Dies ist eine Diskussion zu unbewusster Konsum von THC und Kokain innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| unbewusster Konsum von THC und Kokain Angenommen, man hat direkt vor dem Schlafengehen einen mit THC und Kokain versetzten Jägermeisterflachmann getrunken, ohne sich der Ingredencien bewußt zu sein und ohne eine besondere Wirkung bemerkt zu haben.( Müdigkeit,Heuschnupfen, stressiger und anstrengender Vortag). Nun wird die Fahrerlaubnis entzogen, weil das MPU-Gutachten bestreitet, ein Nicht-Wahrnehmen einer Wirkung sei erfahrungswidrig und entspreche nicht der wissenschaftlichen Erkenntnis. Da man den Führerschein aus beruflichen und existenziellen Gründen braucht, hat man Klage beim VG eingereicht. Wie soll man seine Chancen bewerten und woher bekommt man einen Gutachter, der das MPU-Gutachten erschüttern kann Geändert von okidoki (02.07.2009 um 22:33 Uhr). |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Hi... ich denke die Erfolgsaussichten dürften bei dieser Sachlage im "Promille" Bereich angesiedelt sein... Einen Gutachter zu finden sollte nicht so schwer sein, aber ich behaupte das auch ein Parteiengutachten die Aussage des "Tüv-Psycholgen" nicht GLAUBHAFT widerlegen wird/kann !!!!!! Wenn wir uns mal ganz ehrlich sind, glauben wir das ja selber ned...ggg... Chris Geändert von radiomann1 (02.07.2009 um 21:24 Uhr). |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Ich würde gerne mal hören, welcher Spiegel von welcher Substanz festgestellt wurde. Dann könnte man weiter diskutieren. Und ob Auffälligkeiten beim Fahren festgestellt wurden. Außerem wundert es mich schon, dass jemand, der müde ist und dem es schlecht geht, einen Flachmann als "Medizin" einnimmt. Und die letzte Frage wäre natürlich, wie solch ein Flachmann manipuliert worden wäre, und zu welchem Zweck. Wenn ich mir solch einen "Cocktail" mixen würde, würde ich fein drauf achten, dass kein anderer dran nuckelt. Summa summarum denke ich wie Radiomann. Da müsste schon alles optimal zusammenkommen, damit die Sache vom Tisch ist. OT: Psssst: wo gibts diese Flaschen zu kaufen...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Der Flachmann wurde von Ehefrau angemischt (heimlich). Diese ist mit Geldbuße vom Staatsanwalt 150 bestraft worden. Die Werte etwa 10 Stunden nach Konsum: THC 5,7ng/ml; THC-OH 1,2 ng/ml; THCCOOH 24,1 ng/ml; Benzoylecgonin 170 ng/ml (im Serum). Keine Fahrauffälligkeiten, sondern Kontrolle nach Open-Air Festival. |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Hi.. naja die werte taugen für REICHLICH Ärger... Hast du ein Glück mit deiner Frau...das maximalste was "meine" mit mixt ist ein Milchshake...heul..jammer..naja is aber ja kein Wunder, wenn ihr die guten Frauen alle wegheiratet das für mich dann nix gscheits übrig bleibt...ggg.. Aber Spaß beiseite..also ich denke hier ist übers VG nix zu erreichen.... Chris |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Moin Du hast ja einen goldigen Humor. Wenn man das MPU-Gutachten liest, dann strotzt es nicht gerade von Kompetenz. Lauter Allgemeinplätze und voller Unterstellungen. Auf eine erbetene Stellungnahme der FEB zu einem etwas kompetenter wirkenden Schreiben meines RA ist das MPI ebenso oberflächlich eingegangen wie man es schon vom Gutachten her kannte. Angesprochen auf den ausgesprochenen First Pass Effekt bei oral eingenommenen THC und Kokain fand sich in der Stellungnahme der MPU kein Kommentar dazu. Naja, beim MPI arbeiten halt nur die Besten. |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Zitat:
Zitat:
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und bei den Kokain-Laborwerten nichts gemerkt? Mein lieber Schwan...ich würde dann glatt auf Gewöhnung tippen. Die Frau sollte man mal etwas genauer interviewen, wie oft sie diesen Schlaftrunk schon kredenzt hat, nicht? Zitat:
Zitat:
Ich würde schon darauf schließen, dass hier entweder Gewöhnung vorhanden ist oder ein Drogeneffekt verspürt und ignoriert wurde. Hier ist anwaltliche Beratung durch einen Kenner der Materie zu empfehlen!
