Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

UNFALL THC Führerscheinentzug

Dies ist eine Diskussion zu UNFALL THC Führerscheinentzug innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 13:42
s99 s99 ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
UNFALL THC Führerscheinentzug

Hallo

So nun zur Geschichte.Gestern hatte Person A einen Unfall mit NUR Blechschaden.Person A ist in ein Geparktest Auto gefahren worauf noch 2 andere Autos beschädigt wurden.Polizei angerufen 5 min später warn sie auch da.Nach 5 minuten kamm der Beamte und meinte ob Person A mit einem Urintest einverstanden wär.Person A nein.Da meinte der Beamte, dann müssen wir zur Wache um Blut abzunehmen.Hat Person A auch verweigert müsste Richterlich angeordnet werden, da hat Person A gesagt machs dann freiwilig.Dann kamm der Doc hat paar Finger tests usw gemacht nix dazu gesagt und weg war er schon.Person A sein FS haben die behalten.Meine Frage ist jetzt bekommt Person A denn Lappen von der Polizei zurück? oder geht der FS direkt zur Strassenvekehrsamt zur verschrottung.? Person A hatte davor denn Tag nachts um 1 uhr ein geraucht also warn schon 15-17std dazwischen.Der Urintest viel positiv aus auf THC . Person A raucht jedentag nur ein joint und das nur abends wenn er zuhause ist.
PS: Person A war nicht zum Tatzeitpunkt berauscht.

Person A raucht ab dem Tag nicht mehr.was kommt auf Person A zu? bekomm Person A denn FS für paar Monate zurück bis Person A bescheid bekommet ? oder ist er jetzt ganz weg?

THC werte sind noch nicht da ...

PS: Ich bin dringend jedentag auf mein FS angewiesen, da ich bei Hermes Versand als Fahrer arbeite.Das ist ja das schlimme an der Sache

Danke im Vorraus...

Geändert von s99 (06.10.2010 um 17:03 Uhr). Grund: was vergessen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 14:07
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 55
Blog-Einträge: 1
Keine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elrond_71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
So nun zur Geschichte.Gestern hatte Person A einen Unfall mit NUR Blechschaden.Person A ist in ein Geparktest Auto gefahren worauf noch 2 andere Autos beschädigt wurden.
die noch folgenden ausführungen lassen auf ein verfahren wegen straßenverkehrsgefärdung schließen. im tatbestand des § 315c wird -auf den sachverhalt bezogen- gefordert, dass der täter wegen rauschmittelbeeinflussung nicht mehr in der lage ist, ein kfz sicher zu führen und dabei sachen von bedeutendem wert gefährdet.

die beschädigung von drei autos steht sogar noch über der eigentlich nur geforderten gefährdung. die grenze für den bedeutenden wert kenne ich nicht genau. es waren mal 2000 dm. bei drei beteiligten fahrzeugen dürfte es nicht schwer sein, eine gefährdungsprognose deutlich oberhalb dieser grenze zu begründen.

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
Polizei angerufen 5 min später warn sie auch da.Nach 5 minuten kamm der Beamte und meinte ob Person A mit einem Urintest einverstanden wär.Person A nein.Da meinte der Beamte, dann müssen wir zur Wache um Blut abzunehmen.Hat Person A auch verweigert müsste Richterlich angeordnet werden, da hat Person A gesagt machs dann freiwilig.Dann kamm der Doc hat paar Finger tests usw gemacht nix dazu gesagt und weg war er schon.
hier geht es um die beweisführung für die rauschmittelbedingte fahruntüchtigkeit. hierbei muss zwingend ein rauschmittel nachgewiesen werden. das später im sachverhalt beschriebende konsumverhalten lässt das vorhandensein von aktivem thc oberhalb der nachweisgrenze von 1 ng/ml vermuten. mit alkohol vergleichbare studien, dass erst ab einem bestimmten wert ausfallerscheinungen begründbar wären, die auf das rauschmittel zurückzuführen sind, gibt es nicht.

kurz gesagt: verkehrsunfall + nachweis von btm im blut = rauschmittelbedingte fahruntüchtigkeit.

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
Person A sein FS haben die behalten.Meine Frage ist jetzt bekommt Person A denn Lappen von der Polizei zurück? oder geht der FS direkt zur Strassenvekehrsamt zur verschrottung.?
über die rückgabe entscheidet ein richter nach anhörung der staatsanwaltschaft. a sollte sich jedoch keine hoffnungen machen. in der regel werden bei erstverstoß gegen § 315c 45 tagessätze mit 12 monaten fahrerlaubnisentzug fällig.

dessen nicht genug: wer täglich cannabis konsumiert, wird einen ausreichend hohen carbonsäurewert (verstoffwechselungsprodukt von thc) haben, so dass die fahrerlaubnisbehörde den führerschein gleichsam einzieht.

a sollte davon ausgehen, dass er nicht nur den ablauf der sperrfrist abzuwarten hat, sondern auch mittels mpu nachweisen muss, dass er kein drogenproblem (aus der sicht der führerscheinstelle hat das jeder, der drogen nimmt) mehr hat.

