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Paket aus Ungarn beim zoll

Dies ist eine Diskussion zu Paket aus Ungarn beim zoll innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 20.12.2011, 12:03
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Paket aus Ungarn beim zoll

Hallo, mal angenommen Person A hat Reseacrh chemicals sogenannte designer drogen, welche nicht vom btmg oder amg erfasst sind, wenn sie nicht für den konsum gedacht sind bestellt.
sagen wir es würde sich um 35gramm handeln von einer substanz die im Januar 2012 unter das btmg fällt.
Würde auf Person A eine Strafe zukommen und hat A die möglich keit das Paket anzufordern?
und der waren wert wäre 250€ und das Produkt ist strukturell mit dem amphetamin verwand, es könnte bei einem test auf dieses anschlagen.

Danke um antworten.
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Alt 20.12.2011, 12:31
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

'Eine neue Droge zu »designen«, um eine dem BtmG unterstellte Substanz zu ersetzen, ist kein neuer Ansatz. Früher wurden Designerdrogen jedoch illegal produziert und auch illegal vermarktet, so etwa Derivate von Fentanyl in den 1980ern, von Tryptaminen in den 1990ern oder von Piperazin und Cathinon in den 2000ern. Heute dagegen werden die Stoffe über legale Vertriebswege angeboten. Die sogenannten »Legal Highs« oder auch »Research Chemicals« imitieren häufig die altbekannten Party- und Leistungsdrogen Ecs*tasy und Cocain. Name und bunte Verpackung suggerieren, sie seien vergleichsweise harmlos. Sie sind jedoch wegen der mangelhaften Kennzeichnung unkalkulierbar und bergen ähnliche Gefahren wie die verbotenen Substanzen. Nach Angaben der Drogenbeauftragten und des Bundeskriminalamts kam es deutschlandweit zu »teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen«. Die Auswirkungen reichten von Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.' Quelle: pharmazeutische-zeitung.de

Und wenn die Zusammensetzung bis 31.12.2011 weder unter das BtMG noch unter das AMG fällt, dann ist der Besitz, der Erwerb, der Kauf usw. nicht verboten und somit bis zu diesem Zeitpunkt nicht strafbar. Wenn die Rechtslage ab 01.01.2012 eine andere ist, dann wird sicherlich schon alleine der Besitz dieser Substanz verboten und somit auch unter Strafe gestellt sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 13:42
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

Zitat:
Zitat von klausschlesinge
Wenn die Rechtslage ab 01.01.2012 eine andere ist...
ui, da muss man sich mit der party beeilen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 14:22
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
'
Wenn die Rechtslage ab 01.01.2012 eine andere ist, dann wird sicherlich schon alleine der Besitz dieser Substanz verboten und somit auch unter Strafe gestellt sein.
es wird erst mitte januar unter das btmg fallen also kann es noch nicht verboten sein? somit hätte doch A die möglichkeit sein Paket zu verlangen oder könnte er sagen das es an den absender zurückgeschickt werden kann?
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Alt 20.12.2011, 14:54
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

Wer glaubt denn noch ernsthaft, dass amphetaminähnliche Präparate (die offensichtlich dazu dienen, sich zuzudröhnen) nicht unter das AMG fallen? Insbesondere welche, die in 2 Wochen im BtmG erfasst sind?

Man kann sich natürlich gerne mit dem Zoll prozessieren und per Gutachten glaubhaft machen, dass keine Wirkung entsprechend §2 Absatz 1 Alt. 2a AMG vorhanden ist (denn man hat sich die Sachen nur gekauft, um sie im Garten als Deko zu verstreuen).
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Alt 21.12.2011, 15:36
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

mal angenommen A hat dort angerufen, ihm wurde auskunft gegeben das das Paket eingestellt wurde wegen AMG aber nicht wegen btmg
was für eine Strafe wird wohl auf ihn zukommen?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 15:42
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AW: Paket aus Ungarn beim zoll

Das hängt damit zusammen, ob man
- nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird
- es für sich selber wollte oder dealen wollte
- eine größere Menge bestellt hat
- einen gefährlichen Wirkstoff einführen wollte.

Lies §§95-97 AMG.
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