Dies ist eine Diskussion zu Straftat wann begangen????? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| mal angenommen X hatte eine Hausdurchsuchung im Juli und es wurde nichts gefunden (obwohl im Keller etwas versteckt lag) weil die lieben Beamten nicht ordentlich gesucht haben im August wurde X zu einer Bewährungsstrafe wegen Handeltreiben mit Btm aus einer alten Geschichte verurteilt. Im Oktober wurde X wieder aufgegriffen und dieses mal haben sie die übrigen 25 Grammdie im Keller lagen gefunden was aber schon seit Juli im Keller versteckt war!!! Meine Frage ist hat X nun die Straftat im Juli schon begangen oder im Oktober und muss er jetzt Angst haben um seine Bewährung wenn die Straftat schon im Juli begangen hat und im August zu Bewährung verurteilt worden ist????? Vielen Dank für eure Antworten und eure Mühe im Voraus!!!! |
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
Der Nachweis einer Nachlässigkeit seitens von .... wäre äußerst schwierig.
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
Ist es eine reine Schutzbehauptung von X, lagen Btm. bei erster Durchsuchung im Keller, wurden diese später dort deponiert und von .... jetzt gefunden? Hätte man Btm. vor der ersten Verhandlung gefunden, wäre dies als ein Delikt abgehandelt, aber sind danach gefunden worden. Möglicherweise und nach Einschätzung der Schilderung, wird die Auffindung ausschlaggebend sein. Laienhafte Vermutung zur Diskussion.
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| AW: Straftat wann begangen????? Das Verfahren wird erfahrungsgemäß als Besitz von BtM im Oktober laufen und die Anklage auch nur auf den Zeitpunkt im Oktober lauten. Bei allem anderen ist der hinreichende Tatverdacht nach bisheriger Schilderung nicht anzunehmen. Im Zweifel wird der Sachbearbeiter bei der StA nämlich das Fehlen der BtM im alten Hausdurchsuchungsprotokoll so werten, dass auch keine da waren.
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Straftat wann begangen????? wenn der beschuldigte im ermittlungsverfahren schon angibt, das päckchen hätte an ganau der stelle x schon im währende der ersten durchsuchung gelegen, könnte man die polizeibeamten, die durchsucht haben, zeugenschaftlich anhören, ob sie an exakt der stelle x nachgeschaut haben. ferner könnte der bericht über die erste ds hinzugezogen werden. doch selbst wenn der beweis erbracht werden könnte, dass es dort schon seit juli gelegen hatte, stellt sich doch jeder die frage, warum ein zur bewährung verurteilter im gleichen deliktsbereich weiterhin strafrechtlich aktiv bleibt. warum ist das zeug nicht entsorgt worden? |
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
So wird es vermutlich sein, Btm. ist wie hier schon mehrfach erwähnt im Okt. gefunden und da liegt die Ursache/das Problem und kommt aus meiner Sicht - zum weiteren Verfahren.
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
ich habe dem sachverhalt entnommen, dass der hier beschuldigte es gerne hätte, die tatzeit vor die verhängung der bewährungsstraf zu legen. ABER: ob dies überhaupt etwas bringt, halte ich für fraglich. |
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| AW: Straftat wann begangen????? Zitat:
Wie BeneQ gabz richtig sagte: BTM-Besitz ist ein Dauerdelikt. Er hat sie im Oktober besessen. Somit innerhalb der Bewährungszeit. Wie lange er Sie davor schon besessen hat ist rechtlich völlig wurscht.
__________________ cheers, JHS |
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