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unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Dies ist eine Diskussion zu unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 22:19
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unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Hi,
hab da mal ne Frage was ein Beschuldigter (Person A) zu erwarten hätte, wenn er die im Titel genannte Straftat begannen hätte und was der Beschuldigte zu seiner Verteidung beitragen könnte, wenn:

Person A in einer Aussage zugegeben hätte, in 6 Monaten 17 mal (die ersten 3 Monate jede Woche und die folgenden 3 Monate alle 2-3 Wochen) Meth-Amfetamin in einer Menge von jeweils 0.5g - 1.5g nach Deutschland für den Eigenbedarf eingeführt zu haben.
Dies würde Person A per Zug gemacht haben, außerdem war Person A zum Zeitpunkt der Straftat(en) noch minderjährig. Person A würde zwei Vorstrafen haben, die jeweils mit 15 und 30 Sozialstunden geahndet wurden, des weiteren wurden bei Person A bei einer Hausdurchsuchung 3 Spritzen und ein Päckchen mit Amfetaminanhaftungen sichergestellt.

Danke für eure Antworten

Geändert von TtgFUNKY! (08.06.2011 um 00:15 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 04:17
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Im Jugendrecht sind Strafvorhersagen so gut wie unmöglich. Da es schon Vorbelastungen gibt und auch schon Sozialstunden verhängt wurden, ist diesmal Jugendarrest (mögl. bis zu 4 Wochen) durchaus im Bereich des möglichen, zumal es auch nicht mehr um absolute Peanuts geht. Auch die Weisung zur Drogenberatung zu gehen und insbesondere die Weisung sich regelmäßig Drogentests zu unterziehen kommt in Frage.
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 05:24
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Danke für die schnelle Antwort

Aber ist es denn möglich, insofern Person A zu Sozialstunden verurteilt wird, diese zB. in Suchtpräventionsarbeit abzuleisten? Person A würde bestimmt sein Wissen positiv nutzen wollen .
Wie sieht es außerdem mit Therapie statt Strafe aus und wie wird dies genau umgesetzt?

Achja, angenommen Person A fiel gerade auf, dass in der Aussage nicht explizit aufgeführt ist, das die BTM nach Deutschland verbracht wurden, ausschließlich das Geständnis über den Kauf wurde schriflich dokumentiert, wohingegen nur das Einführen als Strafrat angeklagt wird und die Einfuhr also sozusagen nur eine Schlussfolgerung des zuständigen Beamten war.
Ist es also möglich die Aussage dahingehend zu ändern, das die BTM gleich im Nachbarland (Tschechien) konsumiert und die gefundenen Spritzen, sowie das Päckchen mit Anhaftungen in Deutschland erworben wurden, oder sowas in der Art?
Könnte Person A dann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens abschicken? Bei wem liegt in diesem Fall die Beweislast?

Geändert von TtgFUNKY! (08.06.2011 um 09:39 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 15:34
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Zitat:
Zitat von TtgFUNKY! Beitrag anzeigen
Aber ist es denn möglich, insofern Person A zu Sozialstunden verurteilt wird, diese zB. in Suchtpräventionsarbeit abzuleisten? Person A würde bestimmt sein Wissen positiv nutzen wollen .
Ich glaube nicht, daß irgendein vernünftiger Mensch einen überführten Drogenkriminellen als besonders geeignet ansehen wird, seine Sozialstunden ausgerechnet in der Suchtpräventionsarbeit abzuleisten.

Das wäre irgendwie "den Bock zum Gärter machen".

Zitat:
Achja, angenommen Person A fiel gerade auf, dass in der Aussage nicht explizit aufgeführt ist, das die BTM nach Deutschland verbracht wurden, ausschließlich das Geständnis über den Kauf wurde schriflich dokumentiert, wohingegen nur das Einführen als Strafrat angeklagt wird und die Einfuhr also sozusagen nur eine Schlussfolgerung des zuständigen Beamten war.
Das Zeug wurde entweder eingeführt, oder es wurde nicht eingeführt. Und das lässt sich entweder nachweisen oder eben nicht.
Zitat:
Ist es also möglich die Aussage dahingehend zu ändern, das die BTM gleich im Nachbarland (Tschechien) konsumiert und die gefundenen Spritzen, sowie das Päckchen mit Anhaftungen in Deutschland erworben wurden, oder sowas in der Art?
Man kann eine vor der Polizei oder der Staatanwaltschaft gemachte Aussage ändern so lange man lustig ist. Die Frage ist aber, wieweit die Staatsanwaltschaft und vor allem das Gericht dem seine Aussage Ändernden glauben.

In diesem Fall werden sie ihm wahrscheinlich nicht glauben.

Zitat:
Könnte Person A dann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens abschicken? Bei wem liegt in diesem Fall die Beweislast?
Die Beweislast, daß eine Straftat begangen wurde, liegt immer bei der Staatsanwaltschaft.

Allerdings ist die erste Aussage des Beschuldigten durchaus ein Beweis. Daß Straftäter im ersten Schreck alles zugeben und später dann zurückrudern möchten ist ein jedem Strafverfolger und jedem Richter bekanntes Phänomen.

Am Rande angemerkt: bei 17 Verstößen wäre wohl langsam der Besuch bei einem Rechtsanwalt angebracht...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 20:52
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Zitat:
Person A würde bestimmt sein Wissen positiv nutzen wollen .
Ja, nee, is klar...

Zitat:
und die gefundenen Spritzen
Minderjährig und Amphe intravenös konsumieren... Leute, laßt diese Scheis*e sein, wenn Ihr Euren 30. Geburtstag erleben wollt.

Zitat:
Therapie statt Strafe
Gibt es -als solches- [§§ 35, 36 BtmG] nur bei Freiheitsstrafe.
Eine Therapie ist natürlich trotzdem mega-ratsam und würde vor Gericht auch positiv berücksichtigt werden. Mit solch einer Therapie sind aber iaR. auch Drogenscreenings verbunden und zwar nicht solche Lapalulligen wie bei der "Pola-/Methadon-subsittution" wo man auch die im Wasserkocher noch mal angewärmte Pipi von Oppa abgeben kann, ohne das es groß auffällt, sondern solche unter Aufsicht (wenn's ne gescheite Therepie ist)
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cheers, JHS
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Alt 22.06.2011, 07:19
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Tut mir leid wenn du Vorurteile gegenüber Drogenkriminellen hast, aber Person A ist keineswegs ein böser Mensch und würde wirklich gern sein Wissen (das sich eben nicht nur auf die Beschaffung von Drogen und dessen richtiges abfüllen in Insulinspritzen beschränkt, sondern beinhaltet es auch auf Themen wie Safer-Use, positive, sowie negative Wirkungen der Substanzen, erkennung von Streckmitteln und und und...) dazu nutzen, anderen jungen Menschen dies alles zu ersparen oder sie zumindest ohne Lügen,-Propagandastories auf einen angemessenen und vor allem gesünderen Umgang mit Drogen zu bringen.
Außerdem kann ich deinem Vorredner nicht zustimmen, denn gerade die Menschen die selber damit zu tun hatten, sind doch die besten Gesprächspartner?

Trotzdem danke für deine Antwort

MfG

PS: Sich etwas intravenös zu verabreichen kann durchaus das kleinste aller Übel sein, wenn andere Konsumformen noch schädlicher sind.
Und dür alle dies interessiert: Person A ist mitlerweile volljährig.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 07:48
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Zitat:
Zitat von TtgFUNKY! Beitrag anzeigen
Außerdem kann ich deinem Vorredner nicht zustimmen, denn gerade die Menschen die selber damit zu tun hatten, sind doch die besten Gesprächspartner?
Klar. Wenn sie einige Jahre abstinent waren und nicht trotz Vorstrafen erneut "Lust" mehr kriegen.

Zitat:
PS: Sich etwas intravenös zu verabreichen kann durchaus das kleinste aller Übel sein, wenn andere Konsumformen noch schädlicher sind.
Die intravenöse Verabreichung führt zu einer besonders schnellen Anflutung des Wirkstoffs im Gehirn, mit einem normalerweise maximalen Spiegel. Heißt: Die hirnzerfressende und psychoseauslösende Wirkung des Meths ist besonders hoch. Und Verunreinigungen gehen ebenso direkt ins Hirn.

Zitat:
Und dür alle dies interessiert: Person A ist mitlerweile volljährig.
Wollen wir hoffen, dass er jetzt ein- für allemal die Drogen sein lässt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 22.06.2011, 07:57
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Die intravenöse Verabreichung führt zu einer besonders schnellen Anflutung des Wirkstoffs im Gehirn, mit einem normalerweise maximalen Spiegel. Heißt: Die hirnzerfressende und psychoseauslösende Wirkung des Meths ist besonders hoch. Und Verunreinigungen gehen ebenso direkt ins Hirn.
Beim Rauchen gehts über Lungenbläschen auch direkt ins Gehirn, wobei es noch abhängiger macht und die Lunge zerstört, Schnupfen lässt deine Rotze schnell von einem Nasenloch durch ein drittes Loch ins andere Nasenloch wandern. Außerdem: durch nen anständigen Filter, vorheriges prüfen und vertrauenswürdige Bezugsquellen sind Verunreinigungen (beim spritzen) sehr unwahrscheinlich.
Aber lassen wir das Abweichen vom Thema, abgesehen davon das Meth natürlich Gift ist und die Diskussion darüber wann es weniger Gehirnzellen ect. frisst irrelevant ist.

Person A hat seine Lektion gelernt
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  #9 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 08:22
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AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen

Zitat:
Zitat von TtgFUNKY! Beitrag anzeigen
Beim Rauchen gehts über Lungenbläschen auch direkt ins Gehirn, wobei es noch abhängiger macht
Schlicht falsch. Das Abhängigkeitspotential ist und bleibt bei iv-Gabe am höchsten, weil eine maximale Wirkstoffkonzentration ins Hirn kommt. Überleg mal, wie etwas beim Rauchen oder Schnupfen "direkt ins Hirn" geht. Kleiner Tipp: der Weg führt auch über das Blut!
Zitat:
Schnupfen lässt deine Rotze schnell von einem Nasenloch durch ein drittes Loch ins andere Nasenloch wandern.
Ein "drittes Loch"? Ich muss im Anatomieunterricht geschlafen haben! Ein Loch in der Nasenscheidewand kommt durch exzessiven Konsum von Adstringentien, beispielsweise Koks und Amphetamine, zustande.
Zitat:
und die Diskussion darüber wann es weniger Gehirnzellen ect. frisst irrelevant ist.
Diese Diskussion ist nie irrelevant, weil Meth in das Gehirn große Löcher frisst. Und das muss jeder Konsument wissen.
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Alt 22.06.2011, 08:34
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Schlicht falsch. Das Abhängigkeitspotential ist und bleibt bei iv-Gabe am höchsten, weil eine maximale Wirkstoffkonzentration ind Hirn kommt. Überleg mal, wie etwas beim Rauchen oder Schnupfen "direkt ins Hirn" geht. Kleiner Tipp: der Weg führt auch über das Blut!
Unterschätze nie die Macht der Gewohnheit beim Rauchen, Person A zumindest und viele seiner Freunde würden rauchen vorziehen, weil sich der Unterschied, sowohl zeitlich als auch in der Intensität beim plötzlichen Anfluten in Grenzen hält, hätten wir nicht Angst um unsere Lunge. Natürlich gehts übers Blut, aber halte ich die Schädigung anderer Organe für unwesentlich, bei 0.1 ml Meth auf 5 - 6 Liter Blut. Leber und Nieren werden beim Abbau beschädigt, aber das ist ja wohl klar.

Zitat:
Ein "drittes Loch"? Ich muss im Anatomieunterricht geschlafen haben! Ein Loch in der Nasenscheidewand kommt durch exzessiven Konsum von Adstringentien, beispielsweise Koks und Amphetamine, zustande.
Was du nicht sagst, genau das hab ich gemeint, oder reden wir hier über Backpulver?

Zitat:
Diese Diskussion ist nie irrelevant, weil Meth in das Gehirn große Löcher frisst. Und das muss jeder Konsument wissen.
Da muss ich dir zustimmen, jedoch wollte ich nur das auf das eigentliche Thema eingegangen wird, wobei ich nicht glaube das viel mehr hilfreiche Antworten eingehen.
Von mir aus können wir weiterdiskutieren, weil ich auch gerade das Gefühl habe, das hier (nicht böse gemeint) ein paar selbsternannte Experten hinter ihrem Rechner sitzen, die die Substanz höchstens mal im TV bestaunen konnten.

MfG
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