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Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung

Dies ist eine Diskussion zu Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 29.10.2011, 09:37
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Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung

Sehr geehrte Damen & Herren,


gehen wir davon aus das Person A, 17 Jahre jung ist und und sich auf den weg macht Cannabis zu kaufen. Person A geht zu Person B an die Wohnung klingelt und die Kriminalpolizei macht die Tür auf. Person A hat 5€ und ein wenig klein Geld und in der Tasche eine Feinwage zur Kontrole. Jedoch findet die Polizei kein Cannabis bei Person A, sondern nur 5€, klein Geld & die Feinwage.
Im Brief von der Polizei an Person A steht,

Zitat:
in der Ermittlungssache
Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung (Versuch) am xx.xx.xxxx, xx:xx uhr in xxxx, xxxx

Was denkt ihr, sollte Person A sagen bzw, ist es doch schwachsinn für etwas eine Strafe zu bekommen für was man noch nicht einmal getan hat
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 11:46
JHS JHS ist gerade online
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AW: Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung

Zitat:
ist es doch schwachsinn für etwas eine Strafe zu bekommen für was man noch nicht einmal getan hat
Grundsätzlich ist es natürlich kein Schwachsinn auch den Versuch einer Straftat zu bestrafen. Oder was würdest Du denken, wenn jemand versuchen würde Dich zu ermorden, aber nicht bestraft werden kann, weil er es nicht geschafft hat ?!

Zitat:
Was denkt ihr, sollte Person A sagen
Gar nichts sollte sie sagen, sondern die Aussage verweigern. Es sei denn sie hat schon direkt an der Tür ggü. der Polizei geplappert und den versuchten Erwerb dort zugegeben.
__________________
cheers, JHS
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