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nach bestandener Führerscheinprüfung zum Gutachten gebeten..

Dies ist eine Diskussion zu nach bestandener Führerscheinprüfung zum Gutachten gebeten.. innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 17:13
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nach bestandener Führerscheinprüfung zum Gutachten gebeten..

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Ist es rechtlich erlaubt, nach bestandener Führerscheinprüfung, damit verbundenen bestandenen Auflagenprüfung ( für gesundheitlich eingeschränkte Menschen), jemanden dann erst zum Verkehrsgutachter zu schicken, um prüfen zu lassen, ob er gesundheitlich in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. (der Führerschein wird vorher nicht ausgehändigt).

Person "X" hat keinerlei Strafen begangen. Drogen, Lügen etc.

Bei diesem geschilderten Fall, hat der Fahrlehrer, sowie TÜV Prüfer Kenntnis von der Behinderung.

Nach dem Person "X" also alles mit Bravur bestanden hat und man ihm mit bestandenen Prüfungen bescheinigt hat, dass er gesundheitlich in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, kann man ihn danach dann noch dazu verpflichten, dieses Gutachten machen zu lassen, wenn dies offensichtlich hätte, vorher gemacht werden müssen ?

Vielen Dank im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 17:38
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AW: nach bestandener Führerscheinprüfung zum Gutachten gebeten..

Ja, das geht.
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