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"Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Dies ist eine Diskussion zu "Räuchermischungen" & Gesetzeslage innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 10:16
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"Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Guten Tag,

angenommen jemand entschiede sich dafür einen online-Versand zu starten und hat Produkte wie "Räuchermischungen" in seiner Produktpalette, worauf müsste dieser Jemand dann achten?

Angenommen er/sie würde Laborberichte über die Räuchermischungen besitzen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass keiner der im BtmG aufgeführten Stoffe darin enthalten sind und würde zudem explizit darauf hinweisen, dass die angebotene Ware "nicht zum Konsum" und auch "nicht zur Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper" (AmG) verwendet werden soll/darf, steht er / sie dann auf einer rechtssicheren Seite?

Was würde ihm / ihr ansonsten in so einem Falle passieren? Wie würde im Falle einer Anklage diese wohl lauten können?

Ich hoffe jemand kann da etwas Licht ins Dunkel bringen, vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß,

Tamara K.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 10:25
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

zum Thema "Räuchermischung" wurde erst vor kurzem diskutiert:
Räuchermischung gefunden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 15:12
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Hallo und "danke" für die Antwort.

Leider ist das ein ganz anderer fiktiver Tatbestand als der von mir geschilderte. Zudem kam dabei auch keine richtige Antwort zu stande, aus Mangel an wichtigen Informationen.

Ich frage allerdings, wie sich der Tatbestand verhalten würde, wenn jemand Laborberichte vorzeigen kann, nach dem eindeutig hervorgeht, das kein im BtmG & AmG aufgeführten Stoffe enthalten wären. Diese müssten dann doch auch völlig legal sein zu besitzen oder damit zu handeln, wäre dies nicht der Fall?

Danke für jeden der sich diesem fiktiven Fall annehmen mag.

Lieben Gruß,

Teekay
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 15:22
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von teekayo2 Beitrag anzeigen
... wenn jemand Laborberichte vorzeigen kann, nach dem eindeutig hervorgeht, das kein im BtmG & AmG aufgeführten Stoffe enthalten wären.
Äääh, welche Stoffe sind denn im AMG aufgeführt?

Das AMG verbietet die Verbreitung von Substanzen, die Einfluss auf den menschlichen Körper haben. Die in Räuschermischungsdealerkreisen gerne behauptete Tatsache, es handle sich um Räuchermischungen oder Badesalze, soll den Weg über das AMG verbauen (steht alles im §2 AMG ).

Das einem Gericht glaubhaft zu machen wird nicht leicht sein, wenn offensichtlich darauf abgezielt ist, dass die verkaufte Substanz "knallt" und der Preis für ein Badesalz grotesk überteuert ist.

Im Übrigen ist die Formulierung "enthält keine Stoffe, die im AMG oder BtMG aufgelistet sind" natürlich absichtlich irreführend, weil chemische Cannabinoide (wie gerne benutzt) nicht primär im BtMG stehen. Gegen das AMG wird trotzdem verstoßen.

Ich halte deshalb den Verkehr und auch den Besitz für weiterhin illegal.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 17:11
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Guten Tag,

zuerst einmal möchte ich mich für Ihre produktive Antwort herzlichst bedanken. Eine Frage bleibt allerdings noch offen:

"Das AMG verbietet die Verbreitung von Substanzen, die Einfluss auf den menschlichen Körper haben."

Da viele (fast alle) Stoffe eine Wirkung auf den Körper haben, meine ich gehört zu haben, dass das AmG Stoffe meint, die zur Anwendung am Körper (oder Tieren) geeignet sind bzw. als solche verkauft würden.

Kann das sein?

"weil chemische Cannabinoide (wie gerne benutzt) nicht primär im BtMG stehen." - und auch nicht sekundär? Mein Kenntnisstand ist, dass Stoffe die nicht explizit im BtmG aufgeführt sind, auch nicht als solche gelten? Teilweise gelten gewisse "Homologe" oder halt "sehr ähnliche Stoffe" auch als verboten - dennoch müsste ein komplett neues synthetisches Cannabinoid welches nicht im BtmG aufgeführt ist, auch nicht als BtmG einzustufen sein. Ist das richtig?

Danke für Ihre Zeit.

Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen,

Teekay
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 17:37
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von teekayo2 Beitrag anzeigen
"Das AMG verbietet die Verbreitung von Substanzen, die Einfluss auf den menschlichen Körper haben."

Da viele (fast alle) Stoffe eine Wirkung auf den Körper haben, meine ich gehört zu haben, dass das AmG Stoffe meint, die zur Anwendung am Körper (oder Tieren) geeignet sind bzw. als solche verkauft würden.

Kann das sein?
Es ist nicht gerade ein Geniestreich die Anwendung am Menschen dadurch zu leugnen, dass man "Räuchermischungen" verkauft. Da sind schon andere drauf gekommen - und gescheitert.

Auch andere "Schlaumeier" haben sich eine blutige Nase geholt, z.B. die "religiösen" Drogenkonsumenten.

Zitat:
Zitat von teekayo2 Beitrag anzeigen
"weil chemische Cannabinoide (wie gerne benutzt) nicht primär im BtMG stehen." - und auch nicht sekundär? Mein Kenntnisstand ist, dass Stoffe die nicht explizit im BtmG aufgeführt sind, auch nicht als solche gelten?
Auch die Idee ist nicht neu. So meinten ein paar Schlaumeier, dass Pilze keine Pflanzen seien und deswegen nicht unter das BtmG fallen. Um es kurz zu machen: es ist nichts daraus geworden!

Was soll in diesem Fall eigentlich mit Laborberichten gemeint sein? Hat der fiktive Unternehmer diese selbst in Auftrag gegeben? Wahrscheinlich eher nicht. Ich bezweifle auch stark die Aussagekraft eines solchen Laborberichts.

Ein gut gemeinter Tipp an den fiktiven Unternehmer: er sollte es bleiben lassen. Verkaufen kann man auch andere Dinge. Und vermutlich ist die Gewinnspanne auch noch höher, wenn man Socken auf dem Trödel verkauft.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 18:15
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

würde mich auch interessieren.

Wenn ein Händler XY "Räuchermischungen" (RM) verkauft, deren Inhaltsstoffe nicht dem BtmG unterliegen und er deklariert, dass diese RM nur verräuchert werden dürfen (also auch kein AMG Verstoß), wieso kann er dann überhaupt verurteilt werden?

überteuerte Preise - ab wann ist ein Produkt teuer, XY kann seine Waren doch wohl so teuer verkaufen, wie er will. Konkurrenten verlangen schließlich gleich hohe Preise.

Missbrauch von RM. Wenn XY ausdrücklich darauf hinweist das diese RM nicht missbraucht werden dürfen, darf er doch wohl verkaufen, oder?

Benzin darf ja auch verkauft werden, sogar ohne Hinweis, das es nicht zum "schnüffeln" missbraucht werden darf. wo ist da der unterschied?
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 19:00
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von kologe87 Beitrag anzeigen
Wenn ein Händler XY "Räuchermischungen" (RM) verkauft, deren Inhaltsstoffe nicht dem BtmG unterliegen und er deklariert, dass diese RM nur verräuchert werden dürfen (also auch kein AMG Verstoß), wieso kann er dann überhaupt verurteilt werden?
Weil die "Verpflichtung", die Sachen nur zu verräuchern, eine reine Schutzbehauptung ist.

Zitat:
überteuerte Preise - ab wann ist ein Produkt teuer, XY kann seine Waren doch wohl so teuer verkaufen, wie er will. Konkurrenten verlangen schließlich gleich hohe Preise.
Für Badesalz oder Räuchermischungen? Das Gramm 10 Euro?

Zitat:
Missbrauch von RM. Wenn XY ausdrücklich darauf hinweist das diese RM nicht missbraucht werden dürfen, darf er doch wohl verkaufen, oder?
Nein. Wenn ich eine Atombombe verkaufe und ausdrücklich sage, dass diese nicht missbraucht werden soll, darf ich sie trotzdem nicht verkaufen. Manche Substanzen dürfen nur durch Verkäufer verbreitet werden, die dafür qualifiziert sind.

Zitat:
Benzin darf ja auch verkauft werden, sogar ohne Hinweis, das es nicht zum "schnüffeln" missbraucht werden darf. wo ist da der unterschied?
Der Unterschied ist der, dass der Vertrieb von Benzin eindeutig zu Zwecken der Nutzung als Verbrennungsmittel stattfindet. Der Vertrieb von Räuchermischungen, in denen synthetische Cannabinoide vorhanden sind, ist erstens ein Vertrieb von Arzneimitteln, zweitens geschieht er (unter dem Feigenblatt der Räuchermischung) eindeutig dazu, dass die Käufer sich berauschen.

Im Übrigen nochmal §2 lesen: Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die "im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können...", und das "können" macht den Unterschied. Es geht nicht (@teekayo) um das "sollen".

Eins noch: wird behauptet, die Mischung sei "rein pflanzlich", und dies stelt sich im Nachhinein als falsch heraus, könnte auch ein Betrug im Raum stehen, wenn der Verkäufer davon wusste. Unlautere Werbung nach UWG wird wohl keiner der Mit-Dealer abmahnen.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 22:06
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AW: "Räuchermischungen" & Gesetzeslage

danke für die infos, die waren echt sehr aufschlussreich. wenn ich das richtig verstehe kommt es bei o.g. fall wohl darauf an, was ein Richter dazu sagen würde, also wie er das beurteilen würde bzw. wie gut der Anwalt des Räucherhändlers ist.

nur kurz noch eins: angenommen Händler XY könnte wirklich glaubhaft nachweisen, das er diese Räuchermischungen wirklich nur zum verräuchern angeboten hat, wäre eine Verurteilung ausgeschlossen od. ist es unmöglich dies glaubhaft zu vermitteln wg. der überteuerten Preise? ist zwar eine blöde frage aber eure meinung wäre auch hilfreich
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 22:12
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ach ja und eins noch. Händler XY möchte nicht gegen Gesetze verstoßen und ist ein ganz normaler Durchschnittsbürger mit gutem Geschäftssinn. Er erkennt nur das große Potential das im Handel dieser RM liegt. Meiner Meinung nach wäre er blöd dieses nicht zu nutzen, solche Zeiten sollte doch jeder Mensch nutzen, der gewinnorientiert ist, oder? und zu den angeblich tödlich gefährlichen Inhaltsstoffen: diese sind absolut vergleichbar mit gewöhnlichem Marijuana, also von der Wirkung her und das ist wohl die harmloseste Droge die es gibt. Hier ist sie ja nur verpöhnt weil sie verboten ist. aber das ist nur meine Meinung...
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