Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG man hätte da mal n paar Fragen. Person x hat vor zwei Monaten eine polizeiliche Vorladung wegen Verstoßes gegen BtMG bekommen. Sie hat sich schriftlich dazu geäußert und den Sachverhalt nicht zugegeben, da das BM zwar in ihrer Wohnung (WG) gefunden wurde, jedoch nicht ihr gehörte. Leider ist Person x aber schoneinmal mit einem Verstoß gegen das BtMG in Erscheinung getreten. Der Staatsanwalt hat ihr dann geschrieben, dass er ihr nicht glaubt und dass er ihre Aussage als Schutzeinlassung bewertet und unterstellt ihr, dass es ihr gehört. Dafür gibt es aber keinen einzigen Beweis, außer die Aussage des PM der es gefunden hat. (Person x war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, sonst wären die gar nicht in die Wohnung gekommen, aber einer ihrer Mitbewohner....naja, egal. Nun bekam Person x 5 Monate später einen Strafbefehl von 10 Tagessätzen a 15 Euro (150) plus Verhandlungskosten (63). Bei der ganzen Sache handelt es sich um 0,9 (!!) g Tabak-Marihuana-Gemisch (!!) und es spielt sich im schönen B-W ab... Nun ihre Fragen: Ist das Strafmaß gerechtfertigt oder eindeutig zu hoch bemessen und ist jetzt der Zeitpunkt gekommen einen Anwalt einzuschalten und dagegen vorzugehen? Person x hat eigentlich keine große Lust auf eine Hauptverhandlung zuzugehen, wenn sie am Ende Aussage gegen Aussage steht und sie dann trotzdem der Dumme ist, weil sie als Student dann den Anwalt, die Verhandlungskosten und die Strafe bezahlen darf... Person x k*** ab, bei so ner sch****!! Person x freut sich auf Antworten. Vielen Dank im Voraus Geändert von Orgelmaddin (04.10.2008 um 22:31 Uhr). |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG Antwort gerne - nach forumsregelkonformer Formulierung des Beitrags.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG hej, habe ich etwa etwas nicht forumsgetreu formuliert?? falls ja, bitte darüber hinwegsehen und trotzdem antworten:-) Geändert von Orgelmaddin (06.10.2008 um 00:42 Uhr). |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG weiß niemand irgendwas dazu??? |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG 10 Tagessätze zu 15 Euro ist eine recht geringe Strafe. Wenn X natürlich absolut von seiner Unschuld überzeugt ist, sollte er dies in der Hauptverhandlung klar machen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG ok mag sein dass dus für ne geringe strafe hälst. aber in welchem Verhältnis steht das zum Tatbestand? Wie gesagt der Vorwurf beläuft sich auf 0,9 g Tabak-Marihuana-Gemisch. Bei vollständiger Überzeugung der Unschuld, wie sehen die Aussichten auf einen vollständigen Freispruch aus? Muss Person x ihre Unschuld beweisen oder muss die vorgeworfene Schuld vom Gericht nachgewiesen werden? Trägt das Gericht die Kosten eines Anwalts bei einem Freispruch? |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG Wenn das Gericht von der Unschuld überzeugt ist: 100%. Dann trägte die KOsten des Verfahrens und des Verteidigers die Staatskasse, das lernt man doch bei B. Salesch. Auszugehen ist von einem Freispruch hier aber eher nicht, wenn man die Realitäten zu Grunde legt. Zwar muss der Tatvorwurf dem Beschuldigten nachgewiesen werden, aber das Gericht wird sich, nachdem es das verfahren schon wegen hinreichenden Tatverdachts eröffnet hat, nicht so leicht umstimmen lassen. Und wieso sollte der Tabak-Marihuanabesitz in diesem Falle noch geringer geahndet werden? Bitte um ein stichhaltiges Argument.
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG Person x weiß ja nicht wie die Strafmaßnahmen in solchen Fällen normalerweiße sind. Bei der ersten Auffälligkeit wurden 6 g reines Marihuana sichergestellt was ein "Ordnungsgeld" von 50 nach sich gezogen hat, was an den Naturschutzbund überwiesen wurde. Person x ging davon aus, dass sich das Strafmaß nach der Menge richtet. Wäre dein Tip für Person x die Zahlung trotz überzeugter Unschuld zu leisten um die Sache auf sich beruhen zu lassen, da es bei Nicht-Überzeugung des Gerichts ein Wiederholungsfall wäre? Und ist 150 tatsächlich ein geringes Strafmaß in dieser Sache? Vielen Dank für deine Antwort! |
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG Naja, die 150 EUR sind nicht besonders viel, insbesondere wegen der einschlägigen Vorstrafe. Man kann zwar darauf spekulieren, dass der Richter Milde walten lassen würde, blabla, noch eine Chance, Resolzialisierung, minder schwerer Fall etc. Steht aber in seinem Ermessen und kann hier nciht beurteilt werden. Das kann allenfalls ein Verteidiger am Ort, der die gängige Spruchpraxis des konkreten Gerichts kennt. Also liegt es nahe das nun verhängte Sträfchen zu bezahlen und nicht sich auf die Lotterie der Hauptverhandlung zu verlassen. Lotterie sage ich übrigens nicht, weil es vor Gericht willkürlich zugeht, sondern so viele Faktoren reinspielen, dass man den Ausgang unmöglich am PC vorhersagen kann.
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| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG alles klar. person x wird wohl bezahlen...:-) person x glaubt außerdem mittlerweile auch, dass für einen Freispruch irgendein Beweis für die Unschuld erbracht werden müsste um das Gericht davon zu überzeugen. Dieser kann aber wohl nicht erbracht werden... Trotzdem fühlt sich Person x irgendwie über den Tisch gezogen, da sie ja tatsächlich mit der Sache eigentlich gar nichts zu tun hat. Eben nur kann das nicht nachgewiesen werden...:-( Zwei Fragen noch: was meinst du mit einschlägiger Vorstrafe? Es gab keinen Eintrag o.ä. und kann das Verfahren das gerade gegen Person x läuft einen Eintrag im BZ nach sich ziehen? oder wäre es mit dem Bezahlen der Strafe vom Tisch? Du hast Person x wirklich weitergeholfen. u.a. weil Person x eigentlich völlig unbedarft mit solchen Sachen ist und grundsätzlich gar kein Interesse an "rechtsfeindlichem" Verhalten hat. Danke dafür und im Vorhinein greez |
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