Dies ist eine Diskussion zu UNFALL THC Führerscheinentzug innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| UNFALL THC Führerscheinentzug So nun zur Geschichte.Gestern hatte Person A einen Unfall mit NUR Blechschaden.Person A ist in ein Geparktest Auto gefahren worauf noch 2 andere Autos beschädigt wurden.Polizei angerufen 5 min später warn sie auch da.Nach 5 minuten kamm der Beamte und meinte ob Person A mit einem Urintest einverstanden wär.Person A nein.Da meinte der Beamte, dann müssen wir zur Wache um Blut abzunehmen.Hat Person A auch verweigert müsste Richterlich angeordnet werden, da hat Person A gesagt machs dann freiwilig.Dann kamm der Doc hat paar Finger tests usw gemacht nix dazu gesagt und weg war er schon.Person A sein FS haben die behalten.Meine Frage ist jetzt bekommt Person A denn Lappen von der Polizei zurück? oder geht der FS direkt zur Strassenvekehrsamt zur verschrottung.? Person A hatte davor denn Tag nachts um 1 uhr ein geraucht also warn schon 15-17std dazwischen.Der Urintest viel positiv aus auf THC . Person A raucht jedentag nur ein joint und das nur abends wenn er zuhause ist. PS: Person A war nicht zum Tatzeitpunkt berauscht. Person A raucht ab dem Tag nicht mehr.was kommt auf Person A zu? bekomm Person A denn FS für paar Monate zurück bis Person A bescheid bekommet ? oder ist er jetzt ganz weg? THC werte sind noch nicht da ... PS: Ich bin dringend jedentag auf mein FS angewiesen, da ich bei Hermes Versand als Fahrer arbeite.Das ist ja das schlimme an der Sache Danke im Vorraus... Geändert von s99 (06.10.2010 um 17:03 Uhr). Grund: was vergessen |
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| AW: UNFALL THC Führerscheinentzug Zitat: die beschädigung von drei autos steht sogar noch über der eigentlich nur geforderten gefährdung. die grenze für den bedeutenden wert kenne ich nicht genau. es waren mal 2000 dm. bei drei beteiligten fahrzeugen dürfte es nicht schwer sein, eine gefährdungsprognose deutlich oberhalb dieser grenze zu begründen. Zitat:
kurz gesagt: verkehrsunfall + nachweis von btm im blut = rauschmittelbedingte fahruntüchtigkeit. Zitat:
dessen nicht genug: wer täglich cannabis konsumiert, wird einen ausreichend hohen carbonsäurewert (verstoffwechselungsprodukt von thc) haben, so dass die fahrerlaubnisbehörde den führerschein gleichsam einzieht. a sollte davon ausgehen, dass er nicht nur den ablauf der sperrfrist abzuwarten hat, sondern auch mittels mpu nachweisen muss, dass er kein drogenproblem (aus der sicht der führerscheinstelle hat das jeder, der drogen nimmt) mehr hat. Zitat:
ferner hat jemand, der täglich rauschmittel konsumiert aus sicht der führerscheinstelle nichts hinter dem steuer eines kfz zu suchen. ob sich a selbst berauscht fühlt oder nicht ist unerheblich. im dürfte zusätzlich unterstellt werden, dass er durch den täglichen konsum gar keine sattelfeste vergleischsgrundlage für einen zustand des nicht-berauscht-seins hat. Zitat:
Zitat:
der staat setzt vieles daran, btm-dauerkonsumenten aus der berufskraftfahrerschaft zu entfernen. das ist hier erfolgt. und das ist das gute daran! |
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| AW: UNFALL THC Führerscheinentzug Hallo , Erstmal Vielen Dank für die ausfühliche Antwort.Person A hat noch keine Blutergebnisse vorliegen.Person A hat nur einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, wo drin steht das Person A sein FS "vorläufig" entzogen wurde.Person A hat noch keine Einladung von der Polizeistelle bekommen.2 Wochen sind schon vergangen. Person A wurde auch nicht gefragt nach dem UNFALL , wie es dazu kamm usw... Es wurde einfach protokoliert wie die Beamten es gerne haben würden.Es war ein UNFALL mit 20-35 KMH.Kein überhöhter geschwindikkeit.Aber im Beschluss steht der Unfall wurde verursacht wegen fahren unter berauschender Mittel und überhörter GEschw.Sie gehen direkt von schlimmsten aus zu UNGUNSTEN Person A`s. Person A war nicht berauchst , noch Ausfallerscheinungen. person A wird dennoch Einspruch gegen die Sache eingelegen.Weil es nicht so war wie die Beamten es behaupten.Vielleicht hat Person A glück und der Richter entzieht denn FS nicht ![]() LG |
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| AW: UNFALL THC Führerscheinentzug Also, eine Blutentnahme ist ja gemacht worden und ich kann mich da den Ausführungen von elrond nur anschließen, dass bei einer Überschreitung der Grenzwerte aus der Rechtssicht eine Fahruntüchtigkeit vorgelegen hat. Alles weitere hatte elrond bereits erklärt, da brauche ich nichts weiter zu sagen. Es ist dann erstmal unerheblich, ob hier wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit vorgelegen hat oder nicht! Ganz davon abgesehen ist Person A in ein geparktes Auto gefahren... Nach § 3 StVO ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man seinen Pkw ständig beherrscht; in dem Fall wäre bei der richtigen Wahl der Geschwindigkeit Person A mit seinem Pkw entweder rechtzeitig zum Stehen gekommen oder wäre ausgewichen. Ist hier nicht der Fall, Person A fuhr in den GEPARKTEN Pkw, eine Beherrschung des Pkw durch A ist daher wohl ausgeschlossen, ansonsten, wäre er ja rechtzeitig zum Stehen gekommen. Daher ist hier überhöhte Geschwindigkeit bezogen auf die Beherrschbarkeit des Pkw durchaus gegeben! Allerdings ist das hier gegenüber dem § 315c StGB absolut eine Kleinigkeit. Der § 315c StGB ist so oder so erfüllt und mit den entsprechenden Grenzwerten, welche elrond beschrieb, ist A seinen FS los. |
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| AW: UNFALL THC Führerscheinentzug Werbung , werbung und nochmal werbung 1,99 die minute. Das können meine Forumfreunde hier genauso und das 0,00 € die minute |
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| AW: UNFALL THC Führerscheinentzug Ach Gottchen vbmedienhaus. Dann sag ich schonmal tschüss hier aus dem Forum! Beitrag gemeldet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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