Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Man wird zu fuß von der Polizei kontroliert, die person die kontroliert wird, hat einen joint an, sonst allerdings nichts dabei. Meine Frage für solch ein Scenario. Kann der Betroffene dafür eine Geldstrafe bekommen? Im Besitzt eines Führerscheins ist die Person auch nicht, hatte auch nie einen gemacht. Jetzt muss die Person am nächsten Tag zur Wache kommen, wegen Lichtbilder usw. Wegen was sollte die Person nun eine Geldstrafe bekommen? Und was könnte noch kommen? |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) ok, ich hoffe so gehts. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Zwar ist der Konsum von Cannabis erbaubt, nicht aber der Besitz. Wer also auf der Straße einen Joint in der Hand hält, macht sich strafbar. Was der Spaß kostet, hängt vom Bundesland (Süd: teuer, Nord: besser) ab und vom Vorstrafenregister. Warum aber erkennungsdienstlich gearbeitet werden soll weiß ich nicht, vielleicht ein anderer? Konnte sich der Konsument nicht ausweisen? Ohne festen Wohnsitz?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Die Person hat einen festen Wohnsitz, auch der Ausweiß war vorhanden. In welcher Höhe liegen die Geldstrafen? Ein Vorstrafenregister hat die Person auch nicht. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Das hängt vom Bundesland ab, und auch vom Wirkstoffgehalt! Im Norden mit Glück gar nichts, im Süden auch Tagessätze (beispielsweise 10-30). Ich gehe dabei von einem über 21-Jährigen aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) ja, die Person ist über 21. Vor ort wurde in dem Scenario übrigens noch keine Anzeige aufgenommen, gehen wir übringens noch davon aus, er joint liegt auch noch weiterhin auf der Straße und wurde nicht mitgenommen. Kann man ungefähre zahlen nennen? wieviel sind 10 Tagessätze oder 30. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Das hängt vom Nettomonatsverdienst des Straftäters ab. Verdient er 900 Euro netto, ist ein Tagessatz 30 Euro, verdient er 9000 Euro netto, ist es 300 Euro.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Ok, die Person verdient nicht mal ansatzweise 900E (meine nicht die 9000). Wohnt trotz ü21 noch bei den eltern, da die Person Gesundheitliche Probleme hat (z.B rheuma). Also die Person hat keinen eigenen Verdienst, momentan und schon länger, außer ab und an künstlerische tätigkeiten auf klein unternehmer basis und kommt damit aufs jahr zwischen 1000-2000E. Achja nochwas: Die Polizei nahm die Person nicht mit, sondern bestellt sie für den nächsten Tag aufs Revier? Wenn die Person nicht kommt, behaupteten die Beamten, wenn die Person am nächsten Tag nicht kommt, holen sie die Person ab. Sollte die Perosn nun dort hingehen oder besser nich und auf Post warten oder können die Beamten die Person abholen? |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) Zitat:
Zudem sollen Verfahren bei Ersttätern(!) und lediglich geringe Mengen für den Eigenbedarf (meist bis 6 g Cannabis) eingestellt werden. Hat der Betreffende also Vorstrafen, ist er der Polizei bekannt oder hat er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen? Hier wurde kein Joint gesichert, dafür aber eine völlig unnötige erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Mit Entnahme von Mundschleimhautzellen für die DNA-Datenbank? edit: Ach, die ED soll am nächsten Tag statt finden? Kann ich leider auch nicht sagen, ob die Person da erscheinen muss. Ich würde mich dagegen wehren und notfalls vorher einen Anwalt konsultieren.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Polizeikontrolle (zu fuß unterwegs) wäre schön wenn noch jemand was zu dem "in die wache kommen" sagen könnte. Schon bei der Kontrolle hätten sie die Person gerne gleich mitgenommen, die person hörte aber heraus, das er quasie vor die wahl gestellt worden ist, mitzukommen, also verneinte er dies. daraufhin wurde die Person für den nächsten Tag ins Revier bestellt. Wenn Die Person nicht kommt, würden sie Die Person holen kommen. Sollte die Person dort hingehen oder können die einen wirklich einfach abholen deswegen? |
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