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
Person A hatte davor denn Tag nachts um 1 uhr ein geraucht also warn schon 15-17std dazwischen.Der Urintest viel positiv aus auf THC . Person A raucht jedentag nur ein joint und das nur abends wenn er zuhause ist.
PS: Person A war nicht zum Tatzeitpunkt berauscht.
person a sieht die situation vom standpunkt eines drogenkonsumenten aus. die zeitspanne reicht medizinisch gesehen dem körper keinesfalls, um bei täglichem konsum den thc-spiegel unter die oben genannte nachweisgrenze zu drücken.

ferner hat jemand, der täglich rauschmittel konsumiert aus sicht der führerscheinstelle nichts hinter dem steuer eines kfz zu suchen.

ob sich a selbst berauscht fühlt oder nicht ist unerheblich. im dürfte zusätzlich unterstellt werden, dass er durch den täglichen konsum gar keine sattelfeste vergleischsgrundlage für einen zustand des nicht-berauscht-seins hat.

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
Person A raucht ab dem Tag nicht mehr.was kommt auf Person A zu? bekomm Person A denn FS für paar Monate zurück bis Person A bescheid bekommet ? oder ist er jetzt ganz weg?

THC werte sind noch nicht da ...
siehe oben

Zitat:
Zitat von s99 Beitrag anzeigen
PS: Ich bin dringend jedentag auf mein FS angewiesen, da ich bei Hermes Versand als Fahrer arbeite.Das ist ja das schlimme an der Sache
a hält dies nun sicher für hundsgemein:

der staat setzt vieles daran, btm-dauerkonsumenten aus der berufskraftfahrerschaft zu entfernen. das ist hier erfolgt.

und das ist das gute daran!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 14:22
s99 s99 ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

Hallo ,

Erstmal Vielen Dank für die ausfühliche Antwort.Person A hat noch keine Blutergebnisse vorliegen.Person A hat nur einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, wo drin steht das Person A sein FS "vorläufig" entzogen wurde.Person A hat noch keine Einladung von der Polizeistelle bekommen.2 Wochen sind schon vergangen.

Person A wurde auch nicht gefragt nach dem UNFALL , wie es dazu kamm usw... Es wurde einfach protokoliert wie die Beamten es gerne haben würden.Es war ein UNFALL mit 20-35 KMH.Kein überhöhter geschwindikkeit.Aber im Beschluss steht der Unfall wurde verursacht wegen fahren unter berauschender Mittel und überhörter GEschw.Sie gehen direkt von schlimmsten aus zu UNGUNSTEN Person A`s.

Person A war nicht berauchst , noch Ausfallerscheinungen.

person A wird dennoch Einspruch gegen die Sache eingelegen.Weil es nicht so war wie die Beamten es behaupten.Vielleicht hat Person A glück und der Richter entzieht denn FS nicht

LG
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 19:41
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 28
Beiträge: 389
100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

Also, eine Blutentnahme ist ja gemacht worden und ich kann mich da den Ausführungen von elrond nur anschließen, dass bei einer Überschreitung der Grenzwerte aus der Rechtssicht eine Fahruntüchtigkeit vorgelegen hat. Alles weitere hatte elrond bereits erklärt, da brauche ich nichts weiter zu sagen. Es ist dann erstmal unerheblich, ob hier wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit vorgelegen hat oder nicht!

Ganz davon abgesehen ist Person A in ein geparktes Auto gefahren... Nach § 3 StVO ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man seinen Pkw ständig beherrscht; in dem Fall wäre bei der richtigen Wahl der Geschwindigkeit Person A mit seinem Pkw entweder rechtzeitig zum Stehen gekommen oder wäre ausgewichen. Ist hier nicht der Fall, Person A fuhr in den GEPARKTEN Pkw, eine Beherrschung des Pkw durch A ist daher wohl ausgeschlossen, ansonsten, wäre er ja rechtzeitig zum Stehen gekommen. Daher ist hier überhöhte Geschwindigkeit bezogen auf die Beherrschbarkeit des Pkw durchaus gegeben!

Allerdings ist das hier gegenüber dem § 315c StGB absolut eine Kleinigkeit. Der § 315c StGB ist so oder so erfüllt und mit den entsprechenden Grenzwerten, welche elrond beschrieb, ist A seinen FS los.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 14:28
s99 s99 ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, s99 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

Werbung , werbung und nochmal werbung 1,99 die minute. Das können meine Forumfreunde hier genauso und das 0,00 € die minute
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 14:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

Ach Gottchen vbmedienhaus. Dann sag ich schonmal tschüss hier aus dem Forum!

Beitrag gemeldet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 14:53
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nico2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: UNFALL THC Führerscheinentzug

der nervt aber unheimlich schreibt überall seine werbung hin...kann den mal einer löschen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unfall im Straßenverkehr- Auto Unfall Wiki 15.07.2010 14:20
Führerscheinentzug Straßenverkehrsrecht 17.12.2009 07:24
Unfall vermeiden - Spurwechsel -> Unfall Straßenverkehrsrecht 17.08.2007 18:30
Führerscheinentzug, Amtsgericht, Verhandlung, Unfall+Alkohol Straßenverkehrsrecht 13.06.2007 16:32
Wann ist ein Unfall ein Unfall? Allg. Fragen zu Unfällen. Straßenverkehrsrecht 19.10.2006 12:24





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN