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Ritalin

Dies ist eine Diskussion zu Ritalin innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:10
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Ritalin

Guten Abend,

Herr A ist bis dato polizeilich unauffällig, hatte nie Kontakt mit Drogen.
Aufgrund einer diagnostizierten ADS wird Herr A mit Ritalin behandelt. Dies hat keinerlei negative Auswirkungen auf seine Teilnahme am Straßenverkehr.
Wozu wäre Herr A verpflichtet, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Muss er bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angeben, dass er Ritalin einnehmen muss, wenn er gefragt würde, ob er im Besitz von Drogen sei?
Im Falle eines Unfalls, kann ihm beim Nachweis von Methylphendiat im Blut eine Anzeige drohen? Man gehe von therapeutisch indizierten Dosen aus (30-60 mg/Tag), ärztlich korrekt eingestellt.

Was muss Herr A mit sich führen, um diesbezüglich nicht belangt werden zu können?

Gruß Crystal
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:56
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AW: Ritalin

Zitat:
Zitat von Crystal Beitrag anzeigen
Dies hat keinerlei negative Auswirkungen auf seine Teilnahme am Straßenverkehr.
Hat er das schriftlich aus der Hand eines kompetenten Beurteilers?

Zitat:
Wozu wäre Herr A verpflichtet, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Verpflichtet ist er dazu, am Straßenverkehr nur bei Fahrtauglichkeit teilzunehmen. Stellt er also an sich Ausfallerscheinungen fest, muss er laufen. Außerdem liegt es in seinem Verantwortungsbereich, den behandelnden Arzt zu fragen, ob er fahrtauglich sei.
Zitat:
Muss er bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angeben, dass er Ritalin einnehmen muss, wenn er gefragt würde, ob er im Besitz von Drogen sei?
Er muss nicht, wird aber bei einem Schnelltest auf Amphetamine positiv sein. Spätestens dann sollte er lieber reden. Es ist trotzdem möglich, dass ihm die Freuden eines Drogentests und eines Tests auf Ausfallerscheinungen nicht erspart bleiben - denn woher sollen die Polizisten wissen, dass er nur Methylphenidat, und nicht auch noch Speed dazu nimmt?

Natürlich könnte er ein Screening verweigern, so dass die Polizisten gezwungen wären, sich Rückendeckung von einem Staatsanwalt zu holen (wenn nicht gerade alle schlafen).
Zitat:
Im Falle eines Unfalls, kann ihm beim Nachweis von Methylphendiat im Blut eine Anzeige drohen?
Das kann passieren, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Zitat:
Was muss Herr A mit sich führen, um diesbezüglich nicht belangt werden zu können?
Wenn er ein lieber und ordentlicher Mensch ist, bittet er den Arzt um ein Attest, das ihm die ärztlich verordnete Einnahme von Methylphenidat bescheinigt und auch, dass bei ihm keine medikamentenbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen. Und dieses Attest regelmäßig erneuern (ich würde sagen, alle 3-6 Monate).

Wie schon gesagt: kann sein, dass er bei einer Kontrolle trotzdem "Späßchen" kriegt, aber das ist ein kleiner Preis für die Teilnahme am Straßenverkehr.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:12
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AW: Ritalin

Herr A hat das Medikament in Bezug auf seine Diagnose verschrieben bekommen.
Gemessen am Sachverhalt, dass bei ADHSlern das Ritalin NICHT aufputschend wirkt, profitiert Herr A von der konzentrationsfördernden Wirkung. Ausfallerscheinungen sind unter seiner Dosierung nicht aufgetreten.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:17
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AW: Ritalin

Sehr schöne und zutreffende Argumentation, aber im der Praxis wertlos. Das wird kein Polizist je glauben, denn die hören noch ganz andere Geschichten. Attest!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:23
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AW: Ritalin

Zitat:
Herr A hat das Medikament in Bezug auf seine Diagnose verschrieben bekommen.
Kann man nicht diagnostizieren...
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:31
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AW: Ritalin

Ein Attest wird sicher unumgänglich sein. Zudem Riatlin und adäquate Medikamente eher verschrien sind und wohl die Minderheit den therapeutischen Nutzen zu kennen scheint.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:32
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AW: Ritalin

Was kann man nicht diagnostizieren?
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  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:51
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AW: Ritalin

ADS, und noch viele andere Dinge..
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  #9 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:58
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AW: Ritalin

Kann man nicht? Welche anderen Dinge?
Wenn man es nicht diagnostizieren kann, dann würde sich ein Attest ebenso gegenstandslos erweisen. Das gäbe jetzt mir zu denken.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 22:24
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AW: Ritalin

Zitat:
Das gäbe jetzt mir zu denken
Dann fang mal an zu denken, wie man sowas diagnsotizieren will..
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