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Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Dies ist eine Diskussion zu Raubüberfall/BTM/Hausrecht innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 21.02.2010, 14:32
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Raubüberfall/BTM/Hausrecht

So ich habe nun einen etwas verzwickteren Fall:
Person X hat sein Auto bei Person Y, einem guten Freund, auf der Einfahrt geparkt. Das Auto hat ein Ortsfremdes Nummernschild. Mehrere Strassen weiter wurde eingebrochen was Person X und Y nicht wissen können. Als Person X gerade losfahren will kommt die Polizei die Strasse lang gefahren, das Auto wurde schon gestartet und mehrere Meter bewegt jedoch nicht von der Einfahrt runter. 2 Polizisten fragen nach dem Ausweis von Person Y um festzustellen das X und Y nichts mit dem Raub zu tun haben. Während dessen riechen sie Marihuana. Nach der Feststellung des Besitzes wird zusätzlich ein Drogentest durchgeführt. Dieser fällt positiv aus . X ist noch in der Probezeit...

Kernpunkte: Darf X zur Rechenschaft gezogen werden für Fahren unter Drogen wenn er nichmals das Grundstück verlassen hat?

Dürfen die Beamten auf Grundstücken Druchsuchungen durchführen ohne eine Erlaubnis?

Sind die Beweismittel rechtskräftig

Ich bin gespannt auf eure Meinungen!
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Alt 21.02.2010, 15:20
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AW: Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Vorneweg: unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln ist hier ohne weiteres gegeben. Auch wird es aller Wahrscheinlichkeit nach Ärger von der Führerscheinstelle geben.
Interessant ist hier aber, ob daneben noch eine OWi nach § 24a Abs. 2 StVG gegeben ist. Strittig ist hier, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wurde. Ob eine Einfahrt zum Straßenverkehr geführt wird, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, insbesondere ob es nach der faktischen Benutzung mehreren, nicht miteinander verbundenen Personen zugänglich ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 15:34
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AW: Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Kann man den die Absicht von X auf die Strasse zu fahren als Fakt des Fahrens unter Drogeneinfluss setzen?
In meinem fiktiven Beispiel soll es sich um eine normale Einfahrt handeln . Diese führt zu einer einzelnen Garage und hat eine leichte Anhebung. Andere Autofahrer nutzen diese nie, nur ein Auto der Familie und befreundete Fahrer selten zum wenden.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 15:41
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AW: Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Zitat:
Zitat von escobe
Kann man den die Absicht von X auf die Strasse zu fahren als Fakt des Fahrens unter Drogeneinfluss setzen?
Nein, das ist durch das Analogieverbot ausgeschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Führerscheinstelle nicht verwaltungsrechtlich eine MPU oä anordnen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 15:51
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AW: Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Ok du hast mir schon mal etwas Licht in diesem Fall gegeben. Danke dafür.
Aber was würdest du X raten? Lohnt sich hier ein Anwalt oder sollte man den Dingen seinen Lauf lassen?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 19:10
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AW: Raubüberfall/BTM/Hausrecht

Zitat:
Zitat von escobe
Ok du hast mir schon mal etwas Licht in diesem Fall gegeben. Danke dafür.
Aber was würdest du X raten? Lohnt sich hier ein Anwalt oder sollte man den Dingen seinen Lauf lassen?
Möglicherweise fängt X gleich an zu weinen, aber ich hätte Verständnis. Sollte X nämlich seinen Lappen abgeben müssen und nur durch eine MPU und Abstinenznachweise/Gutachten die Chance haben ihn wieder zu kriegen, so kann er schon mal anfangen zu sparen. Denn ein paar tausend Euro können da locker drauf gehen. Und die garantieren noch nicht, dass X den Lappen tatsächlich wieder kriegt!

Wurde denn nur ein Urintest gemacht oder auch eine Blutuntersuchung? Ergebnisse? Konsumiert X täglich, alle paar Wochen oder war es das erste Mal? Als Dauerkiffer kann man auf jeden Fall mit dem vollen Programm rechnen: ärztliche Gutachten, Abstinenznachweise, Auflagen (z.B. zur Drogenberatung gehen), MPU. Wenn X den Führerschein nicht unbedingt braucht, sollte er vielleicht besser auf ÖPNV oder Fahrrad umsatteln und von dem Geld lieber mal in die DomRep fahren.

Wenn der letzte Konsum dagegen Monate zurückliegt, so sind die Chancen hoch, dass X mit einem gehörigen Schrecken davon kommt. Sicher ist aber gar nichts, solange man nicht die Laborwerte kennt.
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