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Pflanzliche Drogen illegal je nach Verwendungszweck? Absichten nachweisbar?

Dies ist eine Diskussion zu Pflanzliche Drogen illegal je nach Verwendungszweck? Absichten nachweisbar? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 23.11.2011, 16:24
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Pflanzliche Drogen illegal je nach Verwendungszweck? Absichten nachweisbar?

Hallo,

Offensichtlich kann man sich diverses Pflanzenmaterial mit illegalen Inhaltsstoffen wohl recht unkompliziert im Internet bestellen. Kakteen mit Meskalin, verschiedene Pflanzen mit DMT, Pilze mit Psilocybin usw. Die Pflanzen selbst sind legal, die Inhaltsstoffe jedoch BtmG Anlage 1. Stimmt bis jetzt was ich meine zu wissen?

Wenn man das Internet umgräbt, wird einem vermittelt, dass der Erwerb,Besitz... legal sei, sofern die Pflanzen (-materialien) nicht zum Konsum bestimmt sind oder Extrakte hergestellt werden sollen oder andere btm-mäßigen Absichten unterstellt werden können. Bin ich soweit richtig informiert?

Die beabsichtigte Verwendung scheint hier das Gesetz zu machen, die Frage liegt auf der Hand. Wie sollen Absichten bewiesen werden?
Entscheidet ein Richter hier willkürlich oder sind eindeutige Beweise nötig oder wird eher generell von illegalen Absichten ausgegangen wenn das Gegenteil nicht belegt werden kann?
Reicht zur Unterstellung illegaler Absichten eine Btm-Vorgeschichte im BZR?

Wie ist diese Seite zu verstehen (letzte Unterüberschrift)?
http://www.cvua-karlsruhe.de/eua/am/2005_krebsm.htm
Ist also doch sämtliches Pflanzenmaterial mit Btm-Inhaltsstoffen illegal?


Vielen Dank!

freundliche Grüße,

Armin
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btm, btmg, zoll

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