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ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

Dies ist eine Diskussion zu ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 00:03
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Exclamation ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

Hallo an alle - ich hoffe ihr könnt mir im folgenden Fall weiterhelfen:
A (24) wird alkoholisiert angehalten - bekommt dafür eine geldstrafe von 2500 euro und entzug der fahrerlaubnis für 7 monate.
in dieser zeit wird A erneut straffällig:
ohne fahrerlaubnis und unter alkoholeinfluss (1,5 promille) fährt A gegen einen laternenmast und begeht anschliessend fahrerflucht.

mit was für einer strafe kann A rechnen? schlimmstenfalls? bestenfalls? ist eine freiheitsstrafe möglich? Geldstrafe?
vielen dank
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 00:16
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Zusammenzählen geht, ja? .... oder kannste das auch nicht? :-)
Ich tippe mal: Lappen ist erst mal min. 2 Jahre weg, danach MPU, wird er wohl nicht packen, also 2. MPU ggf. ein Jahr später. Führerschein dann evtl. neu machen mit Auflagen, z.B. Besuch bei den AA.
Ne saftige Geldstrafe oder Haft, wenn er nicht zahlt. Der Laternenmast kommt dann auch noch dazu.
Wenn es weniger wird, kann sich A wenigsten noch etwas freuen.
Hauptsache, der kriegt den Lappen nicht wieder. Das Strafmaß sollte bei Widerholungstäter grundsätzlich voll ausgeschöpft werden. Lernen durch Schmerzen
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  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 07:20
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

@sonnenfleck3: Der von Ihnen verlinkte § 315b StGB ist hier nicht erfüllt. Richtig wäre § 315c StGB. Weiter haben Sie § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vergessen.

Also eine MPU wird auf jeden Fall auf ihn zukommen. Diese wird auch mit Sicherheit ohne gezielte Vorbereitung fast nicht zu schaffen sein.

Weiter wird die Sperrfrist, in der er keine Fahrerlaubnis erwerben darf, verlängert.

Was die Strafe angeht, wird es bestenfalls eine Geldstrafe geben, schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 09:07
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

Die Freiheitsstrafe aber dann in einer Größenordnung, in der ihre Vollstreckung noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ich tendiere hier aber mehr zu ner Geldstrafe- die allerdings ordentlich über 90 TS.
@sonnenfleck3: Eine Gesamtstrafe wird nicht durch Addition der EInzelstrafen gebildet. Dazu stell ich mir gerade die Frage, wie man versch. Strafrahmen sinnvoll addieren will.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 12:02
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

vielen dank für die antworten.
das der führerschein erstmal für lange zeit weg ist - war klar.
in diesem fall wollte ich nur die wahrscheinichkeit einer haftstrafe herausfinden.. also haft eher nicht - zumindest so wie ich das nun aus den postings herauslese.. die geldstrafe wird wohl sehr saftig sein .. wenn das erste vergehen schon 2500 € geldstrafe eingebracht hat - so wird die strafe dieses mal sicher im 10000 bereich liegen oder?
nochmals vielen dank für die antworten!!
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  #6 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 14:30
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

Wieviele Tagessätze gabs denn beim letzten Mal? Mit 2500€ kann man so nicht wirklich viel anfangen...
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  #7 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 15:11
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Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Wieviele Tagessätze gabs denn beim letzten Mal? Mit 2500€ kann man so nicht wirklich viel anfangen...
es waren 50 tagessätze..
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  #8 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 16:37
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AW: ohne FS + alkohol + unfall + fahrerflucht

Also 50 Tagessätze á 50,00 €

Diesmal dürfte es grob geschätzt über 100 geben, vielleicht 120-150. Bei unverändertem Einkommen wären das dann 6000,00 - 7500,00. Freiheitsstrafe ist eher unwahrscheinlich. Denn selbst wenn Freiheitsstrafe verwirkt sein sollte, wird die -solange nicht 6 Monate erreicht sind- in der Regel(!) in Form von Geldstrafe verhängt (also z.B. 5 Monate als 150 Tagessätze), es sei denn, das Gericht hält die Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) für unbedingt notwendig um auf den Täter einzuwirken. Das kann natürlich im Einzelfall auch durchaus passieren, z.B. wenn das Geld alleine demjenigen nicht sonderlich "weh tun" würde.
__________________
cheers, JHS
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