Dies ist eine Diskussion zu Sendung vom Zoll abgefangen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Sendung vom Zoll abgefangen Mal angenommen eine Person bestellt über da Internet aus einem nicht EU-Land ca. 3 mal geringe mengen 4-mmc(Mephedrone) unter 10g.(seit 1 jahr im btmg). beim 3ten würde die Sendung vom Zoll abgefangen werden welcher nun über die Post ein "material Data sheet " anfordern. macht es sinn für die Person zu leugnen je etwas bestellt zu haben? wie weit werden die Ermittlungen laufen, werden zum nachweis Bankverbindungen bzw z.b. Western-union Daten angefordert, wennn es die Person bestreitet ? Denn dann würden ja mehrere Bezahlungen an den Versender auffallen. Vielen dank im vorraus |
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| AW: Sendung vom Zoll abgefangen Es handelt sich um einen Verstoß a) gegen das Betäubungsmittelgesetz und b) um ein Zollvergehen. Die Staatsanwaltschaft wird dazu alle Beweise erheben, die sie für nötig hält. Der Betroffene sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Sendung vom Zoll abgefangen Danke für die Antwort mit welchem Strafmaß hätte die Person den ungefähr zu rechnen? bei ca. 20g 21 Jahre, wohnhaft in Bayern und noch kein vorstrafen oder Auffälligkeiten. Und gebe es noch evtl probleme mit dem führerschein? mfg |
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| AW: Sendung vom Zoll abgefangen Das wird auf eine Geldstrafe im Bereich bis 90 Tagessätze hinauslaufen und Ärger bzgl. des Führerscheins wird es zieml. sicher auch geben, min. Drogenscreenings.
__________________ cheers, JHS |
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