Dies ist eine Diskussion zu Räuchermischung gefunden innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Räuchermischung gefunden ... ist 20 jahre alt und wohnt in Bayern ... hat keine Vorstrafen ... befindet sich im moment in mpu Die Person A ist auf der Straße gelaufen und eine Polizeistreife hat angehalten und Person A durchsucht. Gefunden haben sie ca. 0,5g Räucherischung die aber nicht in der Orginalverpackung war sondern in einer Folie verpackt. Die Polizei hat dies für Marihuana gehalten und die Räucherischung beschlagnahmt. Die Polizei meinte das es auf THC überbrüft werde. Laut Hersteller sei aber kein THC anteil drinnen. Eine Woche später hat Person A einen Brief bekommen indem er zur Vernehung folgender Beschuldigung eingeladen wird. Es wird Ermittelt wegen V.g. BtMG - allg. Verstoß - mit sonstigen Betäubungsmitteln. -Kann die Polizei gegen Person A vorgehen obwol er die Räuchermischung legal gekauft hat? (Rechnug und Orginal Verpackung ist noch vorhanden) -Muss Person A die Kosten für die Untersuchung der Räuchermischung selber übernehmen auch wenn sie negativ auf THC ausfällt? -Bekommt die Führerscheinstelle davon mit auch wenn es nicht zu einer Anzeige kommt? mfg |
| ||||
| AW: Räuchermischung gefunden Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Zitat:
In einem bekannten Energy Cola Mix getränk wurden ja auch mal kleine Anteile an Kokain gefunden. Da wurden ja auch nicht alle Personen angezeigt die das Getränk getrunken haben. Mann kann doch nicht jedes Produkt das man kauft testen lassen. Oder ???Sind die Tests so schnell? Person A wurde an einem Sonntag durchsucht und der Brief ist schon am Freitag gekommen. Müssen die nicht erst mal die Räuchermischung an ein Labor einschicken? Aber die Polizei ging ja davon aus das es Mariuhana war wenn sich jetzt alles klären würde und die Anzeige zurückgezogen wird dann bekommt ja die Führerscheinstelle nichts davon mit oder? |
| ||||
| AW: Räuchermischung gefunden Zitat:
Wenn jemand Heroin in seinem Laden verkauft und Dir ne Rechnung dazu schreibt, denkst Du auch, dass Du für den Erwerb nicht bestraft werden kannst (sondern nur der Verkäufer), oder wie? Vermutlich hat A das Zeug ja im Versandhandel aus dem Ausland gekauft und nicht in Deutschland. Aber selbst wenn in Deutschland: Sicherlich wäre dann auch(!) der Verkäufer strafbar, aber eben auch der Käufer (wenn er wußte, was er da kauft). Und das ist recht naheliegend, da Person A ja offenbar nicht völlig unbedarft ist, was BTM angeht (Stichwort MPU). Die Ausrede, dass A nicht wußte was er da kauft, würden Staatsanwaltschaft und Gericht daher zieml. sicher als Schutzbehauptung in der Luft zerpflücken. Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Und bei einschlägiger "Bekanntschaft" wird man sich fragen, warum man unbedingt "Räucherzeugs" braucht, von dem längst im Internet bekannt ist, dass es ein Derivat des THC beinhaltet. Was ich mich frage ist, wie ein Shop in Deutschland das noch anbieten kann.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Zitat:
Räuchermischungen werden zum verräuchern und nicht zum rauchen verkauft. Wenn jemand sich Tee in eine Plastikfolie einpackt und von der Polizei aufgehalten wird dann können die ja auch nicht sagen der hat den Tee geraucht. Die müssen doch nen Beweis haben. Oder nicht? Ich weis nicht was an einer Frage so dumm ist. |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Wie könnte denn so eine fiktive Räuchermischung heißen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Interessanterweise finden sich X Mischungen im Netz, die teilweise mit "Weed" zu tun haben, warum wohl auch immer...und es wird behauptet, sie enthielten weder THC noch Inhaltsstoffe auf der BtM-Liste. Nun, das könnte hier im SV falsch sein. Fraglich ist natürlich, ob der TE wusste, dass hier doch illegales Kraut enthalten war. Was allerdings jeden stutzig machen wird, ist, dass - diese Mischungen als Spice-Nachfolger tituliert werden - sie für Räuchermischungen extrem teuer sind - es massenhaft Internetberichte über die Wirkung nach Rauchen gibt. Und das lässt darauf schließen, dass auch der TE hier gewusst hat, was er tut. Was man ihm davon nachweisen kann, ist eine andere Sache. Übrigens dürfte das Laborergebnis, so es tatsächlich BtM-positiv ist, das Ende für eine Räuchermischung darstellen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Aber die können doch nicht einfach daraus schließen das person A das geraucht hat. Müssen die da nicht erst einen Beweis haben bevor es zu Anzeige kommen kann? Ist vielleicht ne dumme Frage aber kann Person A zu der Aussage auch mit einen Anwalt gehen?? |
| |||
| AW: Räuchermischung gefunden Zitat:
Zitat:
Ansonsten gilt wie immer: Als Beschuldiger muß man überhaupt nicht zur Aussage/Polizei gehen, wenn man nicht will.
__________________ cheers, JHS |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anklage wegen Erwerb von Räuchermischung, die mit BTM versetzt ist. | Betäubungsmittelrecht | 07.03.2009 03:26 |
| marihuana gefunden | Betäubungsmittelrecht | 02.10.2008 13:11 |
| 1 gr speed gefunden, was nun? | Betäubungsmittelrecht | 03.07.2008 07:53 |
| Cannabis gefunden was nun? | Betäubungsmittelrecht | 02.07.2008 12:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios