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Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Dies ist eine Diskussion zu Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:05
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Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Ich möchte hier ein fiktiven Fall zur Diskussion stellen:

Zum besseren Verständnis, was sind Research Chemicals?

Bei Research Chemicals handelt es sich, in diesem Fall, um Chemikalien die nicht im BtmG aufgelistet sind, aber mit Btm's in Wirkung und Struktur recht ähnlich sind.

Angenommen Hr. X möchte in einem inner Europäischen Shop einige dieser Substanzen in geringen Mengen bestellen. Wäre dies Strafbar oder handelt es sich um eine Gesetzeslücke?

Wie würde es sich Verhalten wenn Hr. X bei einer Personenkontrolle (z.B.: Wenn er zu Fuss oder mit öffentlichen Verkersmitteln auf dem Weg zu einer Paty ist) mit einer oder zwei dieser Substanzen erwischt würde?

Ein schnell Test würde mit großer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen wegen der großen Chemisch Ähnlichkeit. Wird die Substanz später nochmal genauer im Labor untersucht bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Wäre es ratsam für Hr. X aussagen über die Substanz zu machen damit diese im Labor Nachgeprüft werden können?

Würden sich negative Folgen für den Führerschein von Herrn X ergeben wenn die Substanz legal wäre?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:40
V.I.P.
 
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Als erstes: bitte mal die Forensuche quälen, Du wärst ruckzuck fündig geworden: http://www.juraforum.de/forum/t264442/s.html
Zitat:
Zitat von ESoma
Bei Research Chemicals handelt es sich, in diesem Fall, um Chemikalien die nicht im BtmG aufgelistet sind, aber mit Btm's in Wirkung und Struktur recht ähnlich sind.
Schön. Dann liegt keine Straftat nach BtmG vor, aber höchstwahrscheinlich nach AMG!

Den Großteil Deiner Fragen kannst Du dann selber beantworten, wenn Du die entsprechenden Normen des AMG liest.

Man kann natürlich versuchen, die wahre chemische Formel zu verschweigen, sollte aber nicht vergessen, dass Behörden da viel Erfahrung haben, und die Substanz meist nicht das erste Mal in Deutschland herumstaubt. Offenheit führt zur Abkürzung eines eventuellen Verfahrens und zu Wohlwollen des Richters.

Zitat:
Zitat von ESoma
Würden sich negative Folgen für den Führerschein von Herrn X ergeben wenn die Substanz legal wäre?
Gesetzt den Fall, dass sie legal ist: ist er unter Einfluss der Substanz gefahren und hat dabei einen Unfall verschuldet? Gesetzt den Fall, dass sie illegal ist: hat er seinen Führerschein in Zusammenhang mit der Straftat eingesetzt (beispielsweise das Zeug über die Grenze gebracht oder an äääh Mitwissenschaftler verteilt)?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 23:22
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Zitat:
Zitat von Humungus
Als erstes: bitte mal die Forensuche quälen, Du wärst ruckzuck fündig geworden: http://www.juraforum.de/forum/t264442/s.html
Schön. Dann liegt keine Straftat nach BtmG vor, aber höchstwahrscheinlich nach AMG!
Also kann man davon ausgehen dass es sich hierbei um Arzneimittel handelt da: "die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen."? Als Arzneimittel zugelassen sind die Substanzen aber ganz sicher nicht.

Der Besitz einer geringe Menge eine "Arzneimittels" wird aber wahrscheinlich geringer Bestraft als der Besitz von BTM's, oder?

Zitat:
Zitat von Humungus
Gesetzt den Fall, dass sie legal ist: ist er unter Einfluss der Substanz gefahren und hat dabei einen Unfall verschuldet? Gesetzt den Fall, dass sie illegal ist: hat er seinen Führerschein in Zusammenhang mit der Straftat eingesetzt (beispielsweise das Zeug über die Grenze gebracht oder an äääh Mitwissenschaftler verteilt)?
Beides wäre zu Verneinen. Die Substanzen wären per Post bestellt worden und die Person wäre zu Fuß und mit öffentlichen Verkersmitteln auf dem Weg zu einer Party.
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Alt 11.03.2009, 07:36
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Zitat:
Zitat von ESoma
Also kann man davon ausgehen dass es sich hierbei um Arzneimittel handelt
Richtig. Die Substanz wird einfach dazu erklärt, weil sie die von Dir zitierte Wirkung hat.
Zitat:
Zitat von Esoma
Der Besitz einer geringe Menge eine "Arzneimittels" wird aber wahrscheinlich geringer Bestraft als der Besitz von BTM's, oder?
Ja, auf (fast) jeden Fall.

Und mit dem Führerschein sollte es keine Probleme geben. Ausnahme: die Führerscheinbehörde nimmt Dauerkonsum an.
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Alt 14.04.2009, 23:16
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Erstmal möchte ich mich für die Antworten bedanken.

Was mir noch nicht ganz klar ist der folgende Satz im BtMG:
Zitat:
die Ester, Ether und Molekülverbindungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nicht in einer anderen Anlage verzeichnet sind und das Bestehen solcher Ester, Ether und Molekülverbindungen möglich ist;
Ich habe mal danach "gegooglet", aber leider nichts Aussagekräftiges dazu gefunden. Vielleicht hat jemand Quellen oder kann mir die Konsequenzen dieses Satzes etwas erläutern.

Ist dies absichtlich so undeutlich gehalten oder ist es eine genaue Definition die einfach nicht verstehe?
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Alt 15.04.2009, 08:08
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Das soll verhindern, dass ein findiger Chemiker einfach eine bekannte Droge ein klein wenig verändert, ihr aber die ursprüngliche Wirkung belässt (oder sie sogar noch stärker macht, wenn die Resorption schneller oder besser ist). Die Folge seiner Handlung wäre ohne den Satz, dass die neue Substanz aus dem BtMG herausfliegt und nur noch Verstöße nach dem AMG vorliegen, bis sie wieder in das BtMG hereingenommen würde.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 18:34
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Zitat:
Zitat von Humungus
Das soll verhindern, dass ein findiger Chemiker einfach eine bekannte Droge ein klein wenig verändert, ihr aber die ursprüngliche Wirkung belässt (oder sie sogar noch stärker macht, wenn die Resorption schneller oder besser ist). Die Folge seiner Handlung wäre ohne den Satz, dass die neue Substanz aus dem BtMG herausfliegt und nur noch Verstöße nach dem AMG vorliegen, bis sie wieder in das BtMG hereingenommen würde.
Also muß man davon ausgehen das ähnliche Stoffe automatisch mit ins BtMG fallen.
Aber wo wird da die Grenze gezogen? Wie wird dies Entschieden? Ist der Satz eine eindeutige Definition oder wird dann immer ein Gutachten erstellt?

Geändert von ESoma (16.04.2009 um 18:58 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 20:01
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AW: Strafbarkeit von besitz/erwerb von Resarch Chemicals?

Ich gehe davon aus, dass immer eine chemische Expertise gefertigt werden muss. Schließlich muss ja die zu untersuchende Substanz genau bestimmt werden.
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