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Sendung vom Zoll abgefangen

Dies ist eine Diskussion zu Sendung vom Zoll abgefangen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 06.03.2011, 15:57
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Sendung vom Zoll abgefangen

Hallo,

Mal angenommen eine Person bestellt über da Internet aus einem nicht EU-Land ca. 3 mal geringe mengen 4-mmc(Mephedrone) unter 10g.(seit 1 jahr im btmg). beim 3ten würde die Sendung vom Zoll abgefangen werden welcher nun über die Post ein "material Data sheet " anfordern. macht es sinn für die Person zu leugnen je etwas bestellt zu haben? wie weit werden die Ermittlungen laufen, werden zum nachweis Bankverbindungen bzw z.b. Western-union Daten angefordert, wennn es die Person bestreitet ? Denn dann würden ja mehrere Bezahlungen an den Versender auffallen.

Vielen dank im vorraus
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Alt 06.03.2011, 20:04
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AW: Sendung vom Zoll abgefangen

Es handelt sich um einen Verstoß a) gegen das Betäubungsmittelgesetz und b) um ein Zollvergehen.

Die Staatsanwaltschaft wird dazu alle Beweise erheben, die sie für nötig hält.

Der Betroffene sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 20:31
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AW: Sendung vom Zoll abgefangen

Danke für die Antwort

mit welchem Strafmaß hätte die Person den ungefähr zu rechnen? bei ca. 20g
21 Jahre, wohnhaft in Bayern und noch kein vorstrafen oder Auffälligkeiten. Und gebe es noch evtl probleme mit dem führerschein?

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 22:59
JHS JHS ist gerade online
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AW: Sendung vom Zoll abgefangen

Das wird auf eine Geldstrafe im Bereich bis 90 Tagessätze hinauslaufen und Ärger bzgl. des Führerscheins wird es zieml. sicher auch geben, min. Drogenscreenings.
__________________
cheers, JHS
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