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Ich würde schon darauf schließen, dass hier entweder Gewöhnung vorhanden ist oder ein Drogeneffekt verspürt und ignoriert wurde. Eine solch starke Wirkung wird bei oraler Einnahme von THC und Kokain wegen oben erwähntem First Pass Effekt garnicht verspürt, weil gerade bei diesen beiden Drogen bis zu 75% in manchen Fällen bis zu 90% der Wirkstoffe bereits in der Leber metabolisiert werden bevor sie überhaupt ins Blut gelangen. Im übrigen ist er starker Kaffee-Trinker, der seinen Flüssigkeitshaushalt fast ausschließlich über Tee, Kaffee und Cappuchino regelt. Der durch das Kokain zu erwartende Adrenalinstoß kann allein schon deswegen (wenn überhaupt) nicht so stark ausfallen, da verursacht durch das Coffein das Adrenalindepot schon reichlich geleert sein dürfte. Im Übrigen ist er drogenabstinent, war er schon immer und wird er auch bleiben. Daß dies bei seiner Ehefrau nicht immer so war und offensichtlich insbesondere auf besagtem Festival nicht, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt und hat ihn eher überrascht. Vom Kiffen wußte er wohl, aber Kokain? Das war ihm neu. Außerdem: Wie sollte er einen Drogeneffekt verspüren, wenn er keine Vergleichsmöglichkeiten, da keine Drogenerfahrung hat? Geändert von okidoki (03.07.2009 um 20:17 Uhr). |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Moin Daß man vor Gericht so pauschal verfährt und urteilt, will ich nicht hoffen. Und daß das Leben bisweilen merkwürdige Wege geht, ist auch nicht von der Hand zu weisen. Aber wenn es für oben geschilderte Umstände auch Zeugen gibt, wird man die denn auch unglaublich finden? Es kann z.B. bezeugt werden, daß die Ehefrau allein im Auto sitzend einen Flachmann präparierte (sie selbst hat bereits bei ihrer Vernehmung alles zugegeben, und auch erwähnt, ihren Ehemann darüber in Unkenntnis gelassen zu haben), daß er ab ca. 6.00 Uhr schnarchender Weise im Auto geschlafen hat und daß die Ehefrau den Abend über unter epileptischen Auren, Dämmerattacken u.ä. gelitten hat (=> Amnesie), die wahrscheinlich durch den Genuß von Kokain ausgelöst wurden Zudem ist fraglich ob die FEB unter Berufung auf § 14.2 FeV zur "Vorbereitung" einer Entscheidung bzgl. der Entziehung der FE eine MPU überhaupt anordnen darf. Dazu bedarf es m.E. allenfalls eines ÄG`s. Der medizinische Teil der MPU, der m.E. einem ÄG entsprechen würde (Haarprobe über 7,5 Monate, physiologische Fragestellungen, Psychomotorik, Konzentrationsvermögen), spricht in allen Kategorien für den Erhalt der Fahrerlaubnis. Geändert von okidoki (03.07.2009 um 22:02 Uhr). |
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| AW: unbewusster Konsum von THC und Kokain Moin Leider scheint das Interesse an diesem juristischen Problem zu versiegen, oder aber ihr seid bei diesem schönen Wetter lieber im Freibad o.ä.. Da mir jedoch sehr daran liegt, von eurer Kompetenz zu profitieren und sei es um schon mal zu erfahren, woher vorm Kadi der Wind weht, versuche ich es mal mit folgender These: Die FEB hat zur "Vorbereitung" einer Entscheidung bzgl. der Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU gefordert und sich dabei auf § 14.2 FeV berufen. Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens? Ich habe dazu in einem recht ähnlich gestrickten Fall unbewußter Einnahme harter Drogen (Amphetamin) aus einem Urteil des Bayerischen Gerichtshofs 11 CS 05.1350 vom 13.12.2005 folgenden Passus: "...ist es, so lange die Einnahme von Betäubungsmitteln durch den Antragsteller nicht feststeht, unverhältnismäßig, von ihm zu verlangen, daß er sich auch einer psychologischen Begutachtung unterzieht; die Befugnis, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten zu verlangen, erkennt die Rechtsordnung (vgl. § 13.2, § 14.1 Satz 4,Abs. 2 FeV) wegen des damit einhergehenden gesteigerten Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen der öffentlichen Gewalt nur zu, wenn bereits feststeht, daß er Rauschmittel (soweit erforderlich: in einer den Geboten des Straßenverkehrsrechts unvereinbaren Weise) konsumiert hat, und darüber zu befinden ist, ob er imHinblick hierauf die Fahreignung noch besitzt oder sie wiedererlangt hat..." Ist die Forderung der MPU durch die FEB rechtswidrig, dann müsste m.E die Entziehung der Fahrerlaubnis, die sich auf die Argumente des Gutachtens stützt ebenso unrechtmäßig sein. Geändert von okidoki (05.07.2009 um 16:34 Uhr). |
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