Dies ist eine Diskussion zu Research Chemicals - Kontrolle BTM - MDAI 2-DPMP innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Research Chemicals - Kontrolle BTM - MDAI 2-DPMP Herr X wurde auf einem Festival einer üblichen Drogenkontrolle unterzogen. Dabei wurde ihm 1,5G MDAI und 10 MG Desoxypipradrol ( http://en.wikipedia.org/wiki/MDAI ) ( http://de.wikipedia.org/wiki/Desoxypipradrol ) abgenommen. Es handelt sich hierbei um legal käufliche Substanzen die nicht im BTM verankert sind. ( Die Substanzen wurden bei einem Onlineshop bestellt. ) Herr X hat die Aussage verweigert und war nicht mit der Abnahme einverstanden. Nach einiger Zeit hat Herr X einen Brief erhalten, " Sehr geehrter Herr X, ... gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, da bei Ihnen am X-X-X insgesamt 1,5G eines Stoffes gefunden wurde, bei dem es sich um ausweislich eines Vortests um Amphetamin handelt. Aufgrund der sichergestellten Menge, kommt eine Einstellung des Verfahrens nach $ 31 a BtMG in Betracht, wodurch keine Kosten entstehen. Der Stoff kann in diesem Fall jedoch nicht an Sie herausgegeben werden, sondern müsste vernichtet werden. Sollte Sie nicht mit der Vernichtung des Stoffes einverstanden sein, müsste der Stoff zunächst begutachtet werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Erst anschließend könnte eine Entscheidung über die Herausgabe des Stoffes getroffen werden. Bitte teilen Sie mir innerhalb..., " 1) Wenn Herr X die Einstellung in Betracht zieht, kommt das einem Schuldgeständnis gleich? Herr X hatte eine legale Substanz mit sich und kein BTM. 2) Was kann Herr X im Zusammenhang mit der Führerscheinstelle erwarten? 3) Lohnt es sich ein Gutachten über die bei Ihm gefundene Substanzn machen zu lassen? ( Kosten ? ) 4) Angenommen ein Gutachten beweist, dass es sich hierbei um die oben genannten Stoffe handelt - würde Herr X unter diesem Umstand die ihm abgenommem Stoffe wiedererhalten? ( Dadurch möglicherweise keine Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen? ) Dankbar für jede Antwort. |
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