Dies ist eine Diskussion zu Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt folgender Sachverhalt könnte sich ereignet haben: Eine Person B (im Auftrag einer Person C) fragt eine Person A, ob A jemanden kennt der eine bestimmte Menge Cannabis verkaufen würde. Person A kontaktiert einen Dealer X, welchen A und B aufsuchen. B gibt ihm das Geld, der Dealer gibt B ein Päckchen. In diesem Päckchen befand sich jedoch nur legales "Füllmaterial", keine Betäubungsmittel. Frage nun: Hat A sich strafbar gemacht ? Gibt es einen Straftatbestand "versuchter Handel mit Btm" ? Was muss A befürchten, wenn er zur Polizei geht ? Geändert von askaquestion90 (18.12.2011 um 16:56 Uhr). Grund: Wort vergessen... |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt Zitat:
Zitat:
Natürlich hätte sich B auch strafbar gemacht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt Was hätten Person C, Geldgeber und empfänger des Packetes, und Dealer X im falle polizeilich Ermittlungen zu befürchten ? |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt C hat sich des versuchten Erwerbs von BtM schuldig gemacht; X hat sich - entgegen Humungus - wegen § 29 Abs. 6 BtMG des vollendeten Imitat-Handeltreibens in Tateinheit mit Betrug schuldig gemacht. |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt der einzige, der sich nicht strafbar gemacht hat ist der dealer x. |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt Hast du meinen Beitrag gelesen? Das ist völliger Unfug. X hat sich wegen Imitathandel und Betrug strafbar gemacht. |
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt OK, aber Person A wäre insofern raus wenn bei ihr nur § 29 Straftaten Absatz 1 Satz 10 gilt: Zitat:
|
| |||
| AW: Strafbarkeit des Ankaufs eines "Cannabis-Packets" mit falschem Inhalt Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verein "firmiert" unter falschem Namen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 30.06.2010 12:48 |
| Schadensersatz nach "falschem" Anbieterwechsel | Bürgerliches Recht allgemein | 08.09.2009 19:40 |
| Strafbarkeit des angestifteten "ausgelieferten" Täters | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 04.04.2008 18:18 |
| Vertragsschluss unter falschem Verstehen der Vertragsbedingungen bzw "Verschleierung" | Bürgerliches Recht allgemein | 15.06.2007 18:37 |
| Abgabe einer Fundsache (Tasche) mit Inhalt Cannabis und Utensilien | Betäubungsmittelrecht | 27.08.2006 16:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios