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Räuchermischung gefunden

Dies ist eine Diskussion zu Räuchermischung gefunden innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 05.12.2010, 21:21
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Räuchermischung gefunden

Nehmen wir an Person A...
... ist 20 jahre alt und wohnt in Bayern
... hat keine Vorstrafen
... befindet sich im moment in mpu

Die Person A ist auf der Straße gelaufen und eine Polizeistreife hat angehalten und Person A durchsucht.
Gefunden haben sie ca. 0,5g Räucherischung die aber nicht in der Orginalverpackung war sondern in einer Folie verpackt.
Die Polizei hat dies für Marihuana gehalten und die Räucherischung beschlagnahmt.
Die Polizei meinte das es auf THC überbrüft werde.
Laut Hersteller sei aber kein THC anteil drinnen.

Eine Woche später hat Person A einen Brief bekommen indem er zur Vernehung folgender Beschuldigung eingeladen wird.

Es wird Ermittelt wegen V.g. BtMG - allg. Verstoß - mit sonstigen Betäubungsmitteln.

-Kann die Polizei gegen Person A vorgehen obwol er die Räuchermischung legal gekauft hat? (Rechnug und Orginal Verpackung ist noch vorhanden)

-Muss Person A die Kosten für die Untersuchung der Räuchermischung selber übernehmen auch wenn sie negativ auf THC ausfällt?

-Bekommt die Führerscheinstelle davon mit auch wenn es nicht zu einer Anzeige kommt?

mfg
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Alt 05.12.2010, 22:44
JHS JHS ist gerade online
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
Kann die Polizei gegen Person A vorgehen obwol er die Räuchermischung legal gekauft hat? (Rechnug und Orginal Verpackung ist noch vorhanden)
Nur weil es eine OVP und Rechnung gibt, ist es noch lange nicht legal. Wenn ich mir in Afghanistan ein Kilo Rohopium bestelle ist das auch nicht legal, auch wenn es "original verpackt" ist und eine Rechnung beiliegt.

Zitat:
Es wird Ermittelt wegen V.g. BtMG - allg. Verstoß - mit sonstigen Betäubungsmitteln.
Tja, dann wird wohl doch irgendwas drin sein, was dem BtmG unterfällt.

Zitat:
Muss Person A die Kosten für die Untersuchung der Räuchermischung selber übernehmen auch wenn sie negativ auf THC ausfällt?
Wenn sie negativ auf sämtliche BTM ausfällt, dann nicht, nein

Zitat:
Bekommt die Führerscheinstelle davon mit auch wenn es nicht zu einer Anzeige kommt?
Die Anzeige gab es doch längst. Das Ermittlungsverfahren ist FOLGE der Anzeige.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 18:57
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
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Nur weil es eine OVP und Rechnung gibt, ist es noch lange nicht legal. Wenn ich mir in Afghanistan ein Kilo Rohopium bestelle ist das auch nicht legal, auch wenn es "original verpackt" ist und eine Rechnung beiliegt.
Aber es wird ja in mehreren Läden verkauft da tragen doch diejenigen die Schuld die es in ihrem Laden verkaufen.
In einem bekannten Energy Cola Mix getränk wurden ja auch mal kleine Anteile an Kokain gefunden. Da wurden ja auch nicht alle Personen angezeigt die das Getränk getrunken haben. Mann kann doch nicht jedes Produkt das man kauft testen lassen. Oder ???


Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Tja, dann wird wohl doch irgendwas drin sein, was dem BtmG unterfällt.
Sind die Tests so schnell? Person A wurde an einem Sonntag durchsucht und der Brief ist schon am Freitag gekommen.
Müssen die nicht erst mal die Räuchermischung an ein Labor einschicken?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Die Anzeige gab es doch längst. Das Ermittlungsverfahren ist FOLGE der Anzeige.
Aber die Polizei ging ja davon aus das es Mariuhana war wenn sich jetzt alles klären würde und die Anzeige zurückgezogen wird dann bekommt ja die Führerscheinstelle nichts davon mit oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 20:43
JHS JHS ist gerade online
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
Aber es wird ja in mehreren Läden verkauft da tragen doch diejenigen die Schuld die es in ihrem Laden verkaufen.
Person A ist 20? Das mag man kaum glauben, wenn man sowas liest.

Wenn jemand Heroin in seinem Laden verkauft und Dir ne Rechnung dazu schreibt, denkst Du auch, dass Du für den Erwerb nicht bestraft werden kannst (sondern nur der Verkäufer), oder wie?

Vermutlich hat A das Zeug ja im Versandhandel aus dem Ausland gekauft und nicht in Deutschland. Aber selbst wenn in Deutschland: Sicherlich wäre dann auch(!) der Verkäufer strafbar, aber eben auch der Käufer (wenn er wußte, was er da kauft). Und das ist recht naheliegend, da Person A ja offenbar nicht völlig unbedarft ist, was BTM angeht (Stichwort MPU). Die Ausrede, dass A nicht wußte was er da kauft, würden Staatsanwaltschaft und Gericht daher zieml. sicher als Schutzbehauptung in der Luft zerpflücken.

Zitat:
Mann kann doch nicht jedes Produkt das man kauft testen lassen. Oder ???
Jupp, erzähl das dem Richter und dem Psychologen bei der MPU. Gerade letzterer wird das richtig "schlüssig" finden

Zitat:
Sind die Tests so schnell? Person A wurde an einem Sonntag durchsucht und der Brief ist schon am Freitag gekommen.
Müssen die nicht erst mal die Räuchermischung an ein Labor einschicken?
Die Zeit war doch völlig ausreichend

Zitat:
Aber die Polizei ging ja davon aus das es Mariuhana war wenn sich jetzt alles klären würde und die Anzeige zurückgezogen wird dann bekommt ja die Führerscheinstelle nichts davon mit oder?
Dann nicht, nein. Aber wenn sich (im Labor) alles geklärt hätte (in der Form, dass festgestellt wurde, dass keine BTM in dem Zeug sind) hätte A normalerweise gar keine Vorladung bekommen, sondern das Verfahren wäre sofort eingestellt worden, da dann gar kein Straftatbestand vorliegen würde. Die Tatsache, dass es eine Vorladung gibt deutet schon darauf hin, dass BTM in dem Zeug gefunden wurde. Vermutlich dieser K2/Spice Müll. Ansonsten hätte Eure örtl. Polizei eine merkwürdige Arbeitsweise und offenbar Langeweile.
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cheers, JHS
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Alt 06.12.2010, 21:50
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Vermutlich dieser K2/Spice Müll.
Und bei einschlägiger "Bekanntschaft" wird man sich fragen, warum man unbedingt "Räucherzeugs" braucht, von dem längst im Internet bekannt ist, dass es ein Derivat des THC beinhaltet.

Was ich mich frage ist, wie ein Shop in Deutschland das noch anbieten kann.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 21:57
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
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Vermutlich hat A das Zeug ja im Versandhandel aus dem Ausland gekauft und nicht in Deutschland. Aber selbst wenn in Deutschland: Sicherlich wäre dann auch(!) der Verkäufer strafbar, aber eben auch der Käufer (wenn er wußte, was er da kauft). Und das ist recht naheliegend, da Person A ja offenbar nicht völlig unbedarft ist, was BTM angeht (Stichwort MPU). Die Ausrede, dass A nicht wußte was er da kauft, würden Staatsanwaltschaft und Gericht daher zieml. sicher als Schutzbehauptung in der Luft zerpflücken.
Diese Räucherischungen gibt es mitlerweile in vielen Läden zu kaufen und im Internet steht auch überall das es legal ist.
Räuchermischungen werden zum verräuchern und nicht zum rauchen verkauft. Wenn jemand sich Tee in eine Plastikfolie einpackt und von der Polizei aufgehalten wird dann können die ja auch nicht sagen der hat den Tee geraucht. Die müssen doch nen Beweis haben. Oder nicht? Ich weis nicht was an einer Frage so dumm ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:00
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AW: Räuchermischung gefunden

Wie könnte denn so eine fiktive Räuchermischung heißen?
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Alt 06.12.2010, 22:29
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AW: Räuchermischung gefunden

Interessanterweise finden sich X Mischungen im Netz, die teilweise mit "Weed" zu tun haben, warum wohl auch immer...und es wird behauptet, sie enthielten weder THC noch Inhaltsstoffe auf der BtM-Liste. Nun, das könnte hier im SV falsch sein. Fraglich ist natürlich, ob der TE wusste, dass hier doch illegales Kraut enthalten war. Was allerdings jeden stutzig machen wird, ist, dass
- diese Mischungen als Spice-Nachfolger tituliert werden
- sie für Räuchermischungen extrem teuer sind
- es massenhaft Internetberichte über die Wirkung nach Rauchen gibt.

Und das lässt darauf schließen, dass auch der TE hier gewusst hat, was er tut. Was man ihm davon nachweisen kann, ist eine andere Sache. Übrigens dürfte das Laborergebnis, so es tatsächlich BtM-positiv ist, das Ende für eine Räuchermischung darstellen.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:46
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AW: Räuchermischung gefunden

Aber die können doch nicht einfach daraus schließen das person A das geraucht hat. Müssen die da nicht erst einen Beweis haben bevor es zu Anzeige kommen kann?
Ist vielleicht ne dumme Frage aber kann Person A zu der Aussage auch mit einen Anwalt gehen??
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  #10 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 23:32
JHS JHS ist gerade online
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AW: Räuchermischung gefunden

Zitat:
Aber die können doch nicht einfach daraus schließen das person A das geraucht hat.
Das müssen sie ja auch gar nicht, weil schon alleine der Besitz verboten ist (wenn denn THC-Derivate darin enthalten sind, wie es bei Spice z.B. der Fall war)

Zitat:
aber kann Person A zu der Aussage auch mit einen Anwalt gehen??
Klar kann er. Wenn der denn genug Geld hat, um den Anwalt dafür zu bezahlen.

Ansonsten gilt wie immer: Als Beschuldiger muß man überhaupt nicht zur Aussage/Polizei gehen, wenn man nicht will.
__________________
cheers, JHS
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