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| strafe bei 200g cannabis |
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| AW: strafe bei 200g cannabis Es kommt entscheidend darauf an, welcher Wirkstoffanteil bei der Untersuchung ermittelt wird. Sind das min. 7,5g (oder mehr) Delta 9 THC (rechnerisch reicht also ein %ualer Wirkstoffanteil von rd. 3,7%), sind wir im Bereich der "nicht geringen Menge" nach § 29a, Abs. 1, Nr. 2 BtmG (Besitz). Die Mindeststrafe dafür ist 1 Jahr Freiheitsstrafe (sofern der Beschuldigte dem Erwachsenenrecht unterfällt). Ob diese nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommt zum einen darauf an, ob sie 2 Jahre nicht übersteigt (sonst nicht möglich) und -wenn sie unter 2 Jahren bleibt- auf die Sozialprognose des Beschuldigten. Die offene Bewährung -auch wenn die nicht wegen eines Btm-Delikts ist- ist dabei natürl. ein dicker Minuspunkt. Sollte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden, wird zu 95% auch die Bewährung widerrufen. Sollte eine mit Bewährung verhängt werden, oder (falls es nicht in den Bereich § 29a geht, sondern beim § 29 bleibt) eine Geldstrafe, könnte die alte Bewährung natürl. trotzdem widerrufen werden. Das wäre dann eine Entscheidung der StA (ob sie den Widerruf beantragt) und des Gerichts des 1. Rechtszuges der alten Sache (bzw. dem Gericht, welches die Bewährungsaufsicht führt) nach § 56f StGB. Entweder Widerruf nach Abs. 1, Nr. 1 oder weniger einschneidene Maßnahmen nach Abs. 2
__________________ cheers, JHS |
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