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Onlineshop mit Research Chemicals

Dies ist eine Diskussion zu Onlineshop mit Research Chemicals innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 17.08.2010, 17:02
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Smile Onlineshop mit Research Chemicals

Hi !

Angenommen Herr A bestellt eine größere Menge eines Research Chemical welches nicht im BtmG aufgelistet ist, sagen wir mal 3-FMC. Dieses möchte er nun im Internet entweder als Badesalz oder als Research Chemical vertreiben. Sowohl auf der Website, als auch auf der Verpackung wird deutlich darauf hingewiesen, dass das Produkt nicht zum Menschlichen Konsum/Verzehr geeignet ist.

Es ist wohl offensichtlich, dass der potentielle Kundenstamm das Produkt missbrauchen wird, deshalb die Frage :

Kann Herr A rechtlich belangt werden (wenn ja auf welcher Grundlage?), auch wenn deutlich gekennzeichnet wird dass das Produkt nicht zum Menschlichen Konsum geeignet ist? Könnte Herr A dem entgehen indem er eine Klausel in die AGB ( o.ä.) schreibt in der der Kunde bestätigt, das Produkt nicht für den Konsum zu kaufen?

Gibt es bestimmte Sonderregelungen beim Vertrieb von Chemikalien die zum Forschen benutzt werden sollen ? Würde das Produkt als Badesalz, oder lediglich zum Forschen verwendet werden wäre schließlich menschlicher Schaden jeglicher Art auszuschließen.

Vielen Dank im Vorraus !
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 17:13
V.I.P.
 
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Zitat:
Zitat von andalé Beitrag anzeigen
Dieses möchte er nun im Internet entweder als Badesalz oder als Research Chemical vertreiben.
Hm. Gewerblicher Handel.
Zitat:
Kann Herr A rechtlich belangt werden (wenn ja auf welcher Grundlage?), auch wenn deutlich gekennzeichnet wird dass das Produkt nicht zum Menschlichen Konsum geeignet ist?
Herr A weiß genau, zu welchem Zweck das Mittel genutzt wird, so dass er die Schutzbehauptung und auch irgendwelche Aufdrucke getrost als nutzlos einstufen kann.

Zitat:
Zitat von §2 Absatz 1 AMG
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1.
die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2.
die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a)
die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen
oder...
Hervorhebung durch mich.

Hier handelt es sich um ein Arzneimittel. Strafbarkeit nach §95.

Der Badesalzausweg (§2 Absatz 3 Punkt 4 AMG) zieht absolut nicht.
Zitat:
Gibt es bestimmte Sonderregelungen beim Vertrieb von Chemikalien die zum Forschen benutzt werden sollen ?
Aber ja doch. Wenn der Empfänger nachweislich ein Forschungsinteresse hat, ist die Sache kein Problem. Auf diesem Weg werden auch kiloweise Amphetamin und Ähnliches angeboten - aber nur im Rahmen der Forschung! Nix mit Privatperson!
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Albert Einstein

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Alt 17.08.2010, 18:20
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Vorweg vielen Dank für die Antwort

"Der Badesalzausweg (§2 Absatz 3 Punkt 4 AMG) zieht absolut nicht."

(3) Arzneimittel sind nicht
4. Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die, auch im Zusammenwirken mit anderen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen, dazu bestimmt sind, ohne am oder im tierischen Körper angewendet zu werden, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des tierischen Körpers erkennen zu lassen oder der Erkennung von Krankheitserregern bei Tieren zu dienen.

Habe ich falsch zitiert? Ich sehe da keinen Zusammenhang.

Was wenn Herr A einen Shop mit Reinigungsmitteln vertreibt und neben Spülmitteln und ähnlichem Zeugs eben diese Chemikalie als Wasserzusatz verkaufen würde? Müsste man ihm bei etwaiger Anzeige nicht erst nachweisen, dass das Produkt missbraucht wird um auf dieser Basis eine Strafe zu verhängen?

Und was ist eigentlich mit der Vielzahl an Onlineshops die von Deutschem Boden aus diese Legal Highs verkaufen ? Laufen die nicht Gefahr eines Tages Besuch von der Kripo zu bekommen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 19:14
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Der übliche Weg ist der: es geht so lange gut, bis entweder was passiert oder die Seite sonstwie in den Fokus der Ermittler rückt. Dann gibt es eine Hausdurchsuchung, der Computer, die Drogen und sonstige Beweismittel werden einkassiert und der A darf sich auf sein Verfahren freuen. Er darf sich voraussichtlich auf einen wenig verständnisvollen Richter freuen.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 21:01
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Zitat:
Zitat von andalé Beitrag anzeigen
Habe ich falsch zitiert? Ich sehe da keinen Zusammenhang.
Haben Sie, wobei ich nicht genau weiß, was Sie da zitiert haben, vielleicht stellen Sie den Originallink ein.

Ich meinte dies hier:
Zitat:
Zitat von §2 III Alt. 4 AMG
[keine Arzneimittel sind] Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind,
Seien Sie nicht böse, ich will Sie nicht angreifen. Aber es gibt Leute, die sind längst auf diese Idee gekommen. Und die argumentieren jetzt, das Zeug wäre Badesalz, und sie machen das genau wegen diesem Passus, um nämlich aus dem AMG herauszukommen, das für viele solcher Dinge als Auffanggesetz herhält. Nur: die Richter sind auch nicht doof, und sie werden einen Gutachter bestellen, der anhand der Zusammensetzung der verkauften Substanz nicht schwer feststellen kann, ob das Zeug tatsächlich als Badezusatz nach dem oben zitierten Passus taugt oder nicht. Und damit ist die Sache gegessen.

Zitat:
Was wenn Herr A einen Shop mit Reinigungsmitteln vertreibt und neben Spülmitteln und ähnlichem Zeugs eben diese Chemikalie als Wasserzusatz verkaufen würde? Müsste man ihm bei etwaiger Anzeige nicht erst nachweisen, dass das Produkt missbraucht wird um auf dieser Basis eine Strafe zu verhängen?
Natürlich. Man würde fragen, wozu dieser Zusatz gut ist. Und dann würde der Gutachter wahrscheinlich sagen, dass diesem Zusatz keine Eigenschaft anhängt als die, zu dröhnen.

Zitat:
Und was ist eigentlich mit der Vielzahl an Onlineshops die von Deutschem Boden aus diese Legal Highs verkaufen ? Laufen die nicht Gefahr eines Tages Besuch von der Kripo zu bekommen ?
Klar. In der Zwischenzeit versuchen sie, das Gift an den Mann zu bringen. Das Bestreben, Geld zu verdienen und das Bestreben, sich mit allem Möglichen zuzudröhnen, harmonisieren perfekt wenn es darum geht, gesetzliche Lücken zu finden und zu tricksen, bis das Spiel endlich aus ist.

Im Übrigen warne ich vor "neuen Substanzen". Es sind keine Langzeitwirkungen bekannt. Die chemische Verwandtschaft zu Mephedron verspricht mir aber nichts Gutes.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 23:58
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Seien Sie nicht böse, ich will Sie nicht angreifen. Aber es gibt Leute, die sind längst auf diese Idee gekommen. Und die argumentieren jetzt, das Zeug wäre Badesalz, und sie machen das genau wegen diesem Passus, um nämlich aus dem AMG herauszukommen, das für viele solcher Dinge als Auffanggesetz herhält. Nur: die Richter sind auch nicht doof, und sie werden einen Gutachter bestellen, der anhand der Zusammensetzung der verkauften Substanz nicht schwer feststellen kann, ob das Zeug tatsächlich als Badezusatz nach dem oben zitierten Passus taugt oder nicht. Und damit ist die Sache gegessen.

Natürlich. Man würde fragen, wozu dieser Zusatz gut ist. Und dann würde der Gutachter wahrscheinlich sagen, dass diesem Zusatz keine Eigenschaft anhängt als die, zu dröhnen.
Ich fühle mich nicht angegriffen Bin über jede noch so kleine Information froh, auch wenn sie ernüchternd sind . Der Staat könnte also doch agieren wenn er wollte. Doch dann sind die fein raus die das Zeug schon an wen Mann gebracht haben, oder lassen sich rückwirkend Strafen aussprechen ? Sollte doch eigentlich nicht möglich sein.

Mag hier nicht das Thema sein aber ich kann mir durchaus vorstellen dass der Staat das noch so lange duldet bis es Todesfälle oä. gibt und die Presse sich darüber zerreisst. Ist vllt gewagt die Behauptung aber der Staat verdient ja indirekt auch den einen oder anderen € daran
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  #7 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 00:51
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Zitat:
Zitat von andalé Beitrag anzeigen
Ich fühle mich nicht angegriffen Bin über jede noch so kleine Information froh, auch wenn sie ernüchternd sind . Der Staat könnte also doch agieren wenn er wollte. Doch dann sind die fein raus die das Zeug schon an wen Mann gebracht haben, oder lassen sich rückwirkend Strafen aussprechen ? Sollte doch eigentlich nicht möglich sein.
Warum nicht? Im allgemeinen werden Straftaten rückwirkend bestraft. Und noch was: vielleicht kriegen sogar die Kunden Besuch von der jetzt blauen Minna! Bei Spice haben die plötzlich auch dumm aus der Wäsche geschaut.

Zitat:
Zitat von andalé Beitrag anzeigen
Mag hier nicht das Thema sein aber ich kann mir durchaus vorstellen dass der Staat das noch so lange duldet bis es Todesfälle oä. gibt und die Presse sich darüber zerreisst. Ist vllt gewagt die Behauptung aber der Staat verdient ja indirekt auch den einen oder anderen € daran
Unsinn. Wenn jemand eine Straftat anzeigt, wird diese in aller Regel auch verfolgt. Einbruch wird auch nicht geduldet, trotzdem wird hin und wieder erfolgreich eingebrochen.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 14:33
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Im allgemeinen werden Straftaten rückwirkend bestraft.
stimmt. Minority report ist - noch - ein Film.

Der Staat ist an solchen Dingen nicht interessiert. Er verdient weitaus mehr an den legalen Drogen Zigaratten und Bier. Nur sind die Bürokraten eben nicht so flexibel wie die Drogenfreunde. Und deshalb taucht (gerade wegen dem internet) immer wieder eine neue Substanz oder ein neuer "Duftstoff" auf, den alle probieren, bis der Händler auffliegt.

Noch einmal: man kann nicht davon ausgehen, dass die obige Substanz nebenwirkungsfrei ist. Gerade weil sie neu ist, ist sie eine Überraschung. Möglich, dass nach einigen Monaten die ersten mit der Psychose in den kliniken sitzen.

Wussten Sie übrigens, dass Crystal richtige Löcher ins Hirn macht? Irgendwie hat Wikipedia das noch nicht aufgeschnappt. Diese "neuen" Drogen sind nix.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 15:31
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wussten Sie übrigens, dass Crystal richtige Löcher ins Hirn macht? Irgendwie hat Wikipedia das noch nicht aufgeschnappt. Diese "neuen" Drogen sind nix.
Schreib's einfach rein
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  #10 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 18:25
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AW: Onlineshop mit Research Chemicals

Naja das Research Chemicals gefährlich sollte jedem klar sein. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass sich zumindest ein Teil der Szene bewusster über die Gefahren solcher Drogen ist, als Alkohol- und Tabakkonsumenten. Immerhin gab es nur wenige Tote solcher Drogen, was von Alkohol und Tabak nicht gerade behaupten kann. Aber da das auch von der Popularität abhängt ist das wohl schwer einzuschätzen und ich kann da völlig falsch liegen.

Was mich allerdings interessieren würde ist wie die Behörden da vorgehen. Wenn jetzt ein Shopowner Besuch von der Polizei bekommt, dieser allerdings keinerlei "Badesalz" mehr hat fehlen doch die Beweise für eine Anklage oder? Ich denke mal, dass dann die Kunden Besuch bekommen, jedoch weiß doch niemand was in der Zwischenzeit passiert ist. Der Angeklagte behauptet einfach der Stoff der im Pulver drin ist habe er nie verkauft. Und was wenn der Lieferant in Deutschland sitzt, der hats dann ja nicht an den Endverbraucher verkauft.

Ich kann mir vorstellen dass es nicht so einfach ist aber mich interessiert wie sowas grundsätzlich geregelt wird. Vielleicht hätte ich doch ein Jurastudium versuchen sollen
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