Dies ist eine Diskussion zu unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen hab da mal ne Frage was ein Beschuldigter (Person A) zu erwarten hätte, wenn er die im Titel genannte Straftat begannen hätte und was der Beschuldigte zu seiner Verteidung beitragen könnte, wenn: Person A in einer Aussage zugegeben hätte, in 6 Monaten 17 mal (die ersten 3 Monate jede Woche und die folgenden 3 Monate alle 2-3 Wochen) Meth-Amfetamin in einer Menge von jeweils 0.5g - 1.5g nach Deutschland für den Eigenbedarf eingeführt zu haben. Dies würde Person A per Zug gemacht haben, außerdem war Person A zum Zeitpunkt der Straftat(en) noch minderjährig. Person A würde zwei Vorstrafen haben, die jeweils mit 15 und 30 Sozialstunden geahndet wurden, des weiteren wurden bei Person A bei einer Hausdurchsuchung 3 Spritzen und ein Päckchen mit Amfetaminanhaftungen sichergestellt. Danke für eure Antworten Geändert von TtgFUNKY! (08.06.2011 um 00:15 Uhr). |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Im Jugendrecht sind Strafvorhersagen so gut wie unmöglich. Da es schon Vorbelastungen gibt und auch schon Sozialstunden verhängt wurden, ist diesmal Jugendarrest (mögl. bis zu 4 Wochen) durchaus im Bereich des möglichen, zumal es auch nicht mehr um absolute Peanuts geht. Auch die Weisung zur Drogenberatung zu gehen und insbesondere die Weisung sich regelmäßig Drogentests zu unterziehen kommt in Frage.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Danke für die schnelle Antwort ![]() Aber ist es denn möglich, insofern Person A zu Sozialstunden verurteilt wird, diese zB. in Suchtpräventionsarbeit abzuleisten? Person A würde bestimmt sein Wissen positiv nutzen wollen .Wie sieht es außerdem mit Therapie statt Strafe aus und wie wird dies genau umgesetzt? Achja, angenommen Person A fiel gerade auf, dass in der Aussage nicht explizit aufgeführt ist, das die BTM nach Deutschland verbracht wurden, ausschließlich das Geständnis über den Kauf wurde schriflich dokumentiert, wohingegen nur das Einführen als Strafrat angeklagt wird und die Einfuhr also sozusagen nur eine Schlussfolgerung des zuständigen Beamten war. Ist es also möglich die Aussage dahingehend zu ändern, das die BTM gleich im Nachbarland (Tschechien) konsumiert und die gefundenen Spritzen, sowie das Päckchen mit Anhaftungen in Deutschland erworben wurden, oder sowas in der Art? Könnte Person A dann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens abschicken? Bei wem liegt in diesem Fall die Beweislast? Geändert von TtgFUNKY! (08.06.2011 um 09:39 Uhr). |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
Das wäre irgendwie "den Bock zum Gärter machen". Zitat:
Zitat:
In diesem Fall werden sie ihm wahrscheinlich nicht glauben. Zitat:
Allerdings ist die erste Aussage des Beschuldigten durchaus ein Beweis. Daß Straftäter im ersten Schreck alles zugeben und später dann zurückrudern möchten ist ein jedem Strafverfolger und jedem Richter bekanntes Phänomen. Am Rande angemerkt: bei 17 Verstößen wäre wohl langsam der Besuch bei einem Rechtsanwalt angebracht...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Eine Therapie ist natürlich trotzdem mega-ratsam und würde vor Gericht auch positiv berücksichtigt werden. Mit solch einer Therapie sind aber iaR. auch Drogenscreenings verbunden und zwar nicht solche Lapalulligen wie bei der "Pola-/Methadon-subsittution" wo man auch die im Wasserkocher noch mal angewärmte Pipi von Oppa abgeben kann, ohne das es groß auffällt, sondern solche unter Aufsicht (wenn's ne gescheite Therepie ist)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Tut mir leid wenn du Vorurteile gegenüber Drogenkriminellen hast, aber Person A ist keineswegs ein böser Mensch und würde wirklich gern sein Wissen (das sich eben nicht nur auf die Beschaffung von Drogen und dessen richtiges abfüllen in Insulinspritzen beschränkt, sondern beinhaltet es auch auf Themen wie Safer-Use, positive, sowie negative Wirkungen der Substanzen, erkennung von Streckmitteln und und und...) dazu nutzen, anderen jungen Menschen dies alles zu ersparen oder sie zumindest ohne Lügen,-Propagandastories auf einen angemessenen und vor allem gesünderen Umgang mit Drogen zu bringen. Außerdem kann ich deinem Vorredner nicht zustimmen, denn gerade die Menschen die selber damit zu tun hatten, sind doch die besten Gesprächspartner? Trotzdem danke für deine Antwort MfG PS: Sich etwas intravenös zu verabreichen kann durchaus das kleinste aller Übel sein, wenn andere Konsumformen noch schädlicher sind. Und dür alle dies interessiert: Person A ist mitlerweile volljährig. |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
Aber lassen wir das Abweichen vom Thema, abgesehen davon das Meth natürlich Gift ist und die Diskussion darüber wann es weniger Gehirnzellen ect. frisst irrelevant ist. Person A hat seine Lektion gelernt |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in geringer Menge (Amfetamin) in 17 Fällen Zitat:
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Zitat:
Von mir aus können wir weiterdiskutieren, weil ich auch gerade das Gefühl habe, das hier (nicht böse gemeint) ein paar selbsternannte Experten hinter ihrem Rechner sitzen, die die Substanz höchstens mal im TV bestaunen konnten. MfG |
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