Dies ist eine Diskussion zu Telefon abhören als Beweismittel? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Telefon abhören als Beweismittel? In wie fern ist dieses vor Gericht verwertbar selbst wenn Person B es zu gibt.? Hausdurchsuchung ohne befund!!!! Person A hatte vor ca. 12 Monaten bei einer Verkehrskontrolle eine kleine Menge Amphetamin im Fahrzeug (23g) die als geringfügig eingestuft wurde auf Grund des BASE-wertes. Für dieses vergehen hat Person A schon eine Strafe bekommen. Wird dieser fall jetzt in Verbindung damit wieder vor geholt? Würde mich über eine Antwort freuen!!!!! |
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| AW: Telefon abhören als Beweismittel? Ich sehe nicht, warum die Abhörung nicht als Beweismittel verwertbar wäre. Ob sie ausreicht, um A zu überführen, lässt sich allerdings nicht sagen. Und ja, Vorstrafen spielen bei der Strafzumessung eine Rolle.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Telefon abhören als Beweismittel? okay, danke für die Antwort!!! Wie sieht das aus mit dem Strafmass für Person A....es können ja nur mengen aufgrund irgendwelcher spekulation nachgewiesen werden.....ist eine bewehrungsstrafe für Person A zu erwarten oder doch schlimmeres? Es ist ja nunmal fakt das bei Person A nie etwas gefunden wurden ist bis auf die erwähnten 23g Amphetamin, weil Person A zur der Zeit auch Speed-Aphängig war und bei der damaligen vernehmung dieses als eigenkosum angegeben hat. gruß |
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| AW: Telefon abhören als Beweismittel? Gibt es noch weitere Vorstrafen? Ich kenne mich mit Amphetamin nicht aus, aber Du sagtst, A hätte eine geringe Menge zum Eigenkonsum bei sich gehabt. Dann frage ich mich, warum das Verfahren nicht eingestellt wurde. Oder wurde es eingestellt und Dein Bericht ist irreführend? Was genau ist vor 18 Monaten herausgekommen?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Telefon abhören als Beweismittel? Person A wurde im Straßenverkehr bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, wo der Konsum festgestellt wurde, sowie der Besitz von den erwähnten 23g. Die Strafe die Person A erhielt der sich einen Rechtsanwalt hin zu gezogen hatte war: 300 euro Geldstrafe 70 euro Gerichtskosten (Auslagen) 160 euro Blutabnahme ------ 530 euro Gesamtstrafe + 1 Monat Fahrverbot Der Fahrerlaubnis wurde natürlich entzogen und es steht eine MPU sowie eine 1 Jährige Drogen-Absinenz die Person A in 2 Monaten hinter sich hat bevor. Vorstrafen: Person A alter 28 Jahre mit 20 Jahren wegen Diebtsahl geringfügiger sachen (Geldstrafe) mit 24 Jahren wegen Hehlerei (Geldstrafe) mit 27 Jahren wie schon erwähnt Besitz von 23g Amhetamin sowie die damit verbundene Drogenfahrt unter Speed. Gruß;-) Danke |
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