Dies ist eine Diskussion zu Schlaftabletten innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Schlaftabletten mal angenommen ein Hausarzt verschreibt Schlaftabletten. Um nun die Praxisgebühr nicht erneut zu bezahlen möchte der Patient diese nun vom Zahnarzt aufgeschrieben bekommen. Macht dieser sich, wenn er das Rezept ausstellt nun wegen des fachübergreifenden Kompetenzgerangels strafbar? Oder kann er es ausstellen, weil ja z.B. auch Zahnschmerzen zu Schlafentzug führen können. Danke! |
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| AW: Schlaftabletten Nein. Er übernimmt aber die Verantwortung, wenn durch die Einnahme Komplikationen auftreten. Und sein Medikamentenbudget wird belastet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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