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Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 14:27
Boardneuling
 
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Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Angenommen x hat eine Anklage wegen 20 xtc-Pillen bekommen und sich einen anwalt genommen.
Irgendwann kam vom gericht die Anklageschrift logischerweise nachdem Brief mit der Ladung zur Polizei...
X ging nicht hin weil sie ja einen Anwalt hat, der allerdings nicht gut vermittelt
was eigentlich sache ist.

Fakt ist, nach längerer zeit kam vom gericht ein Brief mit der headline STRAFBEFEHL
worin gegen x eine gesamtgeldstrafe von 600 Euro zu 30 tagessätzen festgelegt wurde
von der Staatsanwaltschaft....


X wollte ihren Anwalt darüber informieren,dieser jedoch sagte er habe just an diesem Tag einen
Termin zur gerichtsverhandlung bekommen wegen der Btm-Sache ?

Jetzt fragt sich x:
wieso denn noch ein Termin (Gericht) wenn doch schon eine Geldstrafe festgelegt worden ist.

Irgendwas hat der Anwalt noch erzählt, er habe Einspruch erhoben gegen die Geldstarfe...
Kann es sein, dass nur aufgrund des Einspruchs von ihrem Anwalt nun eine
Gerichtsverhandlung nötig ist ???

Wer weiss Rat ?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 15:01
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AW: Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Zitat:
Zitat von Ladyxxx
Kann es sein, dass nur aufgrund des Einspruchs von ihrem Anwalt nun eine
Gerichtsverhandlung nötig ist ???

Ja, der Einspruch hat zur Folge, dass der Strafbefehl hinfällig wird und durch Urteil im Anschluss an eine mündliche Verhandlung über die Sache entschieden wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 15:05
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AW: Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Danke für die rasche Anwort, kann x denn davon ausgehen, dass es nur weniger an Geldstrafe werden kann oder kann es auch "schlimmer" ausfallen ?
Lg
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 15:15
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AW: Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Zitat:
Zitat von Ladyxxx
Danke für die rasche Anwort, kann x denn davon ausgehen, dass es nur weniger an Geldstrafe werden kann oder kann es auch "schlimmer" ausfallen ?
Lg

Es gibt kein Verbot der reformatio in peius. Dh: es kann auch schlimmer werden. Meistens wird es das aber nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 19:05
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AW: Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Es wird auf jeden Fall teurer.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 19:30
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AW: Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ?

Zitat:
Zitat von Remby
Es wird auf jeden Fall teurer.

Hi...

wiedermal ein WAHRES Wort....
ohne genauere Sachkenntnis behaupte ich jetzt trotzdem mal, das dieser Anwalt wieder ein besonders doofes Exemplar sein muß....30 Pillen und dann nur 600 Flocken Geldstrafe hört sich nämlich auf den ersten Schlag recht ""günstig"" an.
Obwohl ....Herr Anwalt ist auch nur Dienstleister und hat am 1. seine Miete zu löhnen...grins...

Nur meine Meinung

Chris
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