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Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB]

Dies ist eine Diskussion zu Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB] innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 07:19
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Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB]

Hallo,

Neulich wurde K (Deutsch und 22Jahre alt, Männlich) bei einer Hausdurchsuchung mit 70g Amphetaminen in 10euro päckchen verpackt und insgesamt 1Liter Liquid Ecstasy [GBL/GHB], auch schon Handelsfertig in 20ml fläschchen, wobei 500ml in einem Behälter sichergestellt wurde.

Nun sitzt er in U-Haft und hat wohl alles gestanden, wie es auch in der Lokalen Zeitung geschrieben wurde.

Er hat gestanden,
dass er seit April 08 mit Amphetaminen am Handeln und bis Dezember 08 20000euro umgesetzt hat.

Er ist das erste mal mit Betäubungsmitteln erwischt wurden und ist davor wegen Körperverletzung und Einbruch aufgefallen.
Seine Sozialstunden hat er alle abgeleistet.

Kann mir einer bitte einen Realistischen Strafmaß nennen?
Habe im Internet bisher nur gefunden dass einer, der mit 10ml Liquid Ecstasy [GBL/GHB] bei einer Personenkontrolle erwischt wurde , insgesamt mit einer Geldstrafe von 1000euro bestraft wurde.

Ich hoffe auf Realistische Antworten.

mfg, Stefan Reuther
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 14:09
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AW: Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB]

soweit ich weiß ist GBL die Rohform von GHB und ist ein lösungsmittel das Legal ist. GBL kann man problemlos mit ner anleitung zu GHB umwandeln, was dann soweit ich weiß verboten ist.
Habe selber ein Problem damit und wüsste gern wie das strafmaß bei GBL aussieht.

Geändert von schlaefer (21.01.2009 um 14:41 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 15:02
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AW: Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB]

wichtig ist die frage ob es GHB oder GBL war. Mit GBL können die praktisch nichts, dazu muss es erstmal verboten werden. Mit GHB gibt es sofort mind. 1 Jahr haft bei der Menge. Zudem kommt ein offensichtlicher gewinnbringender Handel womögliche im gewerblichem ausmaß, dann heißt es auch bis zu 5 Jahren.

Wenn es GBL ist, sehe ich aber eine Problematik dahingehend, dass es verkauft wird, in wie weit das zum problem wird, kann ich aber nicht sagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 15:11
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Exclamation AW: Strafmaß Liquid Ecstasy [GBL/GHB]

ach lol...

bei derartigem geständnis ist der bis zu 5 Jahre weg.
Mit guter Führung dann 2,5 Jahre?
Mit Lebensgeständnis könnte es weniger werden + Therapie zum schluss.
Aber einer Haftstrafe kommt er nicht davon.

Tut mir leid wenn ich mich so ausdrücke, aber wer ist so blöd und gibt von alleine zu, dass er 20 000!! € mit drogen umgesetzt hat????!!! Fand er das cool der Polizei sowas zu sagen?
Auch wenn die Handel teilweise nachweisen könnten, könnten die je nach ausmaß ein auge zudrücken und praktisch sagen: Mach das nie wieder und bewährung aufbrummen. aber so hat er sein urteil selbst gesprochen...

da ist es wohl egal ob es nun 70g oder 500g waren...
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