Dies ist eine Diskussion zu schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| eine person die gelegentlich cannabis konsumiert erhält eine aufforderung zur schriftlichen äußerung als beschuldigter mit dem vorwurf an einem bestimmten ort und datum, welches über 4 jahre zurückliegt cannabis gekauft zu haben. von irgendwelchen beweisen ist nicht die rede und die person wurde noch nie-also auch nicht an besagtem datum von der polizei anghalten oder erwischt. nun ist es ja vorstellbar, das sich jemand in einer solchen situation-also das man gelegentlich schonmal was gekauft hat- aber nach über 4 jahren gar nicht mehr errinert ob man am bestimmten datum am besagten ort war. außerdem kennt man keinen "verkäufer" so gut,das er nachnamen oder irgendwas wüsste-also kann es höchstens durch telefonate oder fotos mit dem motorad der person zu identifikation gekommen sein. da die person noch nie persönlich erwischt wurde kann die anschuldigung nur durch fotos die eine eindeutige übergabe zeigen bewiesen werden oder?von denen wird in dem schreiben nichts erwähnt . was hätte die person in einem solchen fall zu erwarten und wie sollte er sich verhalten? es gibt doch wirklich null beweise?! man kann in dem bogen folgendes ankreuzen: ich gebe die straftat zu/ ich gebe die straftat nicht zu/ ich will mich / (nicht) äußern /oder ich will das verfahren gegen eine geldbuse einstellen was tun? |
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! Am besten keine Aussage tätigen und durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen. Um wieviel Cannabis soll es denn gehen?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! um 8gramm aber wie wollen die das beweisen? selbst wenn die fotos oder sonstiges haben können die doch nmöglich die menge so genau festsetzen?! außerdem hat man nach 4 jahren doch wirklich keine ahnung mehr wie viel es denn jetzt war und überhaupt. |
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! Schon mal was davon gehört, dass ein Dealer hochgenommen wird und singt wie ein Vögelchen, um nicht einzuwandern? Die Dealer kennen ihre "Kunden", insbesondere in einer Kleinstadt, besser als man glaubt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! Zitat:
8 g sind mehr als eine geringe Menge (ca 5-6 g, kommt aber auch auf das Bundesland an), aber keinesfalls eine nicht geringe Menge (ab 7,5 g reines THC). Welches Bundesland sollen wir annehmen? Eigentlich sollte die geringe Menge mal bundesweit vereinheitlicht werden. Soweit ich weiß ist das aber noch nicht so. http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%...mittelrecht%29
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! das Bundesland ist NRW und ich bin mir fast sicher, das es wirklich keine 8 gramm waren, weil das einfach wirklich nicht die mene ist die normalerweise geholt wird. und noch mehr bin ich mir sicher das der dealer den namen nicht kennt zumahl es ein typ ist, wo die peron höchsten 3 oder viermal war. |
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| AW: schriftliche äußerung als beschuldigter btmg, ohne beweise?! Was soll ich dazu sagen? Irgendwie ist die Polizei ja auf diese Person gekommen. Genaueres kann man wohl nur erfahren, wenn man Akteneinsicht beantragt. Das geht aber erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und Anklage erhoben wird. Bis dahin sollte sich ein Betroffener nicht durch unüberlegte Aussagen selbst belasten.
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