Dies ist eine Diskussion zu Ritalin innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Ritalin Herr A ist bis dato polizeilich unauffällig, hatte nie Kontakt mit Drogen. Aufgrund einer diagnostizierten ADS wird Herr A mit Ritalin behandelt. Dies hat keinerlei negative Auswirkungen auf seine Teilnahme am Straßenverkehr. Wozu wäre Herr A verpflichtet, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Muss er bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angeben, dass er Ritalin einnehmen muss, wenn er gefragt würde, ob er im Besitz von Drogen sei? Im Falle eines Unfalls, kann ihm beim Nachweis von Methylphendiat im Blut eine Anzeige drohen? Man gehe von therapeutisch indizierten Dosen aus (30-60 mg/Tag), ärztlich korrekt eingestellt. Was muss Herr A mit sich führen, um diesbezüglich nicht belangt werden zu können? Gruß Crystal |
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| AW: Ritalin Zitat:
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Natürlich könnte er ein Screening verweigern, so dass die Polizisten gezwungen wären, sich Rückendeckung von einem Staatsanwalt zu holen (wenn nicht gerade alle schlafen). Zitat:
Zitat:
Wie schon gesagt: kann sein, dass er bei einer Kontrolle trotzdem "Späßchen" kriegt, aber das ist ein kleiner Preis für die Teilnahme am Straßenverkehr.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ritalin Herr A hat das Medikament in Bezug auf seine Diagnose verschrieben bekommen. Gemessen am Sachverhalt, dass bei ADHSlern das Ritalin NICHT aufputschend wirkt, profitiert Herr A von der konzentrationsfördernden Wirkung. Ausfallerscheinungen sind unter seiner Dosierung nicht aufgetreten. |
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| AW: Ritalin Sehr schöne und zutreffende Argumentation, aber im der Praxis wertlos. Das wird kein Polizist je glauben, denn die hören noch ganz andere Geschichten. Attest!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ritalin Zitat:
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| AW: Ritalin Ein Attest wird sicher unumgänglich sein. Zudem Riatlin und adäquate Medikamente eher verschrien sind und wohl die Minderheit den therapeutischen Nutzen zu kennen scheint. |
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| AW: Ritalin Was kann man nicht diagnostizieren? |
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| AW: Ritalin ADS, und noch viele andere Dinge.. |
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| AW: Ritalin Kann man nicht? Welche anderen Dinge? Wenn man es nicht diagnostizieren kann, dann würde sich ein Attest ebenso gegenstandslos erweisen. Das gäbe jetzt mir zu denken. |
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