasis den anfangsverdacht zu zerstreuen.

entweder dieses angebot wird angenommen oder abgelehnt. egal, was später bei der blutprobe herauskommt, sind die tests übrigens kostenfrei.

ich sehe keinen vernünftigen grund, einen urintest abzulehnen, da durch die blutprobe eh alles rauskommt. so bestünde immerhin noch der hauch einer möglichkeit, dass der test negativ ausfällt (viele polizisten wissen z. b. nicht, dass die testkassetten bei temperaturen um den gefrierpunkt unzuverlässig sein können oder wenden überlagerte tests an).
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