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Schlaftabletten aus dem Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Schlaftabletten aus dem Ausland innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 30.01.2011, 17:13
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Schlaftabletten aus dem Ausland

Hallo liebe Forumuser,

mal angenommen, jemand bestellt über eine Internetapotheke Zolpidem-Schlaftabletten aus dem Ausland (Versandort bsp. Pakistan oder Peru) nach Deutschland, benutzt diese nur für sich alleine und zum Zwecke des Einschlafens vor Prüfungen oder bei allgemeiner Schlaflosigkeit. Dieser Jemand studiert glücklich Medizin.

Ist der Versand des Medikaments ohne Rezept eine Straftat, für welche die vermeintliche Apotheke angezeigt werden kann, auch wenn das Medikament im dortigen Land keiner Rezeptpflicht unterliegt?

Wird der Käufer des Medikaments für den Kauf angezeigt und kann in diesem Zuge von seiner Universität Exmatrikuliert werden bzw. seiner Approbation entzogen werden?

Viele Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 18:43
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AW: Schlaftabletten aus dem Ausland

Zitat:
Dieser Jemand studiert glücklich Medizin.
Naja, ein (angehender) Mediziner, der schon während des Studiums benzodiazepinähnliche, suchtbildene Medikamente einnimmt... das kann ja was werden.

Zolpidem fällt je nach Wirkstoffmenge pro Einheit unter das BtmG, sonst unter das AMG

Zitat:
Ist der Versand des Medikaments ohne Rezept eine Straftat, für welche die vermeintliche Apotheke angezeigt werden kann, auch wenn das Medikament im dortigen Land keiner Rezeptpflicht unterliegt?
Wenn die Abgabe/der Versand dort in dem Land nicht strafbar ist, wird dort auch niemand dafür bestraft. Spekulationen wie "Was wäre, wenn der peruanische Apotheker mal Urlaub in Deutschland macht" lasse ich mal außen vor.

Anders sähe es natürlich für einen evtl. Mittäter in Deutschland aus, der den Handel von hier aus steuert, bzw. daran beteiligt ist.

Ebenfalls anders sieht es natürlich auch für den bestellenden Studenten aus. Der macht sich einer unerlaubten Einfuhr von BTM (ggf. Arzneimitteln) strafbar, was natürlich zur Versagung der App. führen könnte, wenn die Tat z.B. im Rahmen einer Führungszeugnisvorlage, einer BZR-Auskunft, oder einer MiStra der behörde bekannt würde.
__________________
cheers, JHS